Die Bürgermeister der HansestadtLübeck gehörten zumindest bis zum Spätmittelalter zu den mächtigsten Politikern in Nordeuropa. Kaum eine Entscheidung im Wirtschaftsraum rund um die Ostsee wurde zu dieser Zeit nicht von ihnen mit beeinflusst oder gar bestimmt. Dieser Einfluss reduzierte sich mit dem Bedeutungsverlust, der nach dem Dreißigjährigen Krieg zur Auflösung der Hanse führte. Im Selbstverständnis der Hanseaten waren die Lübecker Bürgermeister bis 1937 Regierungschefs dieses kleinen Stadtstaates. Mit der Eingliederung nach Preußen und Schleswig-Holstein durch das Groß-Hamburg-Gesetz wurden die Bürgermeister auch in Lübeck örtliche Leiter der kommunalen Verwaltung. Sie werden seit 2000 direkt gewählt. Seit 2018 ist Jan Lindenau Bürgermeister Lübecks.
Diese Auswahl wurde in der zeitlichen Reihenfolge des vorherigen Eintrittes der aufgeführten Personen in den Rat der Stadt erstellt. Die Liste ist aus der Lübeckischen Ratslinie von 1925 abgeleitet. Die Ratslinie verzeichnet die Mitglieder des Rates, soweit bekannt, ebenfalls in der Reihenfolge des Eintritts in den Rat. Diese Aufnahme erfolgte bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts durch Zuwahl, der Rat als Gremium ergänzte sich also selbst, und zwar aus den Korporationen der Kaufleute wie der Zirkelgesellschaft. Der Rat hatte bis zu 24 Mitglieder, die Ratsherren. Diese wählten aus ihrer Mitte im Regelfall vier Bürgermeister, die dieses Amt normalerweise bis zu ihrem Tode innehatten.
12. und 13. Jahrhundert
Schon in den westfälischen Ortsnamen in den Nachnamen der frühen Bürgermeister wird die Migrationsbewegung der Nordostkolonisation von Westfalen und dem Niederrhein her deutlich. Dieser Teil des 13. Jahrhunderts ist aufgrund des gleichzeitigen Einsetzens schriftlicher Chronistik keinesfalls abschließend und auch nicht zuverlässig absicherbar.
Er erbaute die Wullenpund-Kapelle im Lübecker Dom, in der er auch bestattet wurde. Sie ist auf der Südseite vor dem westlichen Ende des Chorumgangs und wird auch Apostel- oder Rochuskapelle genannt. Er stiftete dem Haus Fleckenhagen zwei Vikarien, die in der Reformation eingezogen wurden.
Erster Ratsherr und Bürgermeister der Patrizierfamilie von Lüneburg – von Livland nach Lübeck übergesiedelt – Grabstein mit Inschrift in der Katharinenkirche
War 1341 in Flandern, von wo er den dortigen Münzmeister nach Lübeck zog. – im Auftrag her Thideman Gustrowe von dem Domvikar Helmicus thymmonis wurde das Lübische Recht geschrieben und Tidemann Gustrowscher Kodex genannt.[1]
Er war als wichtigster Außenpolitiker Lübecks in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts bei diversen Friedensverhandlungen beteiligt. Wie sein Neffe Simon Swerting stammte er aus Visby.
Die Kreuzküssung Nieburs (1392) war als Handelsvertrag für die folgenden 100 Jahre immer wieder die Dat weer Nyeburs crusekussinge zitierte Rechtsgrundlage des Umgangs zwischen Deutschen und Russen in Nowgorod.
Ab 1408 vertrat er im HRR und international die Interessen des Alten Rates gegen den Neuen Rat bis zur Wiedereinsetzung im Jahr 1416. Er war einer der Stifter der Zirkelgesellschaft.
Er war 1405 Ältermann der Schonenfahrer und wurde 1416 aus dem Neuen Rat in den wieder eingesetzten Alten Rat übernommen. Später wurde er Mitglied der Zirkelgesellschaft.
Wandte sich gegen die Wiedereinsetzung des Alten Rates 1416 und wurde deshalb zunächst gefangen genommen und dann der Stadt verwiesen. Im Juni 1416 leistete er Urfehde.
Ratsherr seit 1500; Mitglied der Zirkelgesellschaft seit 1501; 1512/13 Friedensverhandlungen mit König Johann von Dänemark; mehrmals in Antwerpen wegen Verlegung des Hansekontor in Brügge dorthin 1520
Mitglied der Zirkelgesellschaft seit 1508; 1521 am Hof Karl V., wohin er 1531 floh und zum Ritter geschlagen wurde; 1535 kehrte er zurück und nahm 1536 an den Friedensgesprächen mit Christian III. in Hamburg und am Verhör von Jürgen Wullenwever in Braunschweig teil; 1540 Vorsitz auf dem Hansetag in Lübeck
Bergenfahrer, stammte aus Hagenow; 1532/33 Verhandlung mit Friedrich I. über Ausschluss der Niederländer vom Ostseehandel; April bis November 1534 aus dem Rat ausgeschlossen; 1535 Verhandlungen mit der Bürgerschaft über Wiederherstellung der alten Verhältnisse; 1536 mit Brömse bei den Friedensgesprächen in Hamburg und Wullenwevers Verhör
Doktor der Rechte aus Stendal; ab 1495 Syndicus; bei allen wichtigen Verhandlungen Lübecks und der wendischen Städte beteiligt; 1532 wegen seines Alters aus dem Rat ausgetreten, aber 1534 wieder eingetreten
seit 1527 im Rat; vom Bürgerausschuss unter Jürgen Wullenwever gegen seinen Protest zum Bürgermeister gewählt; trat 1535 aus dem Rat aus, wurde aber von Brömse zum Wiedereintritt beredet
aus Lüneburg, seit 1525 Mitglied des Zirkelgesellschaft, 1527 mit 21 Jahren Ratsherr, Schwiegersohn von Thomas von Wickede; 1532 Befehlshaber der Flotte; 1537–1544 Amtmann in Bergedorf; mehrmals als Gesandter am dänischen Hof
aus Hamburg; 1533 direkt als Bürgermeister in den Rat eingetreten; erklärte 1533 den Krieg gegen die Niederländer und 1534 gegen Schleswig-Holstein und Dänemark (Grafenfehde); 1535 zum Rücktritt gezwungen; 1537 in Wolfenbüttel hingerichtet
Sohn des Braunschweiger Bürgermeisters Tilman Vechtelde. Starb in einer Ratssitzung. Gedenkplatte mit lateinischer Inschrift verfasst von David Chyträus aus seinem 1800 wegen Baufälligkeit abgebrochenen Epitaph an der Nordwand der Marientidenkapelle der Marienkirche.
1615 Lübecker Gesandter in Kopenhagen – sorgte für die Sicherheit der Stadt Lübeck während des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648). Hatte ein mächtiges hölzernes Epitaph im Stil der Eckernförder SchuleGudewerths in der Marienkirche, nur in der Art noch übertroffen von dem des Matthäus Rodde.
Als Jurist wurde er 1657 Sekretär des Hansekontors auf der Bryggen in Bergen. 1677 war er Gesandter in Kopenhagen, um die Freigabe der Lübecker Schiffe zu erreichen, die bei Ausbruch des Schonischen Krieges zwischen Dänemark und Schweden beschlagnahmt worden waren.
Sohn des Bürgermeisters Hermann von Dorne. Epitaph mit lateinischer Inschrift von Thomas Quellinus im Nordschiff der Marienkirche, westlich der Totentanzkapelle.
1700 bis 1811
Der Zeitraum umfasst neben dem 18. Jahrhundert die Erlangung der vollen völkerrechtlichen Souveränität Lübecks durch die Auflösung des Heiligen Römischen Reiches bis zur Lübecker Franzosenzeit. Er endet mit der Eingliederung des Stadtstaates durch Frankreich 1811. Damit verbunden war die Aufhebung der alten Verfassung und die Einführung des französischen Kommunalverwaltungsrechts.
Enkel von #713; Mitglied der Zirkelgesellschaft. 1680 als 12. Mitglied seiner Familie in den Senat gewählt wurde er der fünfte Bürgermeister der Familie. Epitaph mit lateinischer Inschrift im südlichen Seitenschiff der Aegidienkirche am zweiten Wandpfeiler zu seinem Andenken als Vorsteher der Kirche, siehe die weitere Gedenktafel aus dem Jahr 1645. Begraben wurde er in der Marienkirche.
Sohn von #847; Mitglied der Zirkelgesellschaft; Sein Epitaph mit lateinischer Inschrift hängt an der Westwand der Heiligen-Leichnamskapelle im Nördlichen Seitenschiff der Jakobikirche
Der Zeitraum von den Koalitionskriegen bis nach dem Zweiten Weltkrieg beinhaltet zunächst eine Phase der unbedingten Restauration. 1848 fügte sich das Lübecker Staatswesen und es kam zu einer ersten Verfassungsänderung im neuzeitlichen Sinne, der weitere folgten, bis durch das Groß-Hamburg-Gesetz die Eigenstaatlichkeit der Stadt verloren ging. Seither waren und sind die Bürgermeister Stadtväter zunächst in einer preußischen und seit Ende des Zweiten Weltkrieges in einer schleswig-holsteinischen Großstadt.
Nunmehr wieder mehrjährige Amtsperioden; Bürgermeister Fehling war das einzige Staatsoberhaupt eines Landes des Deutschen Kaiserreiches, das über die Novemberrevolution hinaus im Amt blieb. Inhaber der Gedenkmünze Bene Merenti (1917), Ehrenbürger Lübecks (1927)
Parteilos, aber mit deutschnationalen Sympathien. Nach einer Pressekampagne trat er kurz vor den Feierlichkeiten zum 700. Jubiläum der Reichsfreiheit Lübecks zurück.
Der erste von der SPD gestellte Bürgermeister in Lübeck. Das einzige sozialdemokratische Oberhaupt des Lübecker Staates. Trat unter dem Druck der laufenden Gleichschaltung gemeinsam mit allen SPD-Senatoren zurück.
kommissarischer Oberbürgermeister (berufen durch die britische Militärregierung)
Kreis Resident Officers der britischen Militärregierung
Der Kreis Resident Officer des Stadtkreises Lübeck (820. Detachment) unterstand seit dem 3. Mai dem Militärgouverneur von Schleswig-Holstein, Gail Patrick Henderson, Brigadegeneral des 8. britischen Armeekorps in Plön, ab 11. Mai Detachment Military Government in Kiel. Dieser unterstand seinerseits dem Feldmarschall Bernard Montgomery als Oberbefehlshaber der britischen Truppen in Deutschland (21. Britische Heeresgruppe). Der Kreis Resident Officer hatte seine Dienststelle in den ehemaligen Räumen der Lübecker NSDAP im Kanzleigebäude. Der britische Stadtkommandant hatte seine Dienststelle im Behnhaus.
Die neue Verfassung wurde durch die Militärregierung am 13. April 1946 erlassen, die ersten freien Wahlen seit 1933 fanden am 13. Oktober 1946 unter Aufsicht der Militärregierung statt. Der Vorsitzende der Bürgerschaft ist höchster Repräsentant der Stadt.
Antjekathrin Graßmann (Hrsg.): Lübeck-Lexikon. Die Hansestadt von A bis Z. Lübeck 2006.
Karl-Ernst Sinner: Tradition und Fortschritt. Senat und Bürgermeister der Hansestadt Lübeck 1918-2007, Band 46 der Reihe B der Veröffentlichungen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck herausgegeben vom Archiv der Hansestadt Lübeck, Lübeck 2008.
↑Lübeck, Stadtarchiv, Hs. 735 und Marburger Repertorium
↑Nach BuK Band I.2.; bei Fehling, Ratslinie, als Bürgermeister nicht erkannt.
↑Karl-Ernst Sinner: Tradition und Fortschritt. Senat und Bürgermeister der Hansestadt Lübeck 1918–2007, Band 46 der Reihe B der Veröffentlichungen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck herausgegeben vom Archiv der Hansestadt Lübeck, Lübeck 2008, S. 108/109.