Bereits zwischen 1920 und 1952 gab es im damaligen Land Thüringen ein Innenministerium. Mit der Wiedergründung des Landes 1990 wurde das Thüringer Innenministerium als Oberste Landesbehörde neu eingerichtet. Am 12. Dezember 2024 erfolgte die Umbenennung in Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung.
Folgende Personen waren seit 1920 in Thüringen für die Innenpolitik zuständig:
Insgesamt sind im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung und dessen nachgeordneten Behörden etwa 9.000 Mitarbeiter beschäftigt. Das Ministerium untergliedert sich auf der obersten Ebene fünf Abteilungen:[1]