Über Jahrhunderte gehörte das Gebiet des Kreises Ahaus als Amt Ahaus zum Hochstift Münster, bis dieses durch den Reichsdeputationshauptschluss am 25. Februar 1803 aufgelöst wurde. Es folgten die Fürsten zu Salm-Kyrburg, bis Kaiser Napoleon durch Senatsbeschluss vom 13. Oktober 1810 den Bereich zum französischen Staatsgebiet erklärte. Die Franzosenzeit dauerte bis zur Völkerschlacht bei Leipzig im Oktober 1813, nach der die Franzosen fluchtartig die besetzten deutschen Gebiete verließen. Mit der Schlussakte des Wiener Kongresses vom 9. Juni 1815 wurde der westfälische Bereich dem Königreich Preußen zugeschlagen.
Nach seiner Gründung im Jahre 1816 war der Kreis bis 1843 in die acht Bürgermeistereien Ahaus, Gronau, Nienborg, Ottenstein, Schöppingen, Stadtlohn, Vreden und Wessum eingeteilt.[1] Mit der Einführung der Landgemeinde-Ordnung für die Provinz Westphalen wurden in den Jahren 1843 und 1844 die Bürgermeistereien in Ämter überführt.[2] Der Kreis war danach in die folgenden Ämter und Gemeinden gegliedert:[3][4]
Das Amt Südlohn wurde 1883 in das Amt Stadtlohn eingegliedert. Die Stadt Gronau wurde 1897 amtsfrei; der Rest des Amtes Gronau bildete seitdem das Amt Epe.[5] Im Jahre 1907 wurde die neue Gemeinde Oeding aus Südlohn herausgelöst. Am 1. April 1934 wurden die Gemeinden Dorf Epe und Kirchspiel Epe zur neuen Gemeinde Epe vereinigt. Noch im selben Jahr wurden die Ämter Ammeloe und Epe aufgehoben. Die Ämter Ottenstein und Wessum wurden 1935 zum Amt Wessum-Ottenstein vereinigt.[5] Am 1. April 1936 wurden die Gemeinden Dorf Wessum und Kirchspiel Wessum zur neuen Gemeinde Wessum vereinigt.[6] Am 1. August 1964 wurde aus den Gemeinden Almsick, Estern-Büren, Hengeler-Wendfeld, Hundewick und Wessendorf die Gemeinde Kirchspiel Stadtlohn neu gebildet.[7] Im selben Jahr wurde das Amt Wessum-Ottenstein in Amt Wessum umbenannt.[5] Die Zahl der Ämter des Kreises verminderte sich bis in die 1960er Jahre auf sechs.
In der Liste werden nur Parteien und Wählergemeinschaften aufgeführt, die mindestens zwei Prozent der Stimmen bei der jeweiligen Wahl erhalten haben.[17]
Am 1. Juli 1956 wurde dem damaligen Landkreis bei der Einführung der bis heute gültigen Kfz-Kennzeichen das Unterscheidungszeichen AH zugewiesen. Es wurde bis zum 31. Dezember 1974 ausgegeben. Seit dem 1. Februar 2013 ist es aufgrund der Kennzeichenliberalisierung im Kreis Borken erhältlich.
↑ abcWolfgang Leesch: Verwaltung in Westfalen 1815–1945. In: Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen. Band38. Aschendorff, Münster 1992, ISBN 3-402-06845-1.
↑Stephanie Reekers: Die Gebietsentwicklung der Kreise und Gemeinden Westfalens 1817–1967. Aschendorff, Münster Westfalen 1977, ISBN 3-402-05875-8, S.231.
↑Stephanie Reekers: Die Gebietsentwicklung der Kreise und Gemeinden Westfalens 1817–1967. Aschendorff, Münster Westfalen 1977, ISBN 3-402-05875-8, S.208.