Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Brandenburg war zuständig für die Bundeswasserstraßen im Bereich der westlichen Stadtgrenze von Berlin bis zur Elbe.
Aufgabenbereich
Zu den Aufgaben des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Brandenburg gehörten:
Unterhaltung der Bundeswasserstraßen im Amtsbereich
Betrieb und Unterhaltung baulicher Anlagen wie z. B. Wehre, Schleusen und Brücken
Zum Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Brandenburg gehörten die Außenbezirke in Potsdam, Brandenburg, Rathenow und Genthin und der Bauhof Brandenburg. Die Außenbezirke waren neben der Unterhaltung diverser Anlagen und Bauten unter anderem auch zuständig für die Unterhaltung und den Betrieb der Staustufen (Wehre und Schleusen) im jeweiligen Amtsbereich.
Der Außenbezirk Potsdam war zuständig für die Untere Havel-Wasserstraße (von km 16,4 bis km 40,7), den Havelkanal, die Potsdamer Havel, die Wublitz, die Ketziner Havel, die Föhse, die Alte Fahrt und den Petziensee, den Schwielowsee und den Glindowsee.
Der Außenbezirk Rathenow war zuständig für die Untere Havel-Wasserstraße (von km 92,3 bis km 148,43), die Rathenower Havel, die Hohennauener Wasserstraße, den Mühlenarm, den Vorderen und Hinteren Archearm, den Durchstich Quitzöbel und die Mündungsstrecke Untere-Havel.
Der Bauhof Brandenburg nahm insbesondere Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Schiffen und Anlagen des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Brandenburg wahr.