Die Nationalratswahlen der 25. Legislaturperiode fanden am 26. Oktober 1919 statt. Auf dieser Seite findet sich eine Übersicht über die Resultate in den Kantonen (Parteien, Stimmen, Wähleranteil, Sitze, Gewählte).
In den Mehrpersonenwahlkreisen (bei den Wahlen 1919 waren dies 20 Kantone mit total 184 von 189 Sitzen) hat jeder Wähler so viele Stimmen, wie in seinem Kanton Sitze zu vergeben sind (im Kanton Bern 32, im Kanton Glarus 2). Diese Stimmen kann er an beliebige Kandidierende der sich zur Wahl stellenden Listen vergeben (Panaschieren). Eine Stimme für einen Kandidaten ist gleichzeitig eine Stimme für dessen Partei. Hat ein Wähler nicht alle seine Stimmen an Kandidierende vergeben, gehen diese Stimmen als sogenannte «Zusatzstimmen» an die von ihm gewählte Liste. Wenn der Wähler keine Liste auswählt, sondern einen so genannten «Wahlzettel ohne Parteibezeichnung» – auch Blankoliste genannt – verwendet, verfallen nicht benutzte Stimmen (sog. leere Stimmen).
Um zu überkantonal vergleichbaren Ergebnissen zu kommen, muss zuerst die Anzahl fiktiver Wähler pro Kanton und Partei berechnet werden. Ein Aargauer «Wähler» kann aber auch aus 12 Personen bestehen, die nur je einen Kandidaten der betreffenden Partei auf ihrer Liste aufgeführt haben.
Das Bundesamt für Statistik benutzt daher den Begriff «fiktiver Wähler» für den Wähler, da ein effektiver Wähler auch nur ein Teilwähler sein kann. Die Zahl der Wähler entspricht der Anzahl gültiger Wahlzettel. Auf Kantonsebene ist die Summe aller Parteistimmen (Summe der Kandidatenstimmen von Kandidierenden einer Partei plus Zusatzstimmen = leere Felder einer Parteiliste) Berechnungsgrundlage. Beispiel: Partei A erzielt im Kanton X 12000, Partei B 27000 und Partei C 48000 von 87000 Parteistimmen. Die Anzahl gültiger Wahlzettel beträgt 25000. Somit hat Partei A in diesem Kanton 3448,28 (12000:87000 × 25000), Partei B 7758,62 (27000:87000 × 25000) und Partei C 13793,10 (48000:87000 × 25000) fiktive Wähler. Alle drei Parteien zusammen total 25000 Wähler.
Im Kanton Appenzell Innerrhoden galt das Majorzsystem ohne stille Wahlen. Wählbar waren daher grundsätzlich alle Schweizer Stimmberechtigten, ob sie sich nun für die Wahlen im Kanton Appenzell Innerrhoden angemeldet hatten oder nicht.
Zeitgenössische Zeitungsberichte bezeichnen Rusch als Konservativen,[1][2] während das Bundesamt für Statistik die für ihn abgegebenen Stimmen der FDP zurechnet.
Listenverbindungen bestanden zwischen FDP und «Ouvriers socialistes» sowie zwischen Jeunes radicaux,«Jeunesse radicale» und Radikalsozialisten.
GE1
Die Genfer Liberal(konservativ)en nannten sich damals Demokratische Partei. Diese Bezeichnung ging auf Verfassungskämpfe des 19. Jahrhunderts zurück. Es bestanden keine Verbindungen zu den linksbürgerlichen Deutschschweizer Demokraten.
GE2
auf Deutsch: Jungfreisinnige
GE3
Die Katholisch-konservative Partei des Kantons Genf bezeichnete sich als «unabhängige» Partei. Auch dieser Name geht auf das 19. Jahrhundert zurück.
GE4
auf Deutsch: Sozialistische Arbeiter, Rechtsabspaltung der SP um Nationalrat Jean Sigg[3][4]
Im Kanton Nidwalden galt das Majorzsystem ohne stille Wahlen. Wählbar waren daher grundsätzlich alle Schweizer Stimmberechtigten, ob sie sich nun für die Wahlen im Kanton Nidwalden angemeldet hatten oder nicht.
Im Kanton Obwalden galt das Majorzsystem ohne stille Wahlen. Wählbar waren daher grundsätzlich alle Schweizer Stimmberechtigten, ob sie sich nun für die Wahlen im Kanton Obwalden angemeldet hatten oder nicht.
Eine Listenverbindung bestand zwischen BP, FDP, Vereinigten Minderheitenparteien und Unabhängiger Wirtschaftsgruppe.
SH1
Nachdem die Bauernpartei überraschend beide Schaffhauser Nationalratssitze gewonnen hatte, entschied sie sich, eines davon an den Grütlianer Hefti abzutreten.[5]
Im Kanton Uri galt das Majorzsystem ohne stille Wahlen. Wählbar waren daher grundsätzlich alle Schweizer Stimmberechtigten, ob sie sich nun für die Wahlen im Kanton Uri angemeldet hatten oder nicht.