Die Amtshauptmannschaft Meißen war ein Verwaltungsbezirk im Königreich Sachsen und im späteren Freistaat Sachsen. Ihr Gebiet gehört heute größtenteils zum Landkreis Meißen in Sachsen. Von 1939 bis 1952 hieß der Verwaltungsbezirk Landkreis Meißen.
Die Amtshauptmannschaft erhielt zum 1. Januar 1939 die reichseinheitliche Bezeichnung Landkreis. 1952 erfolgte die Neugliederung des Landkreises Meißen in der DDR-Kreisreform. Nachfolger war der kleinere Kreis Meißen, Teile des bisherigen Kreises gingen an den Kreis Dresden-Land, Wilsdruff und Umgebung an den Kreis Freital, die Umgebung von Siebenlehn an den Kreis Freiberg.
Innere Gliederung
Der Amtshauptmannschaft gehörten 1910 270 Kommunen, darunter 5 Städte und 165 Gemeinden, an. Einzelne selbständige Gutsbezirke waren gesondert aufgeführt, sind aber in den Einwohnerzahlen der umliegenden Gemeinden aufgeführt. Kursiv sind jene, die 1900 als Gemeinde gezählt wurden.[2]
Thomas Klein: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945. Reihe B: Mitteldeutschland. Band. 14: Sachsen. Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg/Lahn 1982, ISBN 3-87969-129-0, S. 345–347.
↑Andreas Oettel: Zur Verwaltungsgliederung Sachsens im 19. und 20. Jahrhundert. In: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (Hrsg.): Statistik in Sachsen. 175 Jahre amtliche Statistik in Sachsen (Festschrift). Nr.1, 2006, ISSN0949-4480, S.69–98 (Online [PDF; 6,3MB; abgerufen am 23. Dezember 2012]).