Ortskern Aubing. Am 16. April 1010 erstmals in einer Urkunde König Heinrich II. an das Kloster Polling (Weilheim) namentlich erwähnt, gehört Aubing zu den ältesten und größten Dörfern im Umfeld Münchens. Die an zwei Hauptstraßen, der Alto- und Ubostraße entlang gruppierten, meist giebelständigen, zweigeschossigen Bauernhäuser aus dem 18. und 19. Jahrhundert sind zwar in neuerer Zeit zum Teil in einer dem dörflichen Charakter fremden Weise modernisiert und vereinfacht worden. Dennoch verkörpern sie in Baumasse und räumlicher Anordnung die Grundform des historischen Dorfes. (E-1-62-000-5)
Gut Freiham; Schloss des 17. Jahrhunderts in neugotischer Erscheinung mit Schlosskapelle des 15. Jahrhunderts und ausgedehnten Wirtschaftsgebäuden, durch Alleen, die in Schlossnähe zu Teilen des Ensembles im engeren Sinn werden, die Landschaft herrschaftlich ordnend. (E-1-62-000-14)
Die Moosschwaige mit Wohngebäude und Kapelle aus der Mitte des 19. Jahrhunderts ist mit ihren jüngeren Anbauten am Wohngebäude und mit den erneuerten Nebengebäuden eines der letzten anschaulichen Zeugnisse einer ehemals häufigen Wirtschaftsform, für welche die isolierte Lage ebenso charakteristisch ist wie die Anbindung durch eine Allee. (E-1-62-000-73)
Siedlung am Gößweinsteinplatz in München-Neuaubing. Die im Wesentlichen in den Jahren 1938/39 von der Heimbau-Bayern für Angehörige der Dornier-Flugzeugwerke errichtete Siedlung führte bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs den Namen Ludwig-Siebert-Siedlung, nach dem mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 ins Amt gelangten bayerischen Ministerpräsidenten, der sich maßgeblich für den Siedlungsbau in Bayern während des Dritten Reiches einsetzte. Von der nach Plänen von Franz Ruf gebauten Siedlungsanlage, die sich in geschwungenen Straßenläufen vom Gößweinsteinplatz aus entwickelt, wurde nur der 406 Wohnungen umfassende Südabschnitt verwirklicht, der nördliche Bereich mit 400 Wohnungen kam nicht mehr zur Ausführung. Besonders deutlich lässt sich das siedlungspolitische Konzept am Gößweinsteinplatz fassen, wo sich Elemente des Dorfplatzes mit der Funktion als Aufmarschplatz vermischen. An drei Seiten ist der Platz von einem zweigeschossigen Hufeisenbau eingefasst, in dem Läden und ein Gasthaus untergebracht sind, die vierte Platzflanke schließt eine ebenfalls zweigeschossige Zeile von Wohnbauten. Eine Kirche im Ortszentrum fehlt; stattdessen findet sich dort ein in knappen romanisierenden Formen errichteter Uhrenturm mit Zeltdach. Eine bewusste Knappheit kennzeichnet auch die Architektur der Wohnbebauung, die mit acht Haustypen vom Einfamilienhaus bis zur zweigeschossigen Zeile unterschiedlichen Nutzungsansprüchen gerecht wird, wie dies zuvor schon in der Ramersdorfer Mustersiedlung programmatisch verwirklicht worden war. Die straff ausgespannten Fassaden, die scharf geschnittenen Dächer mit minimalem Dachüberstand bringen die Kubatur der Baukörper zur Geltung, betonen auch bei den längeren Zeilen die Schwingung der Fronten in Anlehnung an die leichten Kurven des Straßenverlaufs. (E-1-62-000-71)
Ehemaliges Zwangsarbeiterlager Neuaubing. Das ehemalige Zwangsarbeiterlager mit seinen eingeschossigen Satteldachbauten um einen zentralen Hofraum bildet eine zusammenhängende städtebauliche Gruppe von einer besonderen historischen Bedeutung. Es entstand 1942/43 westlich der so genannten Ludwig-Siebert-Siedlung, die kurz zuvor, 1938/39, für Mitarbeiter der Dornier-Flugzeugwerke errichtet worden war. Es liegt in fußläufige Nähe zum ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerk Neuaubing. Die Bezeichnung Wachmannschaftsbaracke im Lageplan und die Einzäunung des Areals verweisen auf die Nutzung als Zwangsarbeiterlager. Die Deutsche Reichsbahn beantragte am 21. November 1942 eine Baugenehmigung für das Barackenlager. Die Gesamtanlage bestand nach der Planung aus elf Baracken, die unterschiedlichen Funktionen dienten. Neben den sechs als Lagerbaracken bezeichneten Schlafunterkünften sind jeweils eine Werkstätten-, Wirtschafts-, Sanitäts-, Bade- und Wasch- sowie Wachmannschaftsbaracke genannt. Möglicherweise wurde die projektierte südwestliche Lagerbaracke nicht ausgeführt. Schon 1946 wurde die westliche Baracke abgetragen, die nordwestliche vor 1952, beide aber sind im Grundriss noch erhalten. Die Baracken 6 und 7 hat man vor 1946 baulich miteinander verbunden. Das Lager diente nach Mai 1945 zunächst Flüchtlingen zur Unterkunft, später der Deutschen Bahn als Wohnraum. Die überlieferte Anlage ordnet sich mit jetzt fünf Baracken um einen zentralen, Ost-West-gerichteten Hof. Südlich davon liegen zwei weitere Baracken. Das Gelände ist über die Ehrenbürgstraße (1942 Lehmannstraße) erschlossen. Alle Barackenbauten sind eingeschossig mit Satteldach. Innerhalb des Hofraumes und am Zugangsbereich befinden sich zwei Kleinbunker aus Betonfertigteilen, die als Schutzräume vermutlich im späteren Verlauf des Zweiten Weltkriegs in den Boden eingelassen wurden. Wie viele der Baracken als Schlafbaracken (Lagerbaracken) genutzt worden sind, lässt sich nicht eindeutig klären. Mindestens drei Baracken waren Schlafstätten, vielleicht auch sechs. Der gebräuchliche Typ der Lagerbaracken ist für jeweils 52 Personen ausgelegt. Es ist wohl ungefähr von einer Gesamtzahl von 300 Schlafplätzen auszugehen. Allerdings ist es nicht unwahrscheinlich, dass das Lager mit einer darüber hinausgehenden Zahl von Personen belegt war. Die Konstruktion besteht aus Ziegelsteinpfeilern, auf denen das Dachtragwerk auflegt. Die Außenwände, weitgehend ohne tragende Funktion, sind aus Leichtbausteinen in großformatigen Platten errichtet. Die Dachkonstruktion ist aus hölzernen Fachwerkträgern zusammengesetzt. Während des Zweiten Weltkriegs wurden Menschen aus den besetzten Gebieten nach Deutschland verschleppt und zur Zwangsarbeit eingesetzt. In nahezu allen Städten und Gemeinden prägten Barackenlager und Ausländerunterkünfte das Straßenbild. Allein im Münchner Stadtgebiet bestanden über 400 Lager. Das Zwangsarbeiterlager in der Ehrenbürgstraße ist die letzte ablesbar erhaltene Anlage dieses Umfangs innerhalb der Stadt und damit einmalig. (E-1-62-000-79)
eingeschossiger Hallenbau mit Oberlichtern und im nördlichen Teil mit basilikal überhöhtem Mittelschiff, in filigraner Eisenbeton-Verbundkonstruktionsbauweise, Schweifgiebelaufsatz an Nordfassade, von Karl Stöhr, bezeichnet 1913
als Bade- und Waschbaracke geplant, eingeschossiger Satteldachbau, teils unterkellert, kurz vor Oktober 1943 errichtet, Teil des ehemaligen Zwangsarbeiterlagers
als Wirtschaftsbaracke geplant, eingeschossiger Satteldachbau, vollständig unterkellert, kurz vor Oktober 1942 errichtet, nach Norden mit Zwischenbau zur Baracke 7 vom Juli 1944 bis April 1945 erweitert, Teil des ehemaligen Zwangsarbeiterlagers
Eingeschossiger Satteldachbau mit übergiebeltem Risalit, Lisenengliederung und geohrte Fensterrahmungen in neubarocken Formen, rückwärtiger Anbau mit Flachsatteldach und Kamin, von Ludwig Bayer, 1887
einschiffiger Bau des 15. Jahrhunderts, im 17./18. Jahrhundert umgebaut; mit Ausstattung; Friedhof um die Kirche, mit Grabsteinen, 17. bis 20. Jahrhundert
ehemaliges Ausbesserungswerk der Bayer. Staatsbahnen, bzw. der Deutschen Reichsbahn und der Bundesbahn Neuaubing, 1902–06, erweitert 1921–27; davon die folgenden zehn baulichen Anlagen:
fünfschiffige Halle in Eisenfachwerkkonstruktion mit Blankziegelfassaden, segmentbogigen Zufahrtstoren und gekuppelten Rundbogenfenstern, 1902–06 erbaut
Reparaturwerkstätte von Postkraftfahrzeugen mit Verwaltung, später Nördliche Weichenbauwerkstätte (Bau 12)
zweischiffige Halle mit Eisenfachwerkkonstruktion, verputzte Lisenengliederung, im Norden quergestellter Satteldachbau und im Süden Verwaltungsgebäude als dreigeschossiger Mansardwalmdachbau, 1912–14
monumentaler kubischer Sichtziegelbau mit vorkragendem Kranzgesims aus Naturstein, hohe Fenster mit Natursteingewänden, nach Entwurf der Sonderbaubehörde und Reichsbahndirektion München 1940–42 errichtet; zugehörig zum ehemaligen Abstellbahnhof München-Pasing West
im Ortskern von Aubing, spätgotischer Saalbau des 15. Jahrhunderts mit Satteldachturm vom Ende des 13. Jahrhunderts; 1936/37 erweitert; mit Ausstattung; ehemaliger Friedhof mit Umfassungsmauer vom Anfang des 20. Jahrhunderts und Kriegerdenkmal für die Toten des Ersten Weltkriegs
Ehemaliges Unterwerk Pasing; Hochvolthaus, zweigeschossiger Walmdachbau mit vorgelagertem Flachbau und laubenartigen Öffnungen mit Pfeilergliederung nach Westen, Portal mit Zeusbüste und stilisierten Tierköpfe als Wasserspeier, bezeichnet 1923/24; Niedervolt- und Umformerhaus, zweigeschossiger Walmdachbau über winkelförmigen Grundriss mit seitlich vorgelagerten, eingeschossigen Flachbauten mit gestelzten Rundbögen nach Osten, gleichzeitig; beide in monumental-klassisizierenden Formen gestaltet
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
2010 aufgrund der Erneuerungen aus der Denkmalliste gestrichen[5]
D-1-62-000-7071
Abgegangene Baudenkmäler
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr existieren, z. B. weil sie abgebrochen wurden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Heinrich Habel, Helga Hiemen: München. In: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Hrsg.): Denkmäler in Bayern - Regierungsbezirke. 3. verbesserte und erweiterte Auflage. BandI.1. R. Oldenbourg Verlag, München 1991, ISBN 3-486-52399-6.
Dennis A. Chevalley, Timm Weski: Landeshauptstadt München. Südwest. In: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Hrsg.): Denkmäler in Bayern - Kreisfreie Städte und Landkreise. Band I.2/2, 2 Halbbände. Karl M. Lipp Verlag, München 2004, ISBN 3-87490-584-5.
Jan Volker Wilhelm: Vertiefte städtebaulich-denkmalpflegerische Untersuchung Neuaubing-Westkreuz. Vertiefte Betrachtung der Denkmäler und Ensembles unter städteplanerischen Gesichtspunkten im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren". Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH im Auftrag der Landeshauptstadt München (Hrsg.). München 2013 (PDF; 56 MB).
Jan Volker Wilhelm: Städtebaulich-denkmalpflegerische Zusatzuntersuchung Neuaubing-Westkreuz. Vertiefende Betrachtung der Stadtstruktur im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren". Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH im Auftrag der Landeshauptstadt München (Hrsg.). München 2013 (PDF; 19,5 MB).