Frederick Winslow Taylor begann im Jahre 1911 damit, im Rahmen seines Scientific Management die Arbeitsabläufe am Arbeitsplatz zu untersuchen und beschrieb die Ausführung bestimmter Arbeitsaufgaben (englischperformance).[3] Im Jahre 1929 nahm Fritz Fleege-Althoff zu Fragen der Arbeitsplatzgestaltung Stellung.[4] Ab 1931 erkannten Betriebswirte den Arbeitsplatz als „kleinste räumliche Einheit“.[5] Bei Heinrich Nicklisch galt 1932 der Arbeitsplatz als kleinste Organisationseinheit, bestehend aus dem tätigen Menschen mit seiner Arbeitsausrüstung und Arbeitsaufgabe.[6]Erich Gutenberg sah im Arbeitsplatz die kleinste Fertigungseinheit.[7]Erich Kosiol definierte ihn 1962 als der „räumlich konkretisierte und mit Arbeitsmitteln ausgestattete Handlungsort des Arbeitssubjektes“.[8]
Man unterscheidet allgemein zwischen dem Büroarbeitsplatz (Zellenbüro mit 10–15 m² Hauptnutzungsfläche (HNF), Kombibüro mit 10–12 m² HNF oder Großraumbüro mit 8–12 m² HNF) und dem Produktionsarbeitsplatz (unter anderem Werkhalle, Werkstatt, Werkbank, Fließband). Der Büroarbeitsplatz ist ein Arbeitsplatz, „an dem Informationen erzeugt, erarbeitet, bearbeitet, ausgewertet, empfangen oder weitergeleitet werden. Dabei werden zum Beispiel Planungs-, Entwicklungs-, Beratungs-, Leitungs-, Verwaltungs- oder Kommunikationstätigkeiten sowie diese Tätigkeit unterstützende Funktionen ausgeführt“.[12] Der Bildschirmarbeitsplatz wird durch den Zugang zur und Umgang mit der elektronischen Datenverarbeitung beherrscht. Ein Produktionsarbeitsplatz ist für die spezifischen Produktionszwecke mit entsprechenden Werkzeugen und Anlagen ausgestattet.
Als Innenraumarbeitsplätze[13] werden Arbeitsplätze definiert, an denen keine Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (wie z. B. in einem chemischen Labor) durchgeführt werden und bei denen es sich nicht um Lärmbereiche (wie z. B. in einer Werkstatt) handelt. Für Innenraumarbeitsplätze gelten die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Solche Arbeitsplätze finden sich in ganz unterschiedlichen Arbeitsumgebungen wie Büros, Verkaufsräumen, Krankenhäusern, Schulen, Kindergarten oder Bibliotheken.
Verbindliche Luftgrenzwerte für die chemische oder biologische Innenraumluftqualität gibt es nicht. Zur Bewertung zieht man daher einen Vergleich mit der Außenluftsituation heran. Verschiedene Quellen wie das Umweltbundesamt (UBA), die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sowie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlichen Richtwerte, Innenraumarbeitsplatz- bzw. Klassenraum-Referenzwerte oder Leitwerte, die bei einer Beurteilung von Messungen hilfsweise verwendet werden können[14].
Nach Absatz 3.6 „Lüftung“ im Anhang der Arbeitsstättenverordnung muss in umschlossenen Arbeitsräumen unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein[15]. Belästigender Geruch ist zu vermeiden, soweit es die Natur des Betriebes gestattet. In der Regel dürfen keine belästigenden Geruchsemissionen von Produkten (beispielsweise Bauchemikalien) und Geräten (beispielsweise Laserdrucker und -kopierer) oder Anlagen (beispielsweise raumlufttechnische Anlagen) ausgehen.
Beschwerden von Beschäftigten an Innenraumarbeitsplätzen werden häufig als Sick-Building-Syndrom bezeichnet: Augenbrennen, Kratzen im Hals, verstopfte Nase oder Kopfschmerzen sind die Symptome. Gerüche können der Auslöser für die Beschwerden sein. Oft lassen sich die Probleme aber nicht auf eine einzige Ursache zurückführen, sondern bedürfen einer umfassenden Analyse. Neben der Qualität der Atemluft sind u. a. das Raumklima, störende Geräusche, die Beleuchtung, die Arbeitsplatzgestaltung und psychische Faktoren wie Stress zu berücksichtigen[16].
Arbeits- und Dienstanweisungen regeln nicht selten das konkrete Verhalten der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und tragen somit zur Verbesserung der Arbeitssicherheit bei. Eventuell vom Arbeitsplatz ausgehende physische und psychische Gesundheitsbelastungen müssen im Rahmen des ganzheitlichen Arbeitsschutzes in einer Gefährdungsbeurteilung beschrieben werden, die Grundlage für die im Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene Unterweisung der Mitarbeiter am Arbeitsplatz ist.
„Eine zweckmäßige Arbeitsplatzgestaltung liegt dann vor, wenn der Arbeitsplatz sowohl den zu verrichtenden Tätigkeiten der einzelnen Aufgabenträger als auch dem durch die Arbeitsteilung bestimmten Gesamtablauf entspricht“.[22]Effizientes Arbeiten setzt eine kluge Organisation des Arbeitsplatzes und der Arbeitsabläufe durch sinnvolle Arbeitsgestaltung voraus. Wirtschaftlich bedeutet hier einerseits die kostenoptimale Bearbeitung (durch eintretende Kostensenkung oder kürzere Durchlaufzeiten) und andererseits die Verbesserung der Produktqualität. Je größer räumlich ein Arbeitsplatz dimensioniert ist, umso straffer müssen Arbeitsprozesse gestaltet sein. Räumlich große Arbeitsplätze (Baustellen) erfordern eine genauere Platzierung der benötigten Arbeitsmittel als kleinere Arbeitsplätze (Büro). Auf beiden muss ein sicherer Zugriff der Arbeitskräfte auf die benötigten Arbeitsmittel möglich sein. Die Arbeitsmittel sind nach der Häufigkeit ihrer Verwendung zu positionieren. Zu diesem Zweck zählt die 5-S-Methode mit Sortieren, Systematisieren, Säubern, Standardisieren und Selbstdisziplin die fünf Phasen auf, die zu einer Verbesserung der Arbeitsplatzorganisation beitragen können.[23]
Ein optimal gestalteter Arbeitsplatz
ermöglicht Arbeiten ohne lange Laufwege oder Liegezeit/Verlustwege,
behindert den Arbeitsfluss nicht und erhöht die Leistung des Mitarbeiters
berücksichtigt Körpermaße und Bewegungsabläufe sowie die einschlägigen Vorschriften des Arbeitsschutzes.
Neben der wirtschaftlichen Gestaltung des Arbeitsplatzes spielt seine Humanität eine wichtige Rolle. Danach soll der Arbeitsplatz für die Arbeitskräfte erträglich, zumutbar und subjektiv zufriedenstellend sein.[24]
Zwischenmenschliche Wertschätzung am Arbeitsplatz hilft Arbeitsplatzphobie zu vermeiden. Ursachen für psychische Störungen am Arbeitsplatz können durch Bedrohungs-Faktoren entstehen. Dazu gehören: Angst vor Leistungs-Versagen, Ermahnungen durch Vorgesetzte, Hackordnung unter Kollegen, Mobbing, Berufe mit Bedrohungs-Situationen (Unfälle, Überfälle, Übergriffe), Arbeitsplatz-Verlust.[25]
Trivia
Um sich eine Pause beim Arbeitsstress zu schaffen, ist die Toilette ein Ort der Abspannung bei anstrengenden Situationen. Nach einer Umfrage der Jobbörse Jobware aus dem Jahr 2018 nutzt nahezu jeder zweite Arbeitnehmer (48 %) den Toilettengang während der Arbeitszeit, um eine Pause zu machen oder sich mit privaten Dingen zu beschäftigen. Treuer Begleiter ist das Smartphone, 33 % der Befragten gaben an, dass das stille Örtchen eine Atempause vom täglichen Arbeitsstress bietet. Für 15 % bietet das Smartphone Gelegenheit zum Spielen und zweckfremden Chatten. Zum anderen sind 33 % der Arbeitgeber überzeugt, dass ihre Angestellten auf dem stillen Örtchen eine Pause einlegen.[26] Im Übrigen wurde bei dieser Umfrage ermittelt, dass 33 % der Angestellten ihr Smartphone mit Firmenstrom laden und 30 % „versehentlich“ Kugelschreiber und Büromaterialien mitnehmen. Auch das Kollegenverhältnis ist nicht frei von Schwierigkeiten: 27 % stören sich am Humor, 8 % am Geruch der anderen. Tippgeräusche finden 17 % nervig. Letztlich haben zwei von fünf Arbeitnehmern (39 %) sexuelle Belästigung und anzügliche Bemerkungen erfahren.
↑Erwin Grochla, Möglichkeiten der Steigerung der Wirtschaftlichkeit im Büro, in: Erich Kosiol (Hrsg.), Bürowirtschaftliche Forschung, 1961, S. 62
↑Bert Teeuwen/Christoph Schaller, Die Erfolgsmethode zur Arbeitsplatzorganisation, 2015, S. 14 ff.
↑Wolfgang Lück (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 1983, S. 86
↑Volker Faust: Liebenauer Gesundheits-Informationen. Psychische Gesundheit. Psychiatrisch-neurologisches Informations-Angebot der Stiftung Liebenau. Unter Mitarbeit von Walter Fröscher und Günter Hole und dem Arbeitskreis Psychosoziale Gesundheit. Stiftung Liebenau. Band 26 (Arbeitsplatz und psychische Störung, Reizüberflutung, Gesichts-Blindheit (Prosopagnosie)), Liebenau, Herbst 2019. S. 1–4.