Um das Herzogtum Schleswig konzentrierte sich im 12./13. Jahrhundert sowohl die dänische als auch holsteinische Machtpolitik; es löste sich dynastisch zusehends von der Krone Dänemark. Holstein war seit 1111 eine Grafschaft unter dem deutschen Herzogtum Sachsen, spielte nach dessen Auflösung jedoch zusehends eine selbständige Rolle unter den Grafen von Schauenburg und Holstein. Trotzdem blieben Schleswig ein dänisches und Holstein ein deutschesLehen. 1326 wurde der holsteinische Graf Gerhard III. faktisch Herrscher auch über Schleswig und Dänemark, und 1386 gelang es dem holsteinischen Graf Gerhard VI., die Herzogswürde über Schleswig zu erlangen. Nach einigen Konflikten zwischen Grafengeschlecht und Königshaus bildeten Schleswig und Holstein unter Graf Adolf VIII. von 1435 bis zu dessen Tod 1459 de facto ein selbständiges Fürstentum, obwohl Schleswig als Lehen ein Teil des dänischen und Holstein als Lehen ein Teil des römisch-deutschen Reichs verblieben. 1460 wählten die Stände den dänischen König Christian I. zum gemeinsamen Landesherren. Trotz einiger zeitweise langfristiger Landesteilungen blieb die Stellung Schleswigs und des 1474 zum Herzogtum erhobenen Holstein als Teile der dänischen Monarchie bis 1848 unangetastet.
Der politische und wirtschaftliche Einfluss z. B. des holsteinischen Adels in Schleswig wirkte sich langfristig auch sprachlich aus, indem die deutsche Sprache zunehmend an Bedeutung gewann. So wurde Deutsch noch unter den dänischen Königen Rechts- und Kirchensprache im südlichen Schleswig, im 18. und vor allem 19. Jahrhundert vollzog sich dort schließlich ein Sprachwechsel hinsichtlich der Umgangssprachen, dänische und friesische Dialekte wichen sukzessive dem Nieder- und Hochdeutschen.[3][4]
Überlagert wurde diese Entwicklung durch den aufkommenden Nationalismus und die Frage der Erbfolge nach dem bevorstehenden Aussterben des Mannesstammes des Königshauses. Dies führte zur Märzrevolution in Kopenhagen und zur Schleswig-Holsteinischen Erhebung in den Herzogtümern. Die deutschgesinnten schleswig-holsteinischen Nationalliberalen wollte ein geeintes und von Dänemark unabhängiges Schleswig-Holstein innerhalb des Deutschen Bundes, während die dänischen Nationalliberalen Schleswig (unter Preisgabe Holsteins) in das Königreich integrieren wollten. 1851 wurde der Status quo ante des Dänischen Gesamtstaates wiederhergestellt.
Der Konflikt zwischen beiden Nationalitäten sollte noch andauern und spiegelte sich zwischen den beiden Schleswigschen Kriegen in einem Verfassungskonflikt wider. Die 1855 verabschiedete gemeinsame Verfassung für den Gesamtstaat wurde noch im gleichen Jahr von der holsteinischen Ständeversammlung verworfen und drei Jahre später auch vom Bundestag in Frankfurt für das bundesangehörige Holstein außer Kraft gesetzt. Die daraufhin 1863 entworfene Novemberverfassung hatte nur für Dänemark und Schleswig, nicht aber für Holstein und Lauenburg Gültigkeit und verletzte somit das Londoner Protokoll von 1852 über die Zusammengehörigkeit der Herzogtümer innerhalb des Gesamtstaates.[5] Der Deutsche Bund forderte die Rücknahme der Novemberverfassung und verhängte im Dezember 1863 eine Bundesexekution gegen das Herzogtum Holstein, welches von lauenburg-sächsischen und hannoverschenBundestruppen besetzt wurde. Am 16. Januar 1864 stellten dann Preußen und Österreich Dänemark ein 48-Stunden-Ultimatum zur Aufhebung der Novemberverfassung und der Räumung Schleswigs, das Dänemark verstreichen ließ. Am 1. Februar 1864 überschritten österreichische und preußische Truppen schließlich trotz Kritik des Deutschen Bundes die Eider, den historischen Grenzfluss zwischen Holstein und Schleswig, und besetzten innerhalb weniger Monate das Herzogtum Schleswig und Teile des übrigen Jütlandes.[5] Am Ende des Krieges musste die dänische Monarchie auf alle drei Herzogtümer verzichten: Dänemark übertrug die Souveränität an Österreich und Preußen gemeinsam. Ab 1865 verwaltete Preußen Schleswig und Österreich Holstein.
1866 musste Österreich nach dem Deutschen Krieg auf seine Ansprüche verzichten, und Preußen annektierte die Herzogtümer Schleswig und Holstein. Es entstand die Provinz Schleswig-Holstein. Das Herzogtum Lauenburg wurde bereits ab 1865 in preußischer Personalunion regiert und wurde 1876 als Kreis Herzogtum Lauenburg der Provinz eingegliedert. Sitz des Oberpräsidenten der neuen Provinz (dem Regierungspräsidenten in Schleswig übergeordnet) war zunächst Kiel, ab 1879 Schleswig und ab 1917 erneut Kiel. Verwaltungsmäßig war die Provinz Schleswig-Holstein in Stadt- und Landkreise gegliedert. Es gab nur einen Regierungsbezirk (Schleswig), der folglich territorial identisch mit der gesamten Provinz war.
Dieses Merkmal setzte sich nahtlos im Parlament und der Landesregierung von Schleswig-Holstein seit 1946 fort. Ende der 1950er Jahre lag der Anteil ehemaliger NSDAP-Mitglieder im Kieler Landtag mehr als doppelt so hoch wie in Bremen und etwa 60 % höher als in Niedersachsen. In der Provinz Schleswig-Holstein, in der 1932/33 in einigen Regionen 70 % und mehr NSDAP gewählt hatten, galt lange nach dem Krieg eine NS-Mitgliedschaft nicht als anrüchig. Nach dem Wahlerfolg des bürgerlichen Lagers von 1950 hatten über zwei Jahrzehnte jeweils mindestens zwei von drei Regierungsmitgliedern vor 1945 der NSDAP angehört. Unter den Staatssekretären war die frühere NSDAP-Mitgliedschaft sogar die Norm.[7]
Von 1867 bis zum Ersten Weltkrieg umfasste die Provinz eine Fläche von 19.019 km².[1] Nach der Abtretung von Nordschleswig und den Gebietsänderungen durch das Groß-Hamburg-Gesetz verringerte sich die Fläche auf 15.682 km².[2]
Politik
Oberpräsidenten
Von Seiten der preußischen Regierung wurden Oberpräsidenten eingesetzt, welche die Regierung in der Provinz vertraten und die Erledigung zentralpreußischer Aufgaben überwachten.
Der Vereinigte Provinziallandtag und (ab 1876) der Provinzialverband wählten den Landesdirektor an die Spitze der Selbstverwaltung aller Kreise und kreisfreien Städte der Provinz. Der Kreis Herzogtum Lauenburg bildete nach dem Vereinigungsgesetz den eigenen Lauenburgischen Landeskommunalverband.[9] Die Krone Preußen führte 1902 die Bezeichnung Landeshauptmann ein. In der Zeit des Nationalsozialismus wurden die Landeshauptmänner ab 1933 nach dem Führerprinzip eingesetzt und dem Oberpräsidenten unterstellt. Der Provinziallandtag wurde 1934 aufgelöst.
Verwaltungsgliederung der Provinz Schleswig-Holstein
Mit den Verordnungen vom 22. September 1867 wurden die Herzogtümer Schleswig und Holstein zur Provinz Schleswig-Holstein konstituiert und die unteren Verwaltungsbehörden, wie sonst in Preußen üblich, als Kreise neu umschrieben. Das Herzogtum Schleswig erhielt eine Regierung in der Stadt Schleswig, das Herzogtum Holstein eine Regierung in Kiel. Schon der Erlass vom 20. Juni 1868 ordnete aber die Vereinigung beider Regierungen an, die in Schleswig ihren Sitz haben sollte.[10] Als Zeitpunkt wurde dann der 1. Oktober 1868 bestimmt.
Ab dem 1. Oktober 1868 gab es also nur den Regierungsbezirk Schleswig in dieser Provinz. Die Landesteile bezeichnen die ehemaligen Regierungsbezirke.
Landesteil Schleswig
Die folgenden Verwaltungsbezirke gehörten auch vor dem 1. Oktober 1868 bereits zum Regierungsbezirk Schleswig:
Kreis Tondern (ab 1920 deutsche Kreisverwaltung in Niebüll, das bei Preußen gebliebene Kreisgebiet wurde als Kreis Südtondern (Kreisverwaltung in Niebüll) neu konstituiert.)
Landesteil Holstein
Der Regierungsbezirk Holstein hatte seinen Sitz in Kiel. Er wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 1868 in den Regierungsbezirk Schleswig eingegliedert. Zum Landesteil Holstein gehörten folgende Kreise:
Stadtkreise
Stadtkreis Altona (bis 1937, danach Stadt im Land Hamburg und ab 1938 dessen Stadtteil)
Stadtkreis Kiel (ab 1883, ausgegliedert aus dem Kreis Kiel)
Kreis Norderdithmarschen (Kreisverwaltung in Heide (Holstein); 1932–1933 mit dem Kreis Süderdithmarschen zusammengelegt zum Kreis Dithmarschen, Kreisverwaltung in Heide)
Kreis Süderdithmarschen (Kreisverwaltung in Meldorf; 1932–1933 mit dem Kreis Norderdithmarschen zusammengelegt zum Kreis Dithmarschen, Kreisverwaltung in Heide)
Landesteil Herzogtum Lauenburg
Erst 1876 wurde das Herzogtum Lauenburg – vorher nur in der Person des Königs mit dem preußischen Staat verbunden – in diesen integriert und der Regierung Schleswig in der Provinz Schleswig-Holstein als Kreis Herzogtum Lauenburg unterstellt.[11]
↑Karl N. Bock: Mittelniederdeutsch und heutiges Plattdeutsch im ehemaligen Dänischen Herzogtum Schleswig. Studien zur Beleuchtung des Sprachwechsels in Angeln und Mittelschleswig. In: Det Kgl. Danske Videnskabernes Selskab (Hrsg.): Historisk-Filologiske Meddelelser. Kopenhagen 1948.
↑Manfred Hinrichsen: Die Entwicklung der Sprachverhältnisse im Landesteil Schleswig. Wachholtz, Neumünster 1984, ISBN 3-529-04356-7.
↑ abJürgen Müller: Der Deutsche Bund 1815–1866. Oldenbourg, München 2006, ISBN 978-3-486-55028-3, S.46–47.
↑Danker, Uwe (2017): Parlamentarische Kontinuitätsstudien zur NS-Zeit. Methodische Potenziale und Grenzen am Beispiel des Falls Schleswig-Holstein. Zeitschrift Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, vol. 65 (1), 76–103, doi:10.1515/vfzg-2017-0004
↑Michael Rademacher: P_schleswig. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900