Einschiffiger Satteldachbau mit Polygonalchor und Turm mit Spitzhelm, spätgotisch, 1437 (dendrochronologisch datiert), Fenster im Langhaus 18. Jahrhundert; mit Ausstattung
Sandsteinquaderbau, einschiffiges Langhaus mit Satteldach und eingezogenem Polygonalchor, fünfgeschossiger Chorflankenturm mit Pyramidendach, Turm und Chor um 1400, Langhaus 15./16. Jahrhundert, bauliche Veränderungen 1602, 1737–51 und 1913, Läutgeschoss 1887; mit Ausstattung
Spätmittelalterliche Chorturmanlage, massiver Turm mit achtseitigem Aufsatz und Zwiebelhaube, im Kern 15. Jahrhundert, Langhaus mit Satteldach und Vorzeichen mit Mansardwalmdach, Umbauten 1698, Umgestaltung nach Plänen von Johann David Steingruber, 1752; mit Ausstattung
Mittelalterliche Chorturmanlage, Turm mit achtseitigem Obergeschoss und Pyramidendach, im Kern 14. Jahrhundert, Langhaus mit Walmdach und Putz- und Hausteingliederung, bezeichnet mit „1741“, nach Plan von Johann David Steingruber; mit Ausstattung
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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