Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 hob das Großherzogtum Hessen deshalb die Landgerichte auf, die bis dahin in den rechtsrheinischen Provinzen des Großherzogtums die Gerichte erster Instanz gewesen waren. Funktional ersetzt wurden sie durch Amtsgerichte.[2] So ersetzte das Amtsgericht Michelstadt das Landgericht Michelstadt. „Landgerichte“ nannten sich nun die den Amtsgerichten direkt übergeordneten Obergerichte. Das Amtsgericht Michelstadt wurde dem Bezirk des Landgerichts Darmstadt zugeordnet.[3]
Zu den letzten größeren Änderungen des Amtsgerichtsbezirks Michelstadt kam es infolge der Gebietsreform in Hessen. Am 25. September 1971 wurde der nach Reichelsheim eingemeindete Ortsteil Laudenau vom Amtsgericht Fürth[7] und mit Wirkung zum 1. Juli 1973 einige nach Brensbach eingemeindete Orte vom Amtsgericht Dieburg übernommen[8] (siehe Übersicht).
Das historische Gerichtsgebäude in der Erbacher Straße 9 / Kellereibergstraße 2 ist ein klassizistisches Haus in Massivbauweise aus grob behauenen Sandsteinquadern mit geglätteten Ecklisenen und umlaufendem Gesimsband. Der gräfliche Forstmeister Klump ließ es 1820 als Wohnhaus errichten. Nach seinem Tod 1837 erwarb es die Stadt. Bis 1976 diente es als Wohn- und Amtsgebäude und wurde dann durch den heute genutzten Neubau an anderer Stelle ersetzt. Das Eckhaus ist mit einem Walmdach gedeckt. Es wurde 1900 um eine Achse verlängert. Als Anbau entstand 1879 das Gebäude des Schöffengerichts (Kellereibergstraße 2) in spätklassizistischem Stil. Das Gebäude ist heute ein Kulturdenkmal aufgrund des Hessischen Denkmalschutzgesetzes wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung und steht unter Denkmalschutz.[9]
↑Bekanntmachung, die Errichtung eines Amtsgerichts in Reichelsheim i. O. betreffend vom 1. März 1904. In: Großherzogliches Ministeriums der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1904 Nr.6, S.84 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 28,1MB]).