Wappen des Landkreises Bad Dürkheim
Die Liste der Orte im Landkreis Bad Dürkheim enthält die Städte , Verbandsgemeinden , Ortsgemeinden und Gemeindeteile (Ortsbezirke, Wohnplätze und sonstige Gemeindeteile) im rheinland-pfälzischen Landkreis Bad Dürkheim .
[ 1]
Es handelt sich dabei um das amtliche Verzeichnis der Gemeinden und Gemeindeteile und setzt sich zusammen aus dem vom Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz geführten amtlichen Namensverzeichnis der Gemeinden und dem vom Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz geführten amtlichen Verzeichnis der Gemeindeteile.[ 2]
Verbandsfreie Gemeinde Haßloch
Gemeindeteile in der verbandsfreien Gemeinde Haßloch :
Am Rennplatz
Sendlingrabenhof
An der Aumühle
An der Sägmühle
Bruchhof
Fohlenhof
Fronmühle
Ganerb
Hilbenhof
Im Streitert
In der Sang
Industriegebiet Süd
Jugendhof
Neumühle
Obermühle
Pfalzmühle
Sägmühle
Wehlache
Wohnhaus Herrenweg bei der Eichschwalbe
Christhof
Lehmgrubenhof
Verbandsfreie Stadt Bad Dürkheim
Gemeindeteile in der Stadt Bad Dürkheim :
Verbandsfreie Stadt Grünstadt
Gemeindeteile in der Stadt Grünstadt :
Asselheim (Ortsbezirk)
Funkhäuser
Neumühle, Wasserwerk
Pfortmühle, Fabrik
Ziegelhütte
Grünstadt
Sieghof
Transformatorenhaus
Sausenheim (Ortsbezirk)
Verbandsgemeinde Deidesheim
Gemeinden und Gemeindeteile in der Verbandsgemeinde Deidesheim :
Verbandsgemeinde Freinsheim
Gemeinden und Gemeindeteile in der Verbandsgemeinde Freinsheim :
Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz)
Gemeinden und Gemeindeteile in der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) :
Verbandsgemeinde Leiningerland
Gemeinden und Gemeindeteile in der Verbandsgemeinde Leiningerland :
Verbandsgemeinde Wachenheim an der Weinstraße
Gemeinden und Gemeindeteile in der Verbandsgemeinde Wachenheim an der Weinstraße :
Fußnoten
↑ Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz (Hrsg.): Amtliches Verzeichnis der Gemeinden und Gemeindeteile. Stand: Februar 2022. S. 130 ff . (PDF; 3,3 MB).
↑ Rechtsgrundlage der Verzeichnisse ist § 4 Absatz 5 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zu § 4 GemO Nr. 1 Satz 3.