Dieser Artikel behandelt den ehemaligen Landkreis Guben (1816–1950). Zum Kreis Guben im Bezirk Cottbus der DDR (1952–1990) und den flächengleichen Landkreis Guben im Land Brandenburg (1990–1993) siehe Kreis Guben.
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Am 1. April 1884 schied die Stadt Guben aus dem Kreis aus und bildete fortan einen eigenen Stadtkreis. Der Kreis Guben änderte dadurch seine Bezeichnung in Landkreis Guben.
Zum 30. September 1928 fand im Kreis Guben wie im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.[5] Am 1. Dezember 1928 trat der Gutsbezirk Mückenberg vom Landkreis Guben zum Stadtkreis Guben.[6] 1939 wurde der Kreis in Landkreis Guben umbenannt.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt. Im Sommer 1945 stellte die Sowjetunion das Kreisgebiet teilweise unter die Verwaltung der Volksrepublik Polen. In dem betroffenen Teil des Kreisgebiets begann nun die allmähliche Zuwanderung polnischer Bevölkerung. Die deutschen Einwohner wurden in der Folgezeit von den örtlichen polnischen Verwaltungsbehörden aus diesem Teil des Kreisgebiets vertrieben.
Sowjetische Besatzungszone / Deutsche Demokratische Republik
Durch die Oder-Neiße-Grenze wurde der Landkreis geteilt. Der östlich der Neiße gelegene Teil des Landkreises wurde unter polnische Verwaltung gestellt, während der westlich der Neiße gelegene Teil nunmehr den Landkreis Guben im Land Brandenburg in der SBZ bildete. Er umfasste die Stadt Fürstenberg (Oder) und 50 weitere Gemeinden mit insgesamt 35.192 Einwohnern.
Fünf Jahre später, am 30. Juni 1950, wurde der Landkreis Guben durch das Gesetz über die Änderung zur Verbesserung der Kreis- und Gemeindegrenzen aufgelöst:
Bei der Verwaltungsreform 1993 wurde dem Antrag, den alten Landkreis Guben (bis 1950) in einem neuen Oder-Neiße-Kreis wiederherzustellen, zugunsten der Bildung eines an Berlin und Polen grenzenden Großkreises nicht entsprochen, obwohl es dazu Beschlüsse der Kreistage von Eisenhüttenstadt-Stadt, Eisenhüttenstadt-Land und Guben sowie eine Verfassungsbeschwerde von 1993 gab.
Der Kreis Guben gliederte sich in Städte, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständiger Auflösung im Jahre 1929 – in Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab dem 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Die folgenden Gemeinden des Landkreises Guben lagen westlich der Neiße und damit nach dem Zweiten Weltkrieg in der SBZ. Das Gebiet gehört heute zu den Landkreisen Oder-Spree und Spree-Neiße.
Im westlichen Kreisteil lag außerdem der gemeindefreie Forst Siehdichum.
Gemeinden östlich der Neiße
Die folgenden Städte und Gemeinden des Landkreises Guben lagen östlich der Neiße und kamen nach dem Zweiten Weltkrieg zu Polen, wo sie heute größtenteils zum Powiat Krośnieński in der Woiwodschaft Lebus gehören.
Der sorbische Ortsname Niemaschkleba wurde aus ideologischen Gründen in „Lindenhain“ abgeändert, wobei den neuen Namen nichts mit dem ursprünglichen verband.
Königliches Statistisches Bureau: Die Gemeinden und Gutsbezirke des Preussischen Staates und ihre Bevölkerung. Teil II: Provinz Brandenburg, Berlin 1873, S. 184–193.
Topographisch-statistisches Handbuch des Regierungs-Bezirks Frankfurt a. O. Verlag von Gustav Harnecker u. Co., 1867, S. 85–89.
Heinrich Berghaus: Landbuch der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Nieder-Lausitz, Band 3, Brandenburg 1856, S. 520–553 (online).
Topographisch-statistische Uebersicht des Regierungs-Bezirks Frankfurt a. d. Oder. Aus amtlichen Quellen zusammengestellt. Frankfurt a. d. O. 1844, S. 77–90 (online).
W. Riehl, J. Scheu (Hrsg.): Berlin und die Mark Brandenburg mit dem Markgrafenthum Nieder-Lausitz in ihrer Geschichte und in ihrem gegenwärtigen Bestande. Berlin 1861, S. 551–571 (online).
↑Karlheinz Blaschke, Uwe Ulrich Jäschke: Kursächsischer Ämteratlas 1790 : Maßstab ca. 1:200000. Gumnior, Chemnitz 2009, ISBN 978-3-937386-14-0, S. 108f.
↑Heinrich Berghaus: Landbuch der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausitz in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Adolph Müller, Brandenburg 1854, Kap. 3 VI., S.44 (Digitalisat [abgerufen am 5. Mai 2016]).
↑Carl Heinrich Ludwig Pölitz: Geschichte und Statistik des Königreiches Sachsen. Hinrichs, Leipzig 1809, Kap. Staatsverfassung, S.257 (Digitalisat [abgerufen am 5. Mai 2016]).
↑Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Frankfurt a.d. Oder. Nr.12, 1816, S.106 (Digitalisat [abgerufen am 5. Mai 2016]).
↑Amtsblatt der Regierung zu Frankfurt (Oder), Sonderausgabe vom 21. September 1928 (S. 244).
↑Amtsblatt der Regierung zu Frankfurt a.d. Oder, Stück 52 vom 29. Dezember 1928 Nr. 678, S. 335.
↑Christian Gottfried Daniel Stein: Handbuch der Geographie und Statistik des preußischen Staats. Vossische Buchhandlung, Berlin 1819, Der Regierungsbezirk Frankfurt, S.210 (Digitalisat [abgerufen am 5. Mai 2016]).