Dieser Artikel beschreibt die Entwicklung der Verwaltungsgliederung auf dem Gebiet des heutigen deutschen LandesThüringen vom 19. Jahrhundert bis in die heutige Zeit. Vor 1920 war das Gebiet in verschiedene Kleinstaaten zersplittert. Im Jahr 1922 wurden im neu gegründeten Land Thüringen erstmals Landkreise gebildet. 1945 kamen die preußischen Gebiete im Norden des Landes zu Thüringen, bevor es 1952 aufgelöst und die drei Bezirke Erfurt, Gera und Suhl gebildet wurden. 1990 gründete man das Land Thüringen wieder, 1994 folgte eine Kreisreform, bei der die heutigen 17 Landkreise gebildet wurden.
Die Verwaltungseinheiten in ihrer nachfolgenden Aufstellung bestanden in Preußen und Sachsen-Weimar-Eisenach seit 1815, in den drei anderen ernestinischen Herzogtümern seit 1826, in Reuß seit 1848 und in Schwarzburg bereits seit dem Stadtilmer Vertrag von 1599.
1Weimar wurde als I. Verwaltungsbezirk, die folgenden als II. bis V. Verwaltungsbezirk bezeichnet.
2In einer Volksabstimmung votierten die Bürger des Landesteils Coburg am 30. November 1919 für den Anschluss an Bayern, der am 1. Juli 1920 vollzogen wurde.
3In Sachsen-Coburg und Gotha wurden die selbständigen Städte als Immediatstädte bezeichnet. Sie sind seit 1858 selbständig.
4Altenburg wurde 1900 kreisfrei und das Landratsamt Ronneburg existierte ab 1900.
5Die Stadt Rudolstadt schied 1893 aus dem Bezirk des Landratsamtes Rudolstadt aus.
6Der Verwaltungsbezirk Arnstadt wurde 1912 aufgelöst. Arnstadt wurde zum Stadtkreis ernannt. Alle anderen Gemeinden wurden in den Kreis Gehren umgegliedert.
7Der Verwaltungsbezirk Ebeleben existierte von 1850 bis 1882 und wieder von 1897 bis 1912, dann wurde sein Gebiet in den Kreis Sondershausen eingegliedert. Zugleich wurde 1912 der Stadtkreis Sondershausen gebildet, der bis 1922 existierte.
81880 wurde das damalige Landratsamt Ebersdorf in Landratsamt Schleiz umbenannt.
9Mühlhausen wurde 1892 aus dem Kreis Mühlhausen ausgegliedert.
10Nordhausen wurde 1882 aus dem Kreis Nordhausen ausgegliedert.
11Die Landkreise Eckartsberga (etwa 50 : 50) und Sangerhausen (etwa 30 : 70) wurden im Zuge der Länderbildung 1990 auf Thüringen und Sachsen-Anhalt aufgeteilt.
Das Land Thüringen wurde 1920 durch die Vereinigung mehrerer Kleinstaaten gegründet. Für eine Übergangszeit bestanden die sieben Vorgängerstaaten unter der Bezeichnung „Gebiete“ noch als selbstverwalteteKommunalverbände höherer Ordnung fort. Sie hatten jeweils eine Gebietsregierung und eine Gebietsvertretung.[1][2] Die Kompetenzen dieser Gebiete gingen nach und nach auf das Land über, bis sie zum 1. April 1923 ganz aufgelöst wurden.[3]
Nach der Kreisreform von 1922 gliederte sich das Land Thüringen in sechzehn Landkreise (einschließlich der Kreisabteilung Camburg) und zunächst neun Stadtkreise. 1926 stieg die Anzahl der Stadtkreise durch die erneute Kreisfreiheit der Stadt Zella-Mehlis auf zehn, verringerte sich aber nach deren Wiedereingliederung in den Landkreis Meiningen 1936 wiederum auf neun. Durch die Eingliederung der Kreisabteilung Camburg in den Landkreis Stadtroda verringerte sich 1939 die Anzahl der Landkreise auf fünfzehn.
1928 erfolgten ein Gebietsaustausch und eine Grenzbereinigung zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen. Insgesamt kamen 1778 ha mit 2900 Einwohnern zu Thüringen und 1115 ha mit 4890 Einwohnern zu Sachsen.[4]
1Der Stadtkreis Zella-Mehlis wurde 1936 in den Landkreis Meiningen eingegliedert.
2Der Landkreis Stadtroda wurde im Oktober 1920 zunächst als Landkreis Jena-Roda gebildet, bereits im November 1920 in Landkreis Roda und schließlich 1925 in Landkreis Stadtroda umbenannt.
3Die Einwohnerzahl umfasst das Gebiet des Landkreises Stadtroda inklusive der 1939 in den Landkreis Stadtroda eingegliederten Kreisabteilung Camburg (1925: 9771 Einwohner).
Preußischer Landesteil
Den übrigen Teil des heutigen Thüringen machte größtenteils der Regierungsbezirk Erfurt aus, der seit 1815 zur preußischen Provinz Sachsen gehörte. Er umfasste drei Stadt- und acht Landkreise. 1944 wurde der Regierungsbezirk Erfurt mit dem Landkreis Herrschaft Schmalkalden, bisher Regierungsbezirk Kassel, dem Reichsstatthalter von Thüringen unterstellt.
Die Grenzkorrekturen der Besatzungsmächte wurden staatsgebietsrechtlich zwischen den beteiligten Landesregierungen niemals geklärt. De facto herrscht seitdem der Zustand der verwaltungsmäßigen Eingliederung der betreffenden Gebiete in die jeweiligen Länder.[5]
Im Übrigen erfolgte 1945 die Bildung des vergrößerten Landes Thüringen innerhalb der Sowjetischen Besatzungszone, bestehend aus dem Land Thüringen von 1920, jedoch ohne die Exklave Allstedt des Landkreises Weimar, die dem neuen Land Sachsen-Anhalt eingegliedert wurde, ferner aus dem Gebiet des früheren preußischen Regierungsbezirkes Erfurt einschließlich des Landkreises Herrschaft Schmalkalden. Außerdem wurde im Zuge einer Neugliederung am 1. Juli 1950 aus Teilen der Landkreise Eisenach (im Westen) und Meiningen (im Osten) der Landkreis Bad Salzungen gebildet.
Von 1952 bis 1990
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1952 wurde das Land Thüringen aufgelöst. Es wurden die drei Bezirke Erfurt, Gera und Suhl gebildet. Die Stadt- und Landkreise wurden neu aufgeteilt. Die Zahl der Stadtkreise wurde von zwölf auf vier reduziert, die Zahl der Landkreise hingegen von 23 auf 35 erhöht. Dabei kamen der Kreis Altenburg und der Kreis Schmölln zum Bezirk Leipzig sowie der neue Kreis Artern, bestehend aus Gebieten des Landes Thüringen und des Landes Sachsen-Anhalt, zum Bezirk Halle.
Es erfolgten Grenzbereinigungen, bei denen einzelne Städte und Gemeinden an Nachbarkreise angegliedert wurden, wodurch sich auch die Bezirksgrenzen gegenüber den ehemaligen Landesgrenzen verschoben.
Im Bezirk Gera gab es die folgenden Gebietsänderungen:
Vom Landkreis Weißenfels (Bezirk Halle) wurden die Gemeinden Böhlitz, Großhelmsdorf, Kischlitz, Launewitz, Lindau, Nautschütz, Rudelsdorf, Willschütz und die Stadt Schkölen dem Kreis Stadtroda neu zugeordnet sowie die Gemeinden Aue, Casekirchen, Cauerwitz, Crauschwitz, Crölpa-Löbschütz, Freiroda, Heiligenkreuz, Janisroda, Kaatschen, Kleingestewitz, Köckenitzsch, Leislau, Molau, Neidschütz, Prießnitz, Schieben, Seidewitz, Seiselitz, Sieglitz, Tultewitz und Utenbach zum Kreis Weißenfels ausgegliedert.
1) Die Stadt Suhl wurde 1968 aus dem Kreis Suhl ausgegliedert und kreisfreie Stadt.
Von 1990 bis 1994
1990 wurde der Freistaat Thüringen aus den drei Bezirken Erfurt, Gera und Suhl sowie den Landkreisen Altenburg und Schmölln des Bezirkes Leipzig und dem Landkreis Artern des Bezirkes Halle neu gebildet. Aufgrund der ehemaligen Bezirksgrenzen wurde das neue Land ungefähr 600 km² größer als es 1952 war. Die Landkreise der ehemaligen DDR bestanden noch bis 1994 fort.
Die nachfolgend aufgeführten ehemals sächsischen Gemeinden, welche 1952 dem Bezirk Gera zugeordnet wurden, kamen 1992 nach Bürgerentscheid gemäß einem Staatsvertrag von Thüringen in den damaligen Landkreis Plauen des Freistaates Sachsen: Die Gemeinden Stadt Elsterberg mit Noßwitz und Görschnitz aus dem Landkreis Greiz, die Gemeinden Langenbach, Stadt Mühltroff und Thierbach aus dem Landkreis Schleiz sowie die Gemeinden Ebersgrün, Stadt Pausa/Vogtl., Ranspach und Unterreichenau aus dem Landkreis Zeulenroda. 1994 folgte die Gemeinde Cunsdorf (Landkreis Greiz), die vorher ein Ortsteil von Schönbach war.
Durch Kommunalreformen verringerte sich die Anzahl der Gemeinden in Thüringen von 1708 Ende des Jahres 1991 auf 992 im Jahr 2006.
Von 1994 bis 2009
Seit der Kreisreform vom 1. Juli 1994 besteht Thüringen aus 17 Landkreisen und fünf kreisfreien Städten. Die Anzahl der Gemeinden reduzierte sich seitdem fast jedes Jahr, da die Landesregierung freiwillige Gemeindezusammenschlüsse unterstützte. Darunter waren zwischen 1994 und 2009 vier kreisübergreifende Gebietsänderungen, deren bedeutsamste die am 1. Januar 1998 erfolgte Erlangung der Kreisfreiheit von Eisenach ist.
Für die Legislaturperiode 2009–2014 waren vor allem durch die Parteien Die Linke[6] und SPD[7] weitgehende Kreisgebietsreformen vorgesehen. In der schwarz-roten Koalition aus CDU und SPD sollen weiterhin Veränderungen in der Verwaltungsgliederung Thüringens, wenn auch in geringerem Ausmaß auf der Ebene der Gemeinden, stattfinden.[8][9]
Konkrete Planungen für eine Kreisreform sah der Koalitionsvertrag nicht vor.
Der nach der Landtagswahl 2009 zwischen CDU und SPD geschlossene Koalitionsvertrag sah vor, durch eine Expertenkommission eine mittel- bis langfristige Funktional- und Gebietsreform (mit einer möglichen Kreisgebietsreform) zu prüfen, die allerdings nicht in der Legislatur bis 2014 beschlossen werden sollte. Im Januar 2013 legte die Kommission einen Vorschlag vor, der die Reduzierung von 17 auf 8 Landkreise sowie den Erhalt lediglich Erfurts und Jenas als kreisfreie Städte vorsieht, wobei sich der Zuschnitt der Kreise an den bereits existierenden Planungsregionen orientiert und diese in jeweils zwei Kreise aufgeteilt werden. Angenommen wurde eine Mindestkreisgröße von 150.000 Einwohnern, die auch im Jahr 2050 nicht unterschritten werden sollte. Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen soll im Modell als einziger Kreis auf zwei Nachfolgekreise aufgeteilt werden.[10] Eine weitere Kommission, bestehend aus sechs Kabinettsmitgliedern der Landesregierung, sollte die Vorschläge der Expertenkommission prüfen und das weitere Vorgehen eruieren.[11] Es wurde in der Diskussion auch die Berücksichtigung historischer Bezüge in der künftigen Kreisstruktur gefordert.[12]
Von 2009 bis 2013 erfolgten in jedem Jahr Gemeindefusionen, so dass es am 31. Dezember 2013 noch 849 Gemeinden in Thüringen gab.
Im neuen Koalitionsvertrag 2014 zwischen den drei Parteien Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen findet sich folgende Formulierung: „Die Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform soll so vorangetrieben werden, dass sie spätestens zu den kommenden Kreistags- und Gemeinderatswahlen wirksam werden kann.“[13]
Am 22. September 2015 wurde das Leitbild für die Funktional- und Gebietsreform[14] vorgestellt und am 22. Dezember beschlossen. Dabei wurde eine Größenordnung von 130.000 bis maximal 230.000 Einwohnern für zukünftige Landkreise bekanntgegeben. Eine Fläche von 3000 Quadratkilometern sollte bei Fusionen nicht überschritten werden. Die Landkreise sollten als Ganzes fusioniert und nur in Ausnahmefällen zerschlagen werden. Kreisfreie Städte galten als zukunftsfähig, wenn sie eine Einwohnerzahl von 100.000 erfüllen. Dies erreichten nur Erfurt und Jena. Grundlage bildete die Bevölkerungsprognose für das Jahr 2035. Am 23. Juni 2016 wurde das Vorschaltgesetz durch den Landtag verabschiedet.[15] In besonders einwohnerschwachen Gebieten sollten Ausnahmen möglich sein.
Bis April 2017 wurden vier Vorschläge zur Kreisneugliederung vorgestellt, die alle die Bildung von acht Landkreisen vorsahen und sich an den Vorgaben des Vorschaltgesetzes orientierten.[16]
Im November 2017 wurde die Fusion von Landkreisen von Seiten des Koalitionsausschusses für nicht mehr machbar erklärt. Stattdessen sollen die Landkreise stärker kooperieren.[17]
Durch freiwillige Zusammenschlüsse im Rahmen von fünf Neugliederungsgesetzen zwischen 2018 und 2024 wurde die Anzahl der Gemeinden von 849 im Jahr 2013 um 244 auf 605 im Jahr 2024 reduziert (−28,7 %). Gleichzeitig verminderte sich die Anzahl von Verwaltungsgemeinschaften von 69 im Jahr 2013 um 27 auf 42 im Jahr 2024 (−39,1 %).
Zum 1. Januar 2019 gab es drei kreisübergreifende Gebietsänderungen.
Am 1. Juli 2021 ließ sich die kreisfreie Stadt Eisenach freiwillig in den Wartburgkreis eingliedern.[18]
In den Jahren 2023 und 2024 gab es drei kreisübergreifende Gebietsänderungen.
Bernhard Post, Volker Wahl (Hrsg.): Thüringen-Handbuch. Territorium, Verfassung, Parlament, Regierung und Verwaltung in Thüringen 1920 bis 1995 (Veröffentlichungen aus Thüringischen Staatsarchiven; 1). Weimar 1999, ISBN 3-7400-0962-4.
Einzelnachweise
↑Bernhard Post, Volker Wahl: Thüringen-Handbuch. Territorium, Verfassung, Parlament, Regierung und Verwaltung in Thüringen 1920 bis 1995. Böhlau, Weimar 1999, S. 218.
↑Thomas Herntrich: Thüringen – Von den thüringischen Kleinstaaten nach Zerfall des Alten Reiches bis zum Freistaat Thüringen. Eine völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Betrachtung. Peter Lang, Frankfurt am Main 2010, S. 242.
↑Bernhard Post, Volker Wahl: Thüringen-Handbuch. Territorium, Verfassung, Parlament, Regierung und Verwaltung in Thüringen 1920 bis 1995. Böhlau, Weimar 1999, S. 31.
↑Bernhard Post, Volker Wahl (Hrsg.): Thüringen-Handbuch. Territorium, Verfassung, Parlament, Regierung und Verwaltung in Thüringen 1920 bis 1995 (= Veröffentlichungen aus Thüringischen Staatsarchiven; 1). Weimar 1999, ISBN 3-7400-0962-4, S. 462.