Bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus bildet jeder der zwölf Bezirke einen Wahlkreisverband. Der Berliner Senat bestimmt vor jeder Wahl auf Basis der aktuellen Bevölkerungszahlen, wie viele Wahlkreise in jedem Wahlkreisverband eingerichtet werden. Die Abgrenzung der Wahlkreise wird eigenverantwortlich von den Bezirken vorgenommen.
Nach der derzeitigen Gesetzeslage gehören dem Berliner Abgeordnetenhaus 130 Abgeordnete an. Hiervon werden 52 über Landeslisten (Zweitstimme) und weitere 78 über Wahlkreise in den 12 Wahlkreisverbänden gewählt. Der Wahlkreiskandidat mit der relativen Mehrheit der Erststimmen ist jeweils gewählt. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los, das der Bezirkswahlleiter zieht.
Im Gegensatz zu der Regelung der Bundestagswahl sieht das Landeswahlgesetz Ausgleichsmandate vor, wenn eine Partei mehr Wahlkreisabgeordnete stellt, als ihr nach der Zweitstimme zustehen würden (Überhangmandate). Es ist also immer sichergestellt, dass die Stärke der Fraktionen dem Zweitstimmenergebnis entspricht.[1]
Wahlkreisverbände und Wahlkreise
Gegenüber der vorherigen Wahlkreiseinteilung aus dem Jahre 2001 wurden 58 der 78 Wahlkreise geändert. Die Bezirke Mitte und Lichtenberg verloren je einen Wahlkreis, während die Bezirke Pankow und Tempelhof-Schöneberg je einen Wahlkreis hinzugewannen.
Verteilung der Wahlkreise auf die Wahlkreisverbände[2]
↑Berliner Landeswahlgesetz. § 19 Absatz 2. (PDF) Archiviert vom Original am 13. März 2013; abgerufen am 28. April 2008: „Im Fall des Absatzes 1 erhöht sich die Anzahl der Sitze um so viele, wie erforderlich sind, um unter Einbeziehung der Überhangmandate die Sitzvertei-lung im Wahlgebiet nach dem Verhältnis der gesamten Zweitstimmenzahl der Parteien im Wahlgebiet zu gewährleisten (Ausgleichsmandate). Das Nähere über die Berechnung bestimmt die Landeswahlordnung.“