Der Kreis Kattowitz entstand im Jahre 1873 aus dem südöstlichen Teil des Kreises Beuthen, der durch das starke Anwachsen der Bevölkerung im Oberschlesischen Industriegebiet für die damaligen Maßstäbe zu groß geworden war. Er gehörte dem Regierungsbezirk Oppeln in der preußischen Provinz Schlesien an. Am 1. April 1899 schied die Stadt Kattowitz aus dem Kreis aus und bildete einen eigenen Stadtkreis. Dadurch änderte sich die Bezeichnung des Kreises Kattowitz in Landkreis Kattowitz.
Bei der Volksabstimmung in Oberschlesien am 20. März 1921 votierten im Landkreis Kattowitz 44,4 % der Wähler für den Verbleib bei Deutschland und 55,6 % für eine Abtretung an Polen. Durch die anschließenden Beschlüsse der Pariser Botschafterkonferenz fiel der gesamte Kreis im Juni 1922 an Polen.
Bei der Volkszählung von 1910 bezeichneten sich 65 % der Einwohner des Landkreises Kattowitz als rein polnischsprachig und 30 % als rein deutschsprachig.[3] Bei der Volkszählung von 1900 waren 94 % der Einwohner katholisch und 5 % evangelisch.[4]
Die Landgemeinde Josephsdorf wurde 1894 nach Domb eingemeindet und die Landgemeinde Radoschau vor 1908 nach Kochlowitz. Klein Dombrowka wurde 1905 in Eichenau, Bykowine 1907 in Friedrichsdorf und Brzezinka 1906 in Birkental umbenannt.
Persönlichkeiten
Michael Jary (* 24. September 1906 in Laurahütte; † 12. Juli 1988 in München), deutscher Komponist
Der Landkreis Kattowitz im besetzten Polen
Geschichte
Im Rahmen des Überfalls auf Polen wurde der polnische Kreis Katowice am 3. September 1939 von der Wehrmacht besetzt und zum 26. November 1939 der unter dem Namen Landkreis Kattowitz Teil des neugebildeten Regierungsbezirks Kattowitz in der Provinz Schlesien. Zum 20. November 1939 erhielt der Landkreis Kattowitz vom Landkreis Pleß die Gemeinden Panewnik und Petrowitz. Zum 18. Januar 1941 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst und aus den bisherigen Regierungsbezirken Kattowitz und Oppeln die neue Provinz Oberschlesien gebildet. Im Januar 1945 wurde das Kreisgebiet wieder polnisch, nachdem es von der Roten Armee eingenommen worden war.
Die Städte Laurahütte und Myslowitz sowie alle übrigen Gemeinden des Landkreises wurden in der Zeit zwischen Februar und September 1940 in drei Schüben der im Altreich gültigen Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, die die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Für das gesamte Kreisgebiet galt das in den eingegliederten Ostgebieten geltende Kreisrecht.
Literatur
Königliches Statistisches Bureau: Die Gemeinden und Gutsbezirke der Provinz Schlesien und ihre Bevölkerung. Nach den Urmaterialien der allgemeinen Volkszählung vom 1. Dezember 1871. Berlin 1874, S. 338–341 (Faksimile in der Google-Buchsuche).
Schlesisches Güter-Adreßbuch. Verzeichniß sämmtlicher Rittergüter und selbständigen Guts- und Forstbezirke, sowie solcher größeren Güter, welche innerhalb des Gemeindeverbandes mit einem Reinertrag von etwa 1500 Mark und mehr zur Grundsteuer veranlagt sind. Fünfte Ausgabe, Wilhelm Gottlob Korn, Breslau 1894, S. 371–374 (Online).