Die Amtshauptmannschaft Flöha war eine Verwaltungseinheit in Sachsen. Sie bestand vom 15. Oktober 1874 bis zum 31. Dezember 1938 und danach als Landkreis Flöha bis zum 24. Juni 1952. Ihr Gebiet gehört heute größtenteils zum Landkreis Mittelsachsen in Sachsen.
Am 15. Oktober 1874 wurden im Königreich Sachsen im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform neue Kreishauptmannschaften und Amtshauptmannschaften eingerichtet, auf Grundlage des Gesetzes über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. August 1874.
Aus den Bezirken der Gerichtsämter Augustusburg (ohne die Gemeinden Euba, Großwaltersdorf und Kleinhartmannsdorf), Frankenberg, Oederan, Zschopau (ohne die Gemeinde Kemtau) und der Gemeinde Hohndorf vom Gerichtsamt Wolkenstein wurde die neue Amtshauptmannschaft Flöha gebildet.
Der Aufgabenbereich der Gerichtsämter bleibt von diesem Zeitpunkt an auf Justizangelegenheiten beschränkt.
Dezember 1946 – Januar 1947: Herbert Liebscher (kommissarisch)
14. Januar 1947 – 1950: Richard Engelmann
1950: Anneliese Gebel (kommissarisch)
Verwaltungssitz
Mit Wirkung vom 15. Oktober 1874 erhielt Flöha den Sitz der Amtshauptmannschaft. Damit war es das einzige Dorf in Sachsen, das eine Amtshauptmannschaft erhielt. Zunächst hatte sie ihre Amtsräume im Haus des Gemeindevorstandes Liebert am Schulberg in Flöha. Vom Sommer 1875 an wurde im heutigen Ortsteil Plaue gebaut; Einzug wurde im Oktober 1876 gefeiert.
Landkreis Flöha
Aufgrund reichseinheitlicher Regelung wurden die sächsischen Amtshauptmannschaften ab dem 1. Januar 1939 in Landkreise umbenannt.
Der Landkreis Flöha existierte bis zu den Kreisreformen in der DDR im Juli 1952 in diesen Grenzen, am 25. Juni 1952 wurde er in die Kreise Flöha, Zschopau, Hainichen und Chemnitz-Land aufgeteilt.
Der Amtshauptmannschaft gehörten 1910 61 Kommunen, darunter 3 Städte und 58 Gemeinden, an. Einzelne selbständige Gutsbezirke waren gesondert aufgeführt, sind aber in den Einwohnerzahlen der umliegenden Gemeinden aufgeführt.[4]
[Anm. 2] Umbenennung in Heinzebank (mit Fiskalischem Kalkwerk Neunzehnhain)
Gebietsveränderungen
Zwischen 1918 und 1925 wurden die Gutsbezirke, die nicht im Eigentum des Freistaates Sachsen waren den umliegenden Gemeinden zugeordnet.
In den Jahren 1948 bis 1949 wurden die staatlichen Gutsbezirke (Forstreviere) den umliegenden Gemeinden zugeordnet, zum Teil infolge der Bodenreform.
Datum
Gemeinde bzw. Gutsbezirk
Anmerkung
zwischen 1878 und 1883
Gutsbezirk Rittergut Weißbach mit Dittersdorf
Teilung des selbständigen Gutsbezirkes in selbständigen Gutsbezirk Rittergut Weißbach und in selbständigen Gutsbezirk Gut Dittersdorf
↑Andreas Oettel: Zur Verwaltungsgliederung Sachsens im 19. und 20. Jahrhundert. In: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (Hrsg.): Statistik in Sachsen. 175 Jahre amtliche Statistik in Sachsen (Festschrift). Nr.1, 2006, ISSN0949-4480, S.69–98 (Online [PDF; 6,3MB; abgerufen am 23. Dezember 2012]).
↑ ab Finanzministerialblatt für den Freistaat Sachsen, Herausgeber Finanzministerium, Dresden, 1924
↑Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945, Band 14: Sachsen, Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg/Lahn 1982
↑ abcdefgVerzeichnisse der seit Mai 1945 eingemeindeten Gemeinden und Nachweis über die Aufgliederung der selbständigen Gutsbezirke und Staatsforstreviere, 1952, Herausgeber Ministerium des Innern des Landes Sachsen
↑Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Gemeinden 1994 und ihre Veränderungen seit 01.01.1948 in den neuen Ländern. Verlag Metzler-Poeschel, Stuttgart 1995, ISBN 3-8246-0321-7.