Die Vergabe von Kfz-Kennzeichen in Deutschland geht zurück bis in das Jahr 1906. (Die Freie Stadt Lübeck schrieb bereits durch Verordnung vom 1. Oktober 1903 polizeiliche Kennzeichen an Kraftfahrzeugen vor.) Von 1906 bis 1956 wurden im Zuge politischer Veränderungen mehrere Systeme von Kfz-Kennzeichen verwendet, bis das heute gebräuchliche System eingeführt wurde. Von 1953 bis 1990 hatte zudem die DDR ein eigenes Kennzeichensystem.
Am 3. Mai 1906 fasste der Bundesrat den Beschluss über „Grundzüge betr. den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“,[1] die durch Verordnungen der einzelnen Bundesstaaten ausgeführt wurden.[2] Damit wurden auch polizeiliche Kennzeichen und das Rechtsfahren mit Linksüberholen im ganzen Deutschen Reich allgemeingültig eingeführt.
Nichtprivate Kraftfahrzeuge wurden territorial unabhängig mit folgenden Kennzeichen versehen:
Mit dem Anschluss Österreichs am 13. März 1938 wurde dort die deutsche Systematik zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen übernommen. Die geltenden Vorschriften zum Erscheinungsbild der Kennzeichen (siehe Historische Kfz-Kennzeichen (Österreich)) blieben aber erhalten, obwohl ein deutlicher Unterschied zu den deutschen bestand. Die Kennzeichen waren mit weißer Schrift auf schwarzem Grund ausgeführt und trugen ab 1939 folgende Buchstabengruppen zur Kennzeichnung der Landesteile:
Das Burgenland verlor seine Selbstständigkeit. Es wurde auf die Reichsgaue Steiermark und Niederdonau aufgeteilt und erhielt daher keine eigene Buchstabengruppe.
Mit der von der Tschechoslowakei erzwungenen Abtretung des Sudetenlandes im Herbst 1938 wurde das Kennzeichen S für den Bereich der Regierungsbezirke Karlsbad, Aussig und Troppau eingeführt. Diejenigen Gebiete, die an umliegende Gaue des Deutschen Reiches (Niederdonau, Oberdonau, Bayern) angegliedert wurden, erhielten die jeweils dort geltenden Kennzeichen. Nach der Zerschlagung der Tschechoslowakei am 15. März 1939 wurde das Protektorat Böhmen und Mähren mit eigenen Kfz-Kennzeichen geschaffen.
Im Oktober 1939 wurden vom Deutschen Reich Teile des besetzten Polens annektiert. Den Provinzen Ostpreußen und Schlesien zugeschlagene Gebiete erhielten die dortigen Kfz-Kennzeichen. Das übrige annektierte Territorium wurde in zwei Reichsgaue eingeteilt. Das Gebiet der Freien Stadt Danzig (1920–1939: Kennzeichen DZ, ovales Nationalitätszeichen DA) kam zum Reichsgau Danzig-Westpreußen.
Aus den nicht ans Reich angeschlossenen Gebieten des besetzten Polen wurde das sogenannte Generalgouvernement gebildet, das 1939 bis 1942 ein eigenes Unterscheidungszeichen besaß; danach wurden in dessen Distrikten eigene Kfz-Kennzeichen benutzt:
Nach der Eroberung Frankreichs und der Benelux-Länder wurden das Elsass, Lothringen und Luxemburg annektiert. Die elsässischen Gebiete erhielten dabei die Ziffer IV analog zu Baden, mit dem sie zu einem Gau vereinigt werden sollten. Lothringen sollte zusammen mit der Pfalz und dem Saarland zur Westmark vereinigt werden.
Während des Krieges gegen die Sowjetunion mussten in den besetzten Gebieten folgende Kennzeichen benutzt werden:
Im Bereich der Militärbefehlshaber in besetzten und befreundeten Ländern wurden folgende Kennzeichen geführt.[5]
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Deutschland in vier Besatzungszonen geteilt. Die Vier Mächte führten jeweils eigene Registrierungen und Kennzeichnungen von Kraftfahrzeugen durch. Ende 1945 wurden die ersten einheitlichen Kennzeichen eingeführt. In der britischen Besatzungszone war zunächst ein dem heutigen Prinzip ähnelndes Verfahren üblich. Die drei Anfangsbuchstaben standen als Kennzeichen für den Zulassungsbezirk (wie bei DUS für Düsseldorf).
1947 schlossen sich die Briten dem System an, das 1946 in der amerikanischen und französischen Besatzungszone eingeführt worden war, die sowjetische folgte 1948. Einheitlich wurde das Kennzeichnungssystem erst 1949, nachdem auch die französische Zone den Zonenbuchstaben in das Kennzeichen einführte (A = amerikanische Besatzungszone, B = britische Besatzungszone, F = französische Besatzungszone, S = sowjetische Besatzungszone). Dabei wurden die Buchstaben nicht nebeneinander, sondern übereinander in kleiner Schrift angeordnet ( H A {\displaystyle _{\mathbf {H} }^{\mathbf {A} }} für Hessen).
Kennzeichen in den Besatzungszonen:
Berlin blieb ein Sondergebiet mit eigenen Bestimmungen, die ersten Kfz-Kennzeichen 1945 dort enthielten nur Ziffern. Das Saarland wurde als „souveräner Staat“ 1948 ausgegliedert.[5]
Kennzeichenpflichtig waren in der DDR alle Kraftfahrzeuge ab einem Hubraum größer 50 cm³. Die Kennzeichen hatten die allgemeine Form „XX 00–01“. Wenn im Folgenden nicht explizit anders angegeben, befand sich auf den Kennzeichen schwarze Schrift (eine DDR-Weiterentwicklung der preußischen Musterzeichnung IV 44 von 1906) auf weißem Grund. Mit der Zunahme des Fahrzeugbestandes wurde ab Oktober 1974 zusätzlich die Form „XXX 0–01“ eingeführt. Der erste Buchstabe des Kennzeichens gab den Bezirk an, in dem das Fahrzeug zugelassen war. Die Buchstaben wurden dabei in Nord-Süd-Richtung von A bis Z vergeben. Einige Bezirke hatten dabei zwei verschiedene mögliche Buchstaben als Kennzeichen.
Die Buchstaben G, J, Q und W wurden für die Bezirkskennzeichen nicht verwendet. Die Ziffernkombination „00–00“ bzw. „0–00“ wurde nicht vergeben. Allerdings gab es Suhler Kennzeichen mit den Buchstaben OO, was aufgrund der Ähnlichkeit mit den Ziffernglyphen wie 00 aussah.
Der zweite Buchstabe gab bei Kennzeichen mit drei Buchstaben und drei Ziffern den zulassenden Kreis (in alphabetischer Reihenfolge) an. Diese Art von Kennzeichen war für Motorräder nicht zulässig.
Die Vergabe der Erkennungsnummern bei Kennzeichen mit zwei Buchstaben und vier Ziffern war sehr komplex. Anhand von Zuteilungslisten des Ministeriums des Innern der DDR konnte jedes Kfz-Kennzeichen konkret einem Stadt- oder Landkreis zugeordnet werden. Diese Listen waren der Öffentlichkeit aber nicht zugänglich.
Der zweite Buchstabe war dabei jeweils verschiedenen Fahrzeugarten zugeteilt, diese jedoch in jedem Bezirk unterschiedlich zugeordnet. Mit den Zahlenreihen wurde dabei nochmals das System unterteilt. Die Buchstabenkombinationen mit den Zahlenreihen konnten über mehrere Kreise verteilt sein, wobei Kennzeichen doppelt vergeben wurden, dabei aber nur an verschiedenen Fahrzeugarten (Pkw, Lkw usw.). So konnte beispielsweise ein Motorrad im Kreis A das gleiche Kennzeichen haben wie ein Anhänger im Kreis B.
Die Fahrzeugkennzeichen der Gesellschaft für Sport und Technik bestanden aus nur einem Buchstaben für den Bezirk, gefolgt von der üblichen Zahlenkombination. Es wurden gelbe Nummernschilder mit schwarzer Schrift verwendet.
Die Kombination VA war der Nationalen Volksarmee vorbehalten, GT den Grenztruppen bzw. 1990 GS dem Grenzschutz. Die Deutsche Volkspolizei verwendete ab 1949 P V {\displaystyle _{\mathbf {P} }^{\mathbf {V} }} in übereinander gestalteter Form. Bei allen folgte eine ausschließliche Zahlenkombination. Bestimmte Kombinationen der normalen Kennzeichen waren zur Tarnung für Zivilfahrzeuge der Kriminalpolizei und für das Ministerium für Staatssicherheit reserviert.
Im Bezirk Neubrandenburg wurden die Kombinationen CC, CD, CY ebenfalls nicht zugeteilt, wegen der Kürzel für das Konsularische bzw. Diplomatische Korps. Auch die Kürzel „HJ“, „KZ“, „SA“, und „SS“ wurden nicht vergeben. Der Buchstabe Q wurde im DDR-Kennzeichensystem weder als Zweit- noch als Drittbuchstabe verwendet.
Diplomatische Vertretungen und Konsulate verwendeten zweibuchstabige, mit einem C beginnende Kennzeichen mit weißer Schrift auf rotem Grund. Andere Ausländer nutzten dagegen zweibuchstabige, mit einem Q beginnende Kennzeichen mit weißer Schrift auf blauem Grund. Es folgen maximal drei Ziffern, die das entsprechende Herkunftsland angaben und nach einem Bindestrich nochmals zwei Serienziffern. Hierbei gab es den folgenden Schlüssel:
00 RGW 01 Sowjetunion Sowjetunion 02 Tschechoslowakei Tschechoslowakei 03 Ungarn Ungarn 04 Polen Polen 05 Rumänien Rumänien 06 Bulgarien 1971 Bulgarien 07 China Volksrepublik Volksrepublik China 08 Albanien 1946 Albanien 09 Finnland Finnland 10 Mongolei Volksrepublik 1949 Mongolei 11 Korea Nord Nordkorea 12 Vietnam Nord 1955 Nordvietnam bis 1976 12 Vietnam Vietnam ab 1976 13 Agypten Ägypten 14 Jugoslawien Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien 15 Kuba Kuba 16 Vietnam Sud Südvietnam bis 1976 17 Syrien Syrien 18 Jemen Arabische Republik Nordjemen 19 Mali Mali 20 Guinea-a Guinea 21 Irak 1963 Irak 22 Kambodscha 1989 Kambodscha 23 Sudan Sudan 24 Jemen Sud Südjemen 25 Indien Indien 26 Kongo Volksrepublik Volksrepublik Kongo 27 Somalia Somalia** 28 Zentralafrikanische Republik Zentralafrikanische Republik** 29 Chile Chile** 30 Algerien Algerien 31 Bangladesch Bangladesch 32 Myanmar 1974 Myanmar* 33 Schweiz Schweiz 34 Italien Italien 35 Danemark Dänemark 36 Tunesien Tunesien 37 Belgien Belgien 38 Schweden Schweden 39 Frankreich Frankreich 40 Pakistan Pakistan 41 Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich 42 Peru Peru 43 Osterreich Österreich
44 Spanien Spanien 45 Niederlande Niederlande 46 Norwegen Norwegen 47 Mexiko Mexiko 48 Indonesien Indonesien 49 Libanon Libanon 50 Iran Iran 51 Japan Japan 52 Argentinien Argentinien 53 Zaire Zaire 54 Brasilien 1968 Brasilien 55 Uruguay Uruguay 56 Kolumbien Kolumbien 57 Deutschland Bundesrepublik BR Deutschland 58 Ghana Ghana 59 Portugal Portugal 60 Ecuador Ecuador 61 Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten 62 Turkei Türkei 63 Griechenland Griechenland 64 Venezuela 1930 Venezuela 65 Australien Australien* 66 Panama Panama 67 Somalia Somalia 68 Politisches System der Libysch-Arabischen Dschamahirija Libyen 69 Athiopien Demokratische Volksrepublik Äthiopien 70 PLO 71 Afghanistan Demokratische Republik 1987 Afghanistan 72 Nicaragua Nicaragua 73 Kambodscha 1989 Kambodscha*1 73 Kap Verde 1975 Kap Verde*1 74 Philippinen Philippinen 75 Nigeria Nigeria 76 Costa Rica Costa Rica* 77 Guinea-Bissau Guinea-Bissau 78 Laos Laos 79 Simbabwe Simbabwe 80 Mosambik Mosambik 81 Angola Angola 82 Bolivien Bolivien* 83 Marokko Marokko 84–90 nicht vergeben 91 Frankreich Frankreich (Wirtschaftsvereinigung)* 92 Osterreich Österreich (Wirtschaftsvereinigung)* 93 Zweitakkreditierungen
94 Zweitakkreditierungen 95 Zweitakkreditierungen 96 Zweitakkreditierungen 97 Mietfahrzeuge des DAV 98 nicht vergeben 99 sonstige Länder ohne akkreditierte Mission in der DDR
Zweitakkreditierungen 201 Sri Lanka Sri Lanka 202 Uganda Uganda 203 Zypern Republik Zypern 204 Ruanda 1962 Ruanda 205 Island Island 206 Nepal Nepal 207 Madagaskar Madagaskar 208 Jordanien Jordanien 209 Liberia Liberia 210 Sambia Sambia 211 Myanmar 1974 Myanmar 212 Mauretanien Mauretanien 213 Bolivien Bolivien* 214 Thailand Thailand 215 Lesotho 1987 Lesotho 216 Kanada Kanada 217 Niger Niger 218 Burundi Burundi 219 Sierra Leone Sierra Leone 220 Kuwait Kuwait 221 Neuseeland Neuseeland 222 Marokko Marokko* 223 Guyana Guyana 224 Jamaika Jamaika 225 Togo Togo 226 Malaysia Malaysia 227 Benin Benin 228 Burkina Faso Burkina Faso 229 Malta Malta 230 Tansania Tansania 231 Grenada Grenada* 232 Irland Irland 233 Kap Verde 1975 Kap Verde 234 Costa Rica Costa Rica 235 Senegal Senegal 236 Australien Australien 237 Singapur Singapur
(* im Juli 1990 unbesetzt, ** reserviert, aber nie vergeben, 1 doppelt vergeben)
Das ab 1966 verwendete Zollkennzeichen bestand aus einer Ziffer, die den Zollbezirk angab, einem Bindestrich und vier weiteren Ziffern. Bei diesen Schildern wurden grüne Schriftzeichen verwendet.
Im Zuge der Wiedervereinigung erfolgte ab 1991 die Zuteilung bundesdeutscher Kennzeichen. Kennzeichen nach DDR-Schema wurden noch bis zum 31. Dezember 1990 vergeben, mussten jedoch bis zum 31. Dezember 1993 umgetauscht werden.[7] Schon vor der Wiedervereinigung wurde aber 1990 begonnen, die Schrifttype und -größe wie in der Bundesrepublik zu verwenden.
1956 wurde das bis heute gebräuchliche Kennzeichensystem eingeführt. Wesentlichstes Merkmal des Systems ist eine Zuordnung von bis zu dreibuchstabigen Unterscheidungszeichen für jeden Zulassungsbezirk. Dabei hatten kreisfreie Städte und gleichnamige Landkreise das gleiche Unterscheidungszeichen. In einer Anlage zur Straßenverkehrsordnung war bestimmt, welche Buchstaben- und Ziffernkombinationen die städtische Zulassungsstelle und welche die des Landkreises vergeben durfte. Das Unterscheidungszeichen der Landkreise wurde zudem grundsätzlich vom Sitz der Kreisverwaltung, nicht von einem u. U. abweichenden Kreisnamen abgeleitet (z. B. „FH“ für den Main-Taunus-Kreis, weil die Kreisverwaltung ihren Sitz in Frankfurt-Höchst hatte, „GM“ für den Oberbergischen Kreis nach dem Sitz der Kreisverwaltung in Gummersbach). Nur bei drei Landkreisen gab es Ausnahmen: Der Ennepe-Ruhr-Kreis (Kreisstadt Schwelm) erhielt „EN“, der Landkreis Waldeck (Kreisstadt Korbach) „WA“ und der Landkreis Wesermünde (Verwaltungssitz in Bremerhaven) "WEM". Mit den Gebietsreformen in den 1970er-Jahren wich man zunehmend von diesem Prinzip ab; neugebildete Großkreise erhielten jetzt oft ein vom Kreisnamen, nicht mehr vom Sitz der Kreisverwaltung abgeleitetes Unterscheidungszeichen (z. B. „MKK“ für den Main-Kinzig-Kreis statt zunächst „HU“ für den Sitz der Kreisverwaltung in Hanau).
Ursprünglich waren die Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk in einer Anlage zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, seit 2007 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung, festgesetzt. Seit der sog. Kennzeichenliberalisierung werden Unterscheidungszeichen auf Antrag des jeweiligen Landes vom Bundesminister für Verkehr neu festgesetzt oder aufgehoben und nur noch im Bundesanzeiger bekanntgemacht.
Eine Übersicht über die aktuell festgesetzten Unterscheidungszeichen findet sich in der Liste der Kfz-Kennzeichen in Deutschland. Zu allen in Deutschland bisher ausgegebenen Unterscheidungszeichen mit Angaben zu den Zeiträumen siehe die Liste aller Kfz-Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland.
Nach 1956 sind bislang nur fünf Unterscheidungszeichen aus dem Straßenverkehr vollständig verschwunden. Es handelte sich dabei um die Unterscheidungszeichen DB der Deutschen Bundesbahn und BP der Deutschen Bundespost. Seit Juni 2006 wird BP wieder für die Bundespolizei verwendet und ersetzt damit das alte Kennzeichen BG des Bundesgrenzschutzes. Das Kennzeichen ROH für den ehemaligen Landkreis Rotenburg in Hannover wurde vollständig durch ROW (Landkreis Rotenburg (Wümme)) ersetzt. Am 12. Mai 1995 bekam die letzte Autofahrerin, die noch ROH-Schilder an ihrem Fahrzeug trug, zwei neue Kennzeichen mit den Buchstaben ROW geschenkt.
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Ehemalige Staaten: Deutsche Demokratische Republik | Jugoslawien | Tschechoslowakei | Sowjetunion
1 Liegt größtenteils in Asien. 2 Hat zusätzliche Gebiete außerhalb Europas. 3 Liegt geographisch in Asien, ist aber Mitglied der EU.
Kfz-Kennzeichen der Staaten von: Afrika | Asien | Nordamerika | Südamerika | Ozeanien
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