Mit der Einführung der Gemeindeordnung für die Rheinprovinz von 1845 wurden die Bürgermeistereien des Landkreises teilweise in mehrere Gemeinden untergliedert.[1]
Deutz erhielt 1857 die Rheinische Städteordnung. Kalk, Poll und Vingst bildeten seitdem die Bürgermeisterei Deutz-Land, deren Name 1867 in Bürgermeisterei Kalk geändert wurde.[2] Die Ortschaften Ehrenfeld und Subbelrath wurden 1867 in der Bürgermeisterei Müngersdorf zu einer eigenen Gemeinde Ehrenfeld zusammengefasst. Die neue Gemeinde erhielt 1879 die Rheinische Städteordnung und wurde damit zu einer eigenen Bürgermeisterei erhoben.[3] Kalk erhielt 1881 ebenfalls die Rheinische Städteordnung. Die Gemeinden Poll und Vingst bildeten seitdem die Bürgermeisterei Kalk-Land.[4] In der Bürgermeisterei Longerich wurden die Ortschaften Nippes, Mauenheim und Riehl am 1. Januar 1886 zu einer eigenen Gemeinde Nippes zusammengefasst. Zum 1. Januar 1887 wurde die Gemeinde Nippes aus der Bürgermeisterei Longerich ausgegliedert und zu einer eigenen Bürgermeisterei erhoben.[5]
Vor den großen Eingemeindungen des Jahres 1888 besaß der Landkreis Köln die folgende Verwaltungsgliederung:[6]
Am 1. April 1888 wurden die Bürgermeistereien Deutz, Ehrenfeld, Longerich, Müngersdorf und Nippes, die Gemeinden Kriel und Poll sowie aus der Bürgermeisterei Rondorf die Ortschaften Bayenthal, Klettenberg, Marienburg, Raderberg, Raderthal und Zollstock in die Stadt Köln eingemeindet. Am 1. April 1910 wurden auch die Stadt Kalk und die Gemeinde Vingst in die Stadt Köln eingemeindet. Im gleichen Jahr erhielt Brühl die Rheinische Städteordnung. Die Gemeinden Badorf, Berzdorf, Kierberg, Schwadorf und Vochem bildeten seitdem die Bürgermeisterei Brühl-Land.
1922 wurde der größte Teil von Worringen in die Stadt Köln eingemeindet. Ein kleiner Teil kam an die Stadt Dormagen im damaligen Landkreis Neuß. Die beiden Gemeinden Bachem und Buschbell wurden 1927 nach Frechen eingemeindet. Die Gemeinde Freimersdorf wurde 1928 in Brauweiler umbenannt.[2] Wie in der gesamten Rheinprovinz wurden am 1. Januar 1928 die Bürgermeistereien in Ämter überführt.
Berrenrath, Fischenich, Gleuel, Hermülheim, Hürth und Kendenich wurden 1930 zur neuen Gemeinde Hürth zusammengeschlossen. Badorf, Kierberg, Schwadorf und Vochem wurden 1932 in die Stadt Brühl eingemeindet. Im gleichen Jahr wechselten Keldenich und Wesseling aus dem Landkreis Bonn in den Landkreis Köln. Die beiden Gemeinden bildeten zusammen mit Berzdorf das neue Amt Wesseling. Am 1. Oktober 1933 wurden Efferen und Stotzheim nach Hürth eingemeindet. Die Gemeinde Brauweiler wurde 1934 in das Amt Lövenich eingegliedert. Im gleichen Jahr wurde das Amt Stommeln in das Amt Pulheim eingegliedert. Keldenich wurde 1935 nach Wesseling eingemeindet. Das Amt Lövenich wurde 1937 in Amt Weiden umbenannt.[2]
Frechen erhielt 1951 die Stadtrechte. Im gleichen Jahr wurde das Amt Weiden aufgehoben, wodurch Brauweiler und Lövenich amtsfreie Gemeinden wurden.[2] Die Gemeinde Stommeln schied 1953 aus dem Amt Pulheim aus und wurde amtsfrei.[7] Die aus der gleichnamigen Bürgermeisterei hervorgegangene Gemeinde Rondorf wurde 1961 in Gemeinde Rodenkirchen umbenannt, da Rodenkirchen inzwischen zum Hauptort geworden war.[2] Im selben Jahr wurde Berzdorf nach Wesseling eingemeindet. Am 1. Januar 1964 wurden Geyen nach Brauweiler eingemeindet und das Amt Pulheim aufgelöst. Pulheim und Sinnersdorf wurden dadurch amtsfreie Gemeinden.[8]
Am 1. Oktober 1969 wurde der Landkreis Köln in Kreis Köln umbenannt.[9] Die Gemeinde Wesseling erhielt 1972 die Stadtrechte.
Im November 1963 hatte die Kreisverwaltung, die seit 1816 in Köln residierte, beschlossen, ihren Sitz in einen zu errichtenden Neubau nach Hürth zu verlegen. Dieser konnte im September 1974 nach Überwindung einiger Widerstände in der Planungsphase abgeschlossen werden. Dennoch wurde noch im November des gleichen Jahres vorgesehen, dass der Sitz des zukünftigen Erftkreises Bergheim werden und die Verwaltung auf beide Standorte aufgeteilt werden sollte.[10] Der Kreis Köln umfasste zuletzt drei Städte und sieben weitere Gemeinden:
Durch das Köln-Gesetz kam es mit Wirkung vom 1. Januar 1975 zu einer grundlegenden Gemeindereform und zur Auflösung des Kreises Köln:
Die Gemeinde Brauweiler wurde aufgelöst. Der Ortsteil Widdersdorf kam zur Stadt Köln, der Ortsteil Neufreimersdorf zur Stadt Frechen und alle übrigen Ortsteile zur Gemeinde Pulheim.
Die Gemeinde Lövenich wurde aufgelöst. Der Ortsteil Königsdorf kam zur Stadt Frechen und alle übrigen Ortsteile zur Stadt Köln.
Die Gemeinde Rodenkirchen wurde in die Stadt Köln eingegliedert und bildet im Wesentlichen den heutigen Stadtbezirk Rodenkirchen.
Die Gemeinde Sinnersdorf wurde aufgelöst. Die Ortsteile Auweiler, Esch sowie Pesch kamen zur Stadt Köln und die Ortsteile Sinnersdorf sowie Orr zur Gemeinde Pulheim.
Die Gemeinde Stommeln wurde in die Gemeinde Pulheim eingegliedert.
Die Stadt Wesseling wurde in die Stadt Köln eingegliedert.
Der Erftkreis, in den am 1. Juni 1976 durch das Wesseling-Gesetz auch die wieder aus Köln ausgegliederte Stadt Wesseling eingegliedert wurde, trat die Rechtsnachfolge des Kreises Köln an.[12][13]
In der Liste werden nur Parteien und Wählergemeinschaften aufgeführt, die mindestens zwei Prozent der Stimmen bei der jeweiligen Wahl erhalten haben.[19]
Stimmenanteile der Parteien in Prozent
Jahr
SPD
CDU
FDP
BHE
KPD
1946
34,6
55,4
09,98
1948
42,5
42,6
04,1
09,4
1952
39,9
41,4
09,9
03,8
04,96
1956
45,3
52,5
06,6
04,0
1961
39,3
50,9
09,8
1964
43,9
48,7
07,4
1969
46,6
45,3
07,9
Landräte
An der Spitze des Kreises (Kreistag und Verwaltung) stand ein Landrat. Die britische Besatzung verordnete nach dem Zweiten Weltkrieg eine Aufteilung. An der Spitze des Kreistages stand nun ein ehrenamtlicher vom Kreistag gewählter Landrat. An der Spitze der Verwaltung stand nun bis 1975 ein Oberkreisdirektor als Wahlbeamter.
Am 1. Juli 1956 wurde dem damaligen Landkreis bei der Einführung der bis heute gültigen Kfz-Kennzeichen das Unterscheidungszeichen K zugewiesen. Zur Unterscheidung von der Stadt Köln waren die Kennzeichen des Kreises zwei- bis fünfstellig, also ein Buchstabe und bis zu vier Ziffern oder zwei Buchstaben und bis zu zwei Ziffern. Die Kennzeichen behielten ihre Gültigkeit auch nach Ende des Kreises Köln.
Literatur
J. Klersch u. a. (Bearb.): Heimatchronik des Landkreises Köln, hrsg. i. A. des Kuratoriums für Deutsche Heimatpflege, Bonn. Archiv für Deutsche Heimatpflege, Köln 1954
Der Landkreis Köln, Heimatkalender für das Jahr .... (Jge. 1926–1939, 1963–1974, jew. mit Chroniken, 1963 Liste der Oberkreisdirektoren). Hrsg. vom Landkreis Köln, Verlag Der Löwe Dr. Hans Reykers, Köln
Hans Clemens: Gestalten und Gestalter. Köpfe aus dem Landkreis Köln. Verlag Der Löwe Dr. Hans Reykers, Köln 1960
Landkreistag Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Dokumentation über die Landräte und Oberkreisdirektoren in Nordrhein-Westfalen 1945–1991. Düsseldorf 1992
Victor von Dewitz (Gesamtredaktion): Der Kreis Köln. Geschichte, Kultur, Wirtschaft, Verwaltung. Stalling, Oldenburg 1969