In allen fünf Ländern der DDR wurden im April 1950 Gesetze zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen erlassen, deren Ausführung zum 1. Juli 1950 wirksam wurde. In Verbindung mit der Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen wurde am 8. Juli 1950 das Gesetz über Änderung von Grenzen der Länder vom 28. Juni 1950 veröffentlicht, das rückwirkend am 28. Juni in Kraft trat. Details regelte die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Änderung von Grenzen der Länder vom 13. Juli 1950.
In der Verwaltungsreform von 1952 mit Wirkung vom 25. Juli 1952 wurden die Länder aufgelöst. An ihre Stelle traten Bezirke. Zu diesem Zeitpunkt trat auch eine große Kreisreform in Kraft.
Am 4. Dezember 1952 gab es kleine Korrekturmaßnahmen zu dieser großen Reform. Die Anzahl der Kreise blieb unverändert.
In den Folgejahren kam es mehrmals durch kleine Gebietsreformen zu Neubildungen und Auflösungen von Stadtkreisen und zu Änderungen in der Anzahl der Kreise.
Bei den Kreisen betrafen diese Änderungen
1956 die Zusammenlegung der Kreise Bergen und Putbus zum Kreis Rügen,
Seit der „Ordnung über den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Kreise“ vom 24. Juli 1952 wurden die nunmehr zu den Bezirken gehörenden Landkreise als Kreise geführt. Die Kreisordnungen der aufgelösten Länder wurden zum 25. Januar 1957 außer Kraft gesetzt durch § 49 des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 18. Januar 1957.
In dessen § 2 werden für den „Stadtkreis“ die „Stadtverordnetenversammlung“ und für den „Landkreis“ der „Kreistag“ als die „örtlichen Volksvertretungen“ bezeichnet. Die gleichen Bezeichnungen werden auch in § 1 des „Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe in der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 12. Juli 1973 verwendet. Erst im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen in der Deutschen Demokratischen Republik vom 4. Juli 1985 ist von Landkreisen keine Rede mehr – von „Kreisen“ in der alleinigen Bedeutung Landkreis dagegen z. B. in § 39. Knapp fünf Jahre später kehrt das „Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung)“ vom 17. Mai 1990[1] wieder zur Bezeichnung „Landkreis“ zurück. Nicht kreisangehörige Gemeinden werden nun erstmals nicht mehr als „Stadtkreise“, sondern allein als „kreisfreie Städte“ bezeichnet.
Am 25. Juli 1952 wurde es in die Bezirke Cottbus (Hauptteil), Frankfurt und Potsdam aufgelöst. Am 3. Oktober 1990 wurde es aus diesen Bezirken wiedererrichtet; dabei wurden die Kreise Hoyerswerda und Weißwasser an Sachsen und Jessen an Sachsen-Anhalt abgetreten. Der Kreis Perleberg wurde aus dem Bezirk Schwerin und die Kreise Prenzlau und Templin wurden aus dem Bezirk Neubrandenburg nach Brandenburg umgegliedert.
Am 25. Juli 1952 wurde es in die Bezirke Neubrandenburg (Hauptteil), Rostock und Schwerin (Hauptteil) aufgelöst. Am 3. Oktober 1990 wurde es aus den Bezirken Neubrandenburg, Rostock und Schwerin unter dem Namen Mecklenburg-Vorpommern wiedererrichtet. Dabei wurden die Kreise Perleberg, Prenzlau und Templin an das Land Brandenburg abgetreten.
Am 25. Juli 1952 wurde es in die Bezirke Chemnitz(vom 10. Mai 1953 bis zum 31. Dezember 1989 Bezirk Karl-Marx-Stadt), Dresden und Leipzig (Hauptteil) aufgelöst. Am 3. Oktober 1990 wurde es als Freistaat Sachsen aus den Bezirken Chemnitz, Dresden und Leipzig wiedererrichtet. Dabei wurden die Kreise Altenburg und Schmölln an das Land Thüringen abgetreten. Die Kreise Hoyerswerda und Weißwasser wurden aus dem Bezirk Cottbus nach Sachsen umgegliedert.
Am 25. Juli 1952 wurde es in die Bezirke Halle (Hauptteil), Magdeburg und Cottbus (teilweise) aufgelöst. Am 3. Oktober 1990 wurde es aus den Bezirken Halle und Magdeburg wiedererrichtet. Dabei wurde der Kreis Artern an Thüringen abgetreten. Der Kreis Jessen wurde aus dem Bezirk Cottbus nach Sachsen-Anhalt umgegliedert.
Am 25. Juli 1952 wurde es in die Bezirke Erfurt, Gera und Suhl aufgelöst sowie teilweise in den Bezirk Leipzig. Am 3. Oktober 1990 wurde es als Freistaat Thüringen aus den Bezirken Erfurt, Gera und Suhl wiedererrichtet. Die Kreise Altenburg und Schmölln wurden aus dem Bezirk Leipzig und der Kreis Artern wurde aus dem Bezirk Halle nach Thüringen umgegliedert.
Am 25. Juli 1952 wurde der Bezirk Cottbus neu gebildet. Vorher gehörten seine Stadt- und Landkreise zu den Ländern Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt, die seit dem 7. Oktober 1949 der DDR angehörten.
Am 25. Juli 1952 wurde der Bezirk Dresden neu gebildet. Vorher gehörten seine Stadt- und Landkreise zum Land Sachsen, das seit dem 7. Oktober 1949 der DDR angehörte.
Am 25. Juli 1952 wurde der Bezirk Erfurt neu gebildet. Vorher gehörten seine Stadt- und Landkreise zum Land Thüringen, das seit dem 7. Oktober 1949 der DDR angehörte.
Am 25. Juli 1952 wurde der Bezirk Frankfurt neu gebildet. Vorher gehörten seine Stadt- und Landkreise zum Land Brandenburg, das seit dem 7. Oktober 1949 der DDR angehörte.
Am 25. Juli 1952 wurde der Bezirk Gera neu gebildet. Vorher gehörten seine Stadt- und Landkreise zum Land Thüringen, das seit dem 7. Oktober 1949 der DDR angehörte.
Am 25. Juli 1952 wurde der Bezirk Halle neu gebildet. Vorher gehörten seine Stadt- und Landkreise zu den Ländern Sachsen-Anhalt und Thüringen, die seit dem 7. Oktober 1949 der DDR angehörten.
Am 25. Juli 1952 wurde der Bezirk Chemnitz neu gebildet. Vorher gehörten seine Stadt- und Landkreise zum Land Sachsen, das seit dem 7. Oktober 1949 der DDR angehörte. Am 10. Mai 1953 wurde er in Bezirk Karl-Marx-Stadt umbenannt. Mit juristischer Wirkung vom 1. Januar 1990 wurde der Bezirk wieder in Bezirk Chemnitz umbenannt (Rückbenennung).
des Bezirks Karl-Marx-Stadt in Bezirk Chemnitz (rückwirkende Umbenennung)
Anzahl der Stadt- und Landkreise
Datum
Stadtkreise Anzahl
Landkreise Anzahl
25. Juli 1952
5
21
20. Juni 1957
4
21
23. November 1958
3
21
Bezirk Leipzig
Am 25. Juli 1952 wurde der Bezirk Leipzig neu gebildet. Vorher gehörten seine Stadt- und Landkreise zu den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die seit dem 7. Oktober 1949 der DDR angehörten.
Am 25. Juli 1952 wurde der Bezirk Magdeburg neu gebildet. Vorher gehörten seine Stadt- und Landkreise zum Land Sachsen-Anhalt, das seit dem 7. Oktober 1949 der DDR angehörte.
Am 25. Juli 1952 wurde der Bezirk Neubrandenburg neu gebildet. Vorher gehörten seine Stadt- und Landkreise zu den Ländern Mecklenburg und Brandenburg, die seit dem 7. Oktober 1949 der DDR angehörten.
Am 25. Juli 1952 wurde der Bezirk Potsdam neu gebildet. Vorher gehörten seine Stadt- und Landkreise zum Land Brandenburg, das seit dem 7. Oktober 1949 der DDR angehörte.
Am 25. Juli 1952 wurde der Bezirk Rostock neu gebildet. Vorher gehörten seine Stadt- und Landkreise zum Land Mecklenburg, das seit dem 7. Oktober 1949 der DDR angehörte.
Am 25. Juli 1952 wurde der Bezirk Schwerin neu gebildet. Vorher gehörten seine Stadt- und Landkreise zu den Ländern Mecklenburg und Brandenburg, die seit dem 7. Oktober 1949 der DDR angehörten.
Am 25. Juli 1952 wurde der Bezirk Suhl neu gebildet. Vorher gehörten seine Stadt- und Landkreise zum Land Thüringen, das seit dem 7. Oktober 1949 der DDR angehörte.
Gebietsveränderungen vom 1. Januar 1957 durch Beschluss des Ministerrates der DDR vom 14. und 21. Dezember 1956, siehe DDR-GBl. 1957, 11
Gebietsveränderungen vom 20. Juni 1957 durch Beschluss des Ministerrates der DDR vom 19. Juni 1957, siehe DDR-GBl. 1957, 345
Anhang – Gebietsänderungen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs
Bereits nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs kam es durch die Gebietsabtretungen an Polen sowie die Einteilung Deutschlands in vier Besatzungszonen zu ersten Veränderungen der Kreisstruktur auf dem Gebiet der späteren DDR. Auch in den nachfolgenden Jahren kam es zu – meist – kleineren Veränderungen. Alle Änderungen zwischen dem Kriegsende 1945 und der Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 sind hier gelistet.
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Änderung von Grenzen der Länder. Vom 13. Juli 1950. In: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik. Nr.78, 20. Juli 1950, ZDB-ID 124088-2, S.659–660 (PDF).
↑Wolfgang Blöß: Brandenburgische Kreise und Gemeinden 1945–1952 Grenzänderungen, Eingemeindungen und Ausgemeindungen. Hrsg.: Brandenburgisches Landeshauptarchiv. Potsdam 2010, ISBN 978-3-9810642-5-4.
↑ abWolfgang Blöß: Brandenburgische Kreise und Gemeinden 1945–1952 Grenzänderungen, Eingemeindungen und Ausgemeindungen. Hrsg.: Brandenburgisches Landeshauptarchiv. Potsdam 2010, ISBN 978-3-9810642-5-4, S.160.
↑Wolfgang Blöß: Brandenburgische Kreise und Gemeinden 1945–1952. Grenzänderungen, Eingemeindungen und Ausgemeindungen. Hrsg.: Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken im Brandenburgischen Landeshauptarchiv. Potsdam 2010, ISBN 978-3-9810642-5-4.