Die Amtshauptmannschaft Rochlitz war ein Verwaltungsbezirk im Königreich Sachsen und im späteren Freistaat Sachsen. Ihr Gebiet gehört heute zum Landkreis Mittelsachsen in Sachsen. Von 1939 bis 1952 hieß der Verwaltungsbezirk Landkreis Rochlitz.
Im Rahmen der administrativen Neugliederung des Königreichs Sachsens wurden 1835 die vier Kreisdirektionen Dresden, Bautzen, Zwickau und Leipzig eingerichtet. Die Kreisdirektion Leipzig war seit 1838 in vier Amtshauptmannschaften untergliedert, darunter die II. Amtshauptmannschaft im Raum Rochlitz und Colditz. Diese wurde aus dem Amt Rochlitz mit den Herrschaften Wechselburg, Penig und Rochsburg sowie dem Amt Colditz und der Ortschaft Diedenhain, die vormals dem Amt Leisnig angehörte, gebildet.[1]
Mit dem Gesetz, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend vom 11. August 1855[2], welches die bisherigen Ämter in Gerichtsämter umwandelte, wurden auch die Amtshauptmannschaften in ihren Zuständigkeitsbereichen neu geschnitten. Die Amtshauptmannschaft Rochlitz erfuhr dabei eine beträchtliche Vergrößerung und umfasste nun die Gerichtsamtsbezirke Rochlitz, Burgstädt, Colditz, Frohburg, Geithain, Mittweida und Penig. Damit erstreckte sich die Amtshauptmannschaft und somit auch die Leipziger Kreisdirektion durch den Burgstädter Gerichtsamtsbezirk bis in die Nähe von Chemnitz.
Zum 15. Oktober 1874 wurden im Königreich Sachsen im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform neue Kreishauptmannschaften eingerichtet und die Amtshauptmannschaften teilweise neu geschnitten. Auch die Rochlitzer Amtshauptmannschaft war davon betroffen und gab die Gerichtsamtsbezirke Geithain und Frohburg an die Amtshauptmannschaft Borna und den Gerichtsamtsbezirk Colditz an die Amtshauptmannschaft Grimma ab. Somit bestand die Amtshauptmannschaft Rochlitz noch aus den Gerichtsämtern Burgstädt, Mittweida, Penig und Rochlitz. Hinzu kam das Gebiet des vormaligen Gerichtsamtes Geringswalde, welches bis dato zur Amtshauptmannschaft Döbeln gehörte und nunmehr unter Auflösung des Gerichtsamtes bis auf drei Ortschaften unter zwei Gerichtsamtsbezirken der Rochlitzer Amtshauptmannschaft aufgeteilt wurde. Die sächsischen Amtshauptmannschaften waren hinsichtlich ihrer Funktion und Größe vergleichbar mit einem Landkreis.[1]
1924 wurde die Stadt Mittweida zu einer bezirksfreien Stadt und schied damit aus der Amtshauptmannschaft aus. 1939 wurde die Amtshauptmannschaft Rochlitz in Landkreis Rochlitz umbenannt. Die Stadt Mittweida wurde 1946 wieder in den Landkreis eingegliedert. Schlagwitz wurde am 1. Juli 1950 in den Landkreis Glauchau umgegliedert.[3] Der Landkreis Rochlitz bestand bis zur Gebietsreform von 1952 in der DDR fort und wurde dann auf die neuen Kreise Rochlitz, Hainichen, Glauchau und Karl-Marx-Stadt-Land im Bezirk Karl-Marx-Stadt und den Kreis Geithain im Bezirk Leipzig aufgeteilt.
Der Amtshauptmannschaft gehörten 1910 143 Kommunen, darunter 6 Städte und 137 Gemeinden, an. Einzelne selbständige Gutsbezirke waren gesondert aufgeführt, sind aber in den Einwohnerzahlen der umliegenden Gemeinden aufgeführt. Kursive wurden 1900 als Gemeinden gezählt.[5]
Gebietsänderungen (vermutlich unvollständig):
Städte und Gemeinden der Amtshauptmannschaft Rochlitz mit mehr als 2.000 Einwohnern (Stand 1939):[4]
Die kreisfreie Stadt Mittweida hatte 1939 18.734 Einwohner.
Gliederung (Stand am 1. Januar 1939)
Städte[6]
Gemeinden[6]
Gutsbezirke[6]
Kreishauptmannschaft Bautzen: Bautzen | Kamenz | Löbau | Zittau Kreishauptmannschaft Chemnitz (seit 1900): Annaberg | Chemnitz | Flöha | Glauchau | Marienberg | Stollberg (seit 1910) Kreishauptmannschaft Dresden: Dippoldiswalde | Dresden (1880-1924 Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt) | Freiberg | Großenhain | Meißen | Pirna Kreishauptmannschaft Leipzig: Borna | Döbeln | Grimma | Leipzig | Oschatz | Rochlitz Kreishauptmannschaft Zwickau (seit 1900): Auerbach | Oelsnitz | Plauen | Schwarzenberg | Werdau (seit 1920) | Zwickau
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