Bis 1869 wurden die Nationalräte an der Landsgemeinde gewählt. Anschliessend kam bis 1917 das Majorzwahlrecht zur Anwendung. Im Sinne der romanischen Mehrheitswahl benötigte ein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen, um gewählt zu werden. Zur Verteilung aller Sitze waren unter Umständen mehrere Wahlgänge notwendig; jeder Wähler hatte so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben waren. Seit 1919 wird das Proporzwahlrecht angewendet, bei der die Sitze im Verhältnis zu allen abgegebenen Stimmen auf die zur Auswahl stehenden Listen verteilt werden.
Bezeichnung und Sitzzahl
Während der Majorz-Ära war im amtlichen Gebrauch eine über die gesamte Schweiz angewendete fortlaufende Nummerierung üblich, geordnet nach der Reihenfolge der Kantone in der schweizerischen Bundesverfassung. Der Wahlkreis Glarus trug ab 1851 die Nummer 18, ab 1872 die Nummer 19 und ab 1911 die Nummer 20; 1919 entfiel die Nummerierung.
Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung variierte die Anzahl der Sitze, die dem Wahlkreis Glarus zur Verfügung standen:
Nachfolgend findet sich eine Übersicht über die Wähleranteile der verschiedenen Parteien und Listen von 1919 bis 1967, als im Kanton Glarus das Proporzverfahren galt. Für das seit 1971 geltende Majorzwahlen wäre ein solcher Vergleich nicht aussagekräftig, da die Wähleranteile zu stark von den jeweiligen Kandidierenden und der Ausgangslage der einzelnen Wahlen abhängen.