Unter Froben Ferdinand von Fürstenberg-Mößkirch (1664–1741) reichte das nach modernen und effizienten Verwaltungsgesichtspunkten organisierte Herrschaftskonglomerat von Löffingen im Westen bis nach Neufra an der Donau und vom Bodensee bis nach Trochtelfingen.[1]
Bei der Mediatisierung 1806 kam das Fürstentum Fürstenberg überwiegend zum Großherzogtum Baden. Dieser Teil machte 29,96 Quadratmeilen mit 71.699 Einwohnern aus.[2] Für das gesamte Fürstentum werden als Schätzwert für das Jahr 1770 ca. 2.000 km² mit 79.000 Einwohnern angegeben.[3]
Die Markgrafschaft Baden-Durlach umfasste etwa 1.631 km² und hatte 1746 ca. 90.000 Einwohner, d. h. das Fürstentum Fürstenberg war in der Mitte des 18. Jahrhunderts neben dem Herzogtum Württemberg und der Markgrafschaft Baden-Durlach das bedeutendste Territorium im schwäbischen Reichskreis.
Residenzstädte
Von 1664 bis 1716 war die Residenz in Heiligenberg. 1716 bis 1723 waren die Residenzen der beiden Teil-Fürstentümer in Stühlingen und Meßkirch.
1723 verlegte Fürst Joseph Wilhelm seine Residenz von Stühlingen nach Donaueschingen, das auch nach dem Absterben der Linie Fürstenberg-Meßkirch die Residenzstadt des nun vereinigten Fürstentums blieb.
Von 1664 bis 1716 umfasste das Fürstentum nur die der Linie Fürstenberg-Heiligenberg gehörigen Gebiete – insbesondere die Grafschaft Heiligenberg.
Von 1716 bis 1744 existierten die Fürstentümer Fürstenberg-Stühlingen und Fürstenberg-Meßkirch nebeneinander.
Nach dem Aussterben der Linie Fürstenberg-Meßkirch im Jahre 1744 vereinigte Fürst Joseph Wilhelm Ernst zu Fürstenberg-Stühlingen alle schwäbischen Besitzungen des Gesamthauses Fürstenberg.
Politisches Gewicht im Reich
Das Fürstentum hatte auf dem Reichstag eine Virilstimme auf der weltlichen Fürstenbank. Im schwäbischen Kreis hatte Fürstenberg eine Stimme auf der Fürstenbank und fünf Stimmen auf der Herrenbank.[4]
Fürstenberg gehörte als katholisches Haus im Reichstag zum Corpus Catholicorum.
Wappen
Das fürstenbergische Wappen führt Bestandteile des Wappens der Zähringer und der Grafen von Urach zusammen – beides Vorfahren des Fürstenhauses Fürstenberg.
Der rote Adler im goldenen Feld kommt von den Zähringern, die Umrahmung mit blauem und weißem Pelzwerk (heraldischer Kürsch) ist dem unteren Teil des Uracher Wappens entlehnt.[5]
Der Adler hat einen quadrierten Herzschild, der die Wappen von Werdenberg (silberne Kirchenfahne in rot) und Heiligenberg (schwarzer Schrägbalken) enthält.
Fürstenhaus
Die Geschichte der Grafen von Fürstenberg reicht bis in das 11. Jahrhundert zurück. 1664 wurde Hermann Egon in den Reichsfürstenstand erhoben.
Die bedeutenden Mitglieder des Fürstenhauses widmeten sich vornehmlich dem Dienst für die Häuser Wittelsbach und Habsburg und kümmerten sich relativ wenig um das Fürstentum, wo sie sich auch nur selten aufhielten. Die späteren Fürsten erwarben sich im Reich keine Verdienste mehr, entwickelten das Land jedoch auch wenig, sondern förderten die Künste.
Verwaltung
Das Fürstentum war in 14 Oberämter eingeteilt (Hüfingen, Möhringen, Blumberg, Löffingen, Neustadt, Stühlingen, Heiligenberg, Trochtelfingen, Jungnau, Neufra, Wolfach, Haslach, Meßkirch, Engen).[6]
Der Regierung in Donaueschingen gehörten ein Kanzler, drei Hof- und zwei Kammerräte sowie der fürstliche Archivar an. Ihr unterstanden das Hofzahlamt und die Finanzverwaltung.[7]
Rechtsordnung
Das Fürstentum hatte bis zu seinem Ende kein Zivilgesetzbuch – auch nicht für einzelne Landesteile. Zu einzelnen Rechtsbereichen wurden Verordnungen erlassen, so z. B. die Forstordnung für die Landgrafschaft Stühlingen.[8]
Finanzwesen
Das Fürstentum war bereits um 1750 mit etwa einer Million Gulden verschuldet. Nach dem Regierungsantritt von Fürst Josef Wenzel (1762) stieg die Verschuldung stark an und belief sich bei seinem Tod (1783) auf 1,8 Millionen Gulden. Sein Nachfolger war gezwungen mit den Landschaften des Fürstentums über eine Sondersteuer zu verhandeln.[9]
Münzwesen
Kaiser Maximilian I. verlieh dem Grafen Wolfgang von Fürstenberg im Jahre 1500 das Münzrecht. Ferdinand II. und Ferdinand III. 1627 und 1642 dieses Recht für die Fürstenberger Grafen Wladislaw und Friedrich Rudolf. Ein Taler des Grafen Egon († 1635) ist die älteste bekannte Münze der Fürstenberger.[10] Die Grafen und Fürsten von Fürstenberg hatten jedoch nie eine eigene Münzprägeanstalt, obwohl es diverse Pläne dazu gab. Die Prägung der Fürstenberger Münzen erfolgte so vornehmlich in Stuttgart, München und Günzburg. Die letzten Fürstenberger Münzen ließ Fürst Karl Joachim mit der Jahreszahl 1804 prägen, nachdem zuletzt im Jahr 1790 für Fürstenberg gemünzt worden war. Gerechnet wurde grundsätzlich im süddeutschen System: 1 Konventionstaler (Konventionsfuß = 10 Taler aus einer Kölner Mark, der Taler zu 2 Gulden, der Gulden zu 60 Kreuzer). Zuletzt gemünzt wurden Taler, 20-, 10-, VI-, III- und Einkreuzermünzen. Die Nominale zwischen Taler und 10 Kreuzern wurden aus Silber, die VI- und III-Kreuzermünzen aus Billon gemünzt. Nur die Einkreuzermünzen bestanden aus Kupfer.[11]
Militärwesen
Das Fürstentum Fürstenberg hatte Kontingente zu den Truppen des schwäbischen Reichskreises zu stellen. Nach dem Kreisbeschluss von 1732 waren dies im Kriegsfalle 380 Mann, die dem 2. Kreis-Infanterie-Regiment, und 68 Mann, die dem Kreis-Kürassier-Regiment angehörten.[12] Es war also aus einer Bevölkerung von ca. 80.000 ein Aufgebot von ca. 450 Mann zu stellen. In Friedenszeiten war die halbe Mannschaftsstärke in Garnison zu halten.
Im Fürstentum galt – wie im ganzen Reich bis 1582 – der Julianische Kalender. Während andere katholische Reichsstände den Kalenderwechsel rascher vornahmen, stellte das Fürstentum erst Ende 1583 um. Dabei ergaben sich auch noch unterschiedliche Stichtage für die verschiedenen Landesteile. Graf Heinrich von Fürstenberg legte für seinen Teil (die Baar und die Herrschaft über Wald) für den 15. Novemberjul. / 25. November 1583greg. fest.[13] Graf Albrecht verfügte für das unter seiner Regierung stehende fürstenbergische Kinzigtal auf den 18. Novemberjul. / 28. November 1583greg. den Kalenderwechsel. Für die Grafschaft Heiligenberg und die Herrschaften Jugnau und Trochtelfingen erfolgte die Umstellung auch Ende 1583, wobei die genauen Daten nicht bekannt sind.[14]
Religion
Das Fürstenhaus und damit das Fürstentum blieben bei der katholischen Religion. Kirchlich gehörte das Territorium zur DiözeseKonstanz (Archidiakonat Schwarzwald oder „vor Wald“ genannt), die 1821 – also nach der Mediatisierung des Fürstentums – aufgelöst wurde.
Wie in vielen Territorien war Juden zeitweise auch in Fürstenberg die Niederlassung gestattet und es wurden gegen entsprechende Bezahlung von den Fürsten Schutzbriefe ausgestellt. Am 1. April 1743 lief ein solcher Schutzbrief für die Juden ab und Fürst Joseph Wilhelm wies die Juden aus.[15]
Die jüdische Gemeinde in Stühlingen hatte seit dem 16. Jahrhundert bestanden und zählte um 1700 etwa 25 Familien. Die Stühlinger Gemeinde hatte erst 1720 eine neue Synagoge gebaut.[16]
Auch Juden in Donaueschingen, wo sie seit etwa 1650 ansässig und 1713 mit 18 Familien vertreten waren, mussten 1743 das Fürstentum verlassen.[17]
Säkularisation der Klöster im Fürstentum
Nachdem 1801 im Friedensvertrag von Lunéville zwischen Frankreich und Österreich große linksrheinische Gebiet des Reiches an Frankreich abgetreten wurden und das Reich zur Entschädigung der betroffenen deutschen Fürsten verpflichtet wurde, befasste sich der Immerwährender Reichstag mit dieser Entschädigungsregelung. Dies geschah durch Säkularisation kirchlicher sowie durch Mediatisierung kleinerer weltlicher Herrschaften bisheriger Reichsstände. Das Fürstentum Fürstenberg hatte keine linksrheinischen Gebiete verloren und daher auch keinen Entschädigungsanspruch. Nachdem die fürstliche Regierung Kenntnis erhielt, dass die auf dem Gebiet des Fürstentums liegenden Klöster dem Deutschen Orden als Teil seiner Entschädigung zugesprochen werden sollten, erhob das Fürstentum am 28. Oktober 1802 beim Reichstag seinerseits Ansprüche auf diese Klöster, um mit deren Einkommen und Vermögen Sozial- und Bildungseinrichtungen zu finanzieren.[18]
Nachdem der Deutsche Orden unter dem Einfluss seines Hochmeisters, Karl von Österreich-Teschen, auf seine diesbezüglichen Ansprüche verzichtet hatte,[19] fasste die fürstliche Regierung am 2. November 1802 nochmals nach.[20] und in seiner 24. Sitzung vom 6. November 1802 beschloss die außerordentliche Reichsdeputation die Klöster dem Fürstentum zu übereignen.[21]
Im November 1802 wurde das Vermögen der auf fürstenbergischem Territorium liegenden Klöster auf Anordnung von Fürst Karl Joachim zu Fürstenberg vorläufig in Besitz genommen. Ende des Jahres 1802 bzw. Anfang 1803 erfolgte die endgültige Inbesitznahme. Es handelte sich insbesondere um acht Frauenklöster (u. a. Kloster Friedenweiler, Kloster Neudingen).
Nach der Mediatisierung des Fürstentums im Jahre 1806 wollte die badische Regierung dem Haus Fürstenberg das Klostervermögen entziehen und für die Sozial- und Bildungsaufwendungen des neuen Staates, Großherzogtum Baden, verwenden. Letztlich wurde jedoch auf vier Frauenklöster verzichtet, obwohl das Haus Fürstenberg die 1802 gegenüber der Reichsdeputation „angekündigten Vorhaben hinsichtlich des Schul- und Krankenwesen so gut wie nicht durchgeführt“[22] hatte.
„Durch die Konfiskation des Ordenseigentums hat sich das Haus Fürstenberg in den Besitz bedeutender Liegenschaften und Renten zu bringen und diesen auch zu behaupten gewußt. Sein bleibender Gewinn bestand aus 2100 Hektar an Wäldern und Feldern, die etwa den zehnten Teil der fürstlichen Privatliegenschaften ausmachten.“[23] Teil dieses Zugewinns war das Vermögen des Klosters Neudingen.
Mediatisierung
1804 beerbte der gerade achtjährige Karl Egon II. zu Fürstenberg den Reichsfürsten Karl Joachim. Seine Mutter, Elisabeth zu Fürstenberg übernahm zusammen mit einem entfernten Onkel aus der mährischen Linie, Landgraf Joachim Egon von Fürstenberg, die vormundschaftliche Regierung. Die Führung der Regierungsgeschäfte lag bei Joseph Kleiser von Kleisheim, dem noch von Karl Joachim ernannten Regierungspräsidenten.
Obwohl Karl Joachim Sympathien für das neue Frankreich zeigte und versuchte, sich von den Habsburgern abzusetzen, galt das Haus Fürstenberg als Parteigänger Österreichs. Die weitläufigen Besitzungen der Familie in Österreich und Böhmen bestärkten Frankreich in dieser Auffassung. Das Haus Fürstenberg hatte zudem keine Kinder im heiratsfähigen Alter, wodurch es für Napoleons Pläne, seine Familie mit dem europäischen Hochadel zu verbinden, nicht in Frage kamen. Dies war eine gegenüber den Nachbarn aus den Häusern Bayern, Württemberg und Baden deutlich schlechtere Ausgangslage, als es um die Neuordnung Süddeutschlands ging. Kleisers Bemühungen, sich mit anderen reichsfreien Ständen auf einen neuen gemeinsamen Staat zu einigen und dieses Konzept bei Napoleon und seinen Diplomaten durchzusetzen, schlugen fehl. Letztlich verfolgte die fürstenbergische Diplomatie nur noch das Ziel, möglichst geschlossen an Baden zu kommen und die ungeliebte württembergische Herrschaft zu vermeiden.
verlegte 1723 die Residenz von Stühlingen nach Donaueschingen; vereinigte 1744 die Linie Stühlingen mit der ausgestorbenen Linie Messkirch; er organisierte eine einheitliche Landesverwaltung und gilt daher als der eigentliche Begründer des Fürstentums
Georg Tumbült: Das Fürstentum Fürstenberg von seinen Anfängen bis zur Mediatisierung im Jahre 1806. Freiburg 1908.
Andres Wilts: „Ausgelöscht aus der Zahl der immediaten Reichsfürsten“. Die Mediatisierung und Neupositionierung des Fürstentums Fürstenberg 1806. In: Casimir Bumiller (Hrsg.): Adel im Wandel. 200 Jahre Mediatisierung in Oberschwaben. Katalog zur Ausstellung in Sigmaringen vom 13. Mai bis 29. Oktober 2006. Verlag Thorbecke, Ostfildern 2006, ISBN 978-3-7995-0216-0, S. 333–348.
Ernst Münch: Geschichte des Hauses und Landes Fürstenberg. 3 Bde. Mayer, Aachen und Leipzig 1829–1832; fortgesetzt mit Bd. 4 von Carl Borromäus Alois Fickler, Karlsruhe 1847. - Digitalisate der Bayerischen Staatsbibliothek: Band 1, Band 2, Band 3 und Band 4
Ronald G. Asch: Verwaltung und Beamtentum. Die gräflich fürstenbergischen Territorien vom Ausgang des Mittelalters bis zum schwedischen Krieg 1490-1632. Stuttgart 1986, ISBN 3-17-009429-7.
Ingfried Dold: Die Entwicklung des Beamtenverhältnisses im Fürstentum Fürstenberg in der Zeit des späten Naturrechts (1744–1806). Allensbach 1961.
Daniel Wesely: Steuerreform und Katasterkartographie im Fürstentum Fürstenberg im 18. Jahrhundert. Frankfurt am Main 1995, ISBN 3-631-48333-3.
Georg Tumbült: Das Fürstenbergische Kontingent des schwäbischen Kreises In: Schriften des Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar und der angrenzenden Landesteile in Donaueschingen. XVII. Heft 1928, Donaueschingen 1928, S. 1–12. baarverein.de (PDF; 41,1 MB)
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↑s. Zech S. 7; zum Vergleich: der Kanton Schaffhausen in der Schweiz hatte 2009 75.677 Einwohner; das deutsche Bundesland Saarland hat eine Fläche von 2.568 km²
↑Friedrich Karl Fürst zu Hohenlohe-Waldenburg: Das Fürstenbergische Wappen. In: Schriften des Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar, 51. Band 2008, Donaueschingen 1880; S. 15f. online (PDF; 51,9 MB)
↑Meinrad Schaab, Hansmartin Schwarzmaier (Hrsg.) u. a.: Handbuch der baden-württembergischen Geschichte. Band 2: Die Territorien im alten Reich. Hrsg. im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Klett-Cotta, Stuttgart 1995, ISBN 3-608-91466-8, S. 345.
↑siehe Anton Mayer: Beiträge zur Geschichte des badischen Civilrechts bis zur Einführung des neuen Landrechtes. Bellevue bei Constanz, 1844, S. 110–114 in der Google Buchsuche.
↑Christian Jakob August von Berstett: Münzgeschichte des Zähringen-Badischen Fürstenhauses und der unter seinem Scepter vereinigten Städte und Landschaften, Herder, Freiburg im Breisgau 1846, S. 123
↑Arnold, Küthmann, Steinhilber, Großer deutscher Münzkatalog von 1800 bis heute, 39. Auflage 2023, S. 152
↑Baumann: Einführung des gregorianischen Kalenders in der fürstenbergischen Baar 1583. In: Schriften des Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar und der angrenzenden Landesteile in Donaueschingen. V. Heft 1885, Tübingen 1885, S. 144–145, baarverein.de (PDF)
↑Georg Tumbült: Die Einführung des gregorianischen Kalenders in den fürstenbergischen Landen. In: Schriften des Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar und der angrenzenden Landesteile in Donaueschingen. XV. Heft 1924, Tübingen 1924, S. 83–85, baarverein.de (Memento vom 28. März 2016 im Internet Archive) (PDF)
↑Beilagen zu dem Protokolle der außerordentlichen Reichsdeputation zu Regensburg. Regensburg 1803, Band 2 (Beilagen CI bis CC), Ziffer 173: Fürstlich-Fürstenbergische Vorstellung, die vorhabende Aufhebung der in seinen Landen befindlichen 8 Frauenklöster nebst einigen Hospitien betreffend. S. 252–254, Google-Buchsuche.
↑wohl ein Geschenk des Hauses Habsburg an das ihm treu ergebene Haus Fürstenberg
↑Beilagen zu dem Protokolle der außerordentlichen Reichsdeputation zu Regensburg. Regensburg 1803, Band 2 (Beilagen CI bis CC), Ziffer 174: Fürstlich-Fürstenbergische Vorstellung, eben diesen Gegenstand betreffend. S. 254–256 Google-Buchsuche.
↑Protokoll der außerordentlichen Reichsdeputation zu Regensburg. Regensburg 1803, Band 1, 24. Sitzung, § 147 Fürstlich-Fürstenbergische Vorstellung, die innländischen Mediatklöster betreffend. S. 489 Google-Buchsuche.
↑s. Fürstenbergisches Urkundenbuch: Sammlung der Quellen zur Geschichte des Hauses Fürstenberg und seiner Lande in Schwaben. 4. Quellen zur Geschichte d. Grafen v. Fuerstenberg 1480-1509. Tübingen 1897, Nr. 129; S. 120–123; Graf Heinrich von Fürstenberg kauft von den Herren von Blumegg die Herrschaft Lenzkirch online bei der UB Düsseldorf