Als Tätigkeit (oder Betätigung; englischactivity) wird allgemein das zielgerichteteHandeln von Personen zwecks Erfüllung einer Aufgabe bezeichnet. Der Allgemeinbegriff umfasst viele Varianten menschlicher Betätigungen. Gegensatz ist die Untätigkeit.
Eine Tätigkeit kann insbesondere durch folgende Ausprägungen vorkommen:
Arbeit ist eine „zweckgerichtete, planvolle und organisierte Tätigkeit, die an materiellen [...] oder immateriellen […] Zielen orientiert ist und zur Deckung des eigenen Bedarfs oder zum eigenen Gewinn bzw. dem anderer dient“.[3] Dabei wird differenziert zwischen körperlicher und geistiger Arbeit, je nachdem, ob die körperliche Arbeit (Handarbeit, Muskelarbeit, Schwerarbeit, Schwerstarbeit) oder geistige Tätigkeit (Denken) überwiegt. Bei tatsächlich vorkommenden Arbeitstätigkeiten sind weder nur reine geistige Tätigkeiten („reines Denken“) noch reine körperliche Arbeit ohne zumindest rudimentäre geistige Anforderungen anzutreffen. Zwar ist über einen gewissen Zeitraum eine rein geistige Tätigkeit (Nachdenken, Planen) möglich, jedoch mündet diese entweder in eine Ausführung vorheriger geistiger Tätigkeit, oder das Ergebnis wird durch eine andere Tätigkeit (Sprechen, Schreiben) weitergegeben.[4] Arbeit ist stets entgeltlich, es wird Arbeitseinkommen erzielt.
Berufstätigkeit ist die Ausübung eines bestimmten Berufs, wobei gewisse berufstypische Handlungen im Vordergrund stehen: Der Kassierer beispielsweise übernimmt die Kassenführung durch Entgegennahme und Ausgabe von Bargeld.
Gefälligkeiten sind unentgeltliche Tätigkeiten einer Person für eine andere Person im Rahmen einer Beziehung, ohne dass eine Rechtspflicht zu einer Leistung besteht. Auch die aus Gefälligkeit erbrachte Tätigkeit kann versichert sein.[5]
Im Arbeitsstudium hat die Nebentätigkeit eine andere Bedeutung: „Die Haupttätigkeit ist eine planmäßige, unmittelbar der Erfüllung der Arbeitsaufgabe dienende Tätigkeit, […] die Nebentätigkeit ist eine planmäßige, nur mittelbar der Erfüllung der Arbeitsaufgabe dienende Tätigkeit“.[6] Haupttätigkeit: Werkstückbearbeiten, Nebentätigkeit: Werkstücke magazinieren.
Als Rechtsbegriff kommt Tätigkeit sehr häufig vor. Das Vorliegen der fachlichen Eignung zum Geschäftsleiter von Kreditinstituten ist nach § 25cKWG regelmäßig anzunehmen, wenn eine dreijährige leitende Tätigkeit bei einem Institut von vergleichbarer Größe und Geschäftsart nachgewiesen wird. Eine ausreichende Leitungserfahrung für Vorstände von Versicherungsunternehmen ist gemäß § 23VAG in der Regel anzunehmen, wenn eine dreijährige leitende Tätigkeit bei einem Versicherungsunternehmen von vergleichbarer Größe und Geschäftsart nachgewiesen wird. Im Arbeitsrecht muss das Arbeitszeugnis mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten (§ 109GewO).
Soziale Arbeit im Allgemeinen ist eine „berufliche Tätigkeit, die auf individuelle Hilfen oder gesellschaftspolitische Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenslage sozial Schwacher und Gefährdeter abzielt“.[7]
Tätigkeiten von Institutionen, welche von Gremien auf Grundlage einer Satzung oder eines Regelwerks geplant und umgesetzt werden, bezeichnet man als Aktivität.
Sämtliche Tätigkeiten sind in der Regel komplex und schwer zu überschauen. Alle Tätigkeiten führen zu – mehr oder weniger starkem – Energieverbrauch beim Menschen.
Energieverbrauch
Tätigkeiten führen zu folgendem täglichen Energieverbrauch in Kcal/Tag:[8]
Der höchste Energieverbrauch erfolgt bei Schwerarbeit und Schwerstarbeit (über 4000 kcal/Tag), die gleichzeitig die höchste physische Arbeitsbelastung darstellen.
Treppensteigen gehört zu den großen Kalorienverbrauchern bei Alltagstätigkeiten.
Folgen der Tätigkeit
In der Tätigkeit sammelt der Mensch Erfahrungen und lernt aus diesen (Learning by Doing, Action Learning).[9]
Tätigkeiten sind eine grundlegende Form, Erfahrungen zu sammeln und Kompetenzen zu erwerben. Dies bedeutet, dass sich in den Tätigkeiten, speziell in den zugrunde liegenden Motiven, zum einen die Persönlichkeit des Menschen äußert und zum anderen sich der Mensch als Persönlichkeit weiterentwickelt. Dieser Entwicklung ist das Individuum jedoch nicht passiv ausgeliefert, es kann durch zielgerichtete, an zukünftigen Ergebnissen orientierte Handlungen diese Entwicklung beeinflussen. Hier zeigt sich, dass Tätigkeit eine retrospektive Betrachtung der Lebensgeschichte abbildet, während Handlungen auf zukünftige Ziele ausgerichtet sind.
Differenzierte Tätigkeit bedarf einer Entwicklung von Kompetenzen (Fachkompetenz). Tätigkeiten, an die Ansprüche gestellt werden, müssen deshalb geübt bzw. trainiert werden. Sie helfen aber wiederum, sich in unterschiedlichen bzw. neuen Situationen zurechtzufinden, sich zu behaupten oder davon zu profitieren. In der Ausübung von Tätigkeiten findet eine Sozialisierung statt.
Untätigkeit
„Untätigkeit heißt nicht Trägheit, sondern katagesis – sie ist eine Tätigkeit, in der das ‚Wie‘ das ‚Was‘ vollkommen ersetzt hat, in der das formlose Leben und die unbelebte Form in einer Lebensform zusammenfallen“.[10]
Untätigkeit bedeutet im gerichtlichen Verfahren, dass eine Behörde auf einen Antrag oder Widerspruch nicht innerhalb einer angemessenen Frist entschieden hat. Die hierbei zulässige Untätigkeitsklage etwa nach § 75VwGO ist keine eigene Klageart, sondern eine Verpflichtungsklage, die in der Regel gemäß § 75 Satz 2 VwGO bei Ablauf von mindestens drei Monaten ab Antragstellung bzw. Widerspruchserhebung erhoben werden kann.