Bis 1869 wurden die Nationalräte an der Landsgemeinde gewählt. Danach kam bis 1917 das Majorzwahlrecht zur Anwendung. Im Sinne der romanischen Mehrheitswahl benötigte ein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen, um gewählt zu werden. Zur Verteilung aller Sitze waren unter Umständen mehrere Wahlgänge notwendig; jeder Wähler hatte so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben waren. Von 1919 bis 1999 wendete man das Proporzwahlrecht an, bei der die Sitze im Verhältnis zu allen abgegebenen Stimmen auf die zur Auswahl stehenden Listen verteilt wurden. Seit 2003 gilt wieder das Majorzverfahren.
Bezeichnung und Sitzzahl
Während der ersten Majorz-Ära war im amtlichen Gebrauch eine über die gesamte Schweiz angewendete fortlaufende Nummerierung üblich, geordnet nach der Reihenfolge der Kantone in der schweizerischen Bundesverfassung. Der Wahlkreis Appenzell Ausserrhoden trug ab 1851 die Nummer 26, ab 1872 die Nummer 27 und ab 1881 die Nummer 28; 1919 entfiel die Nummerierung.
Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung variierte die Anzahl der Sitze, die dem Wahlkreis Appenzell Ausserrhoden zur Verfügung standen:
Nachfolgend findet sich eine Übersicht über die Wähleranteile der verschiedenen Parteien und Listen von 1919 bis 1999, als im Kanton Appenzell Ausserrhoden das Proporzverfahren galt. Für das seit 2003 geltende Majorzwahlen wäre ein solcher Vergleich nicht aussagekräftig, da die Wähleranteile zu stark von den jeweiligen Kandidierenden und der Ausgangslage der einzelnen Wahlen abhängen.