Das Ensemble umfasst den Ort innerhalb seiner spätmittelalterlichen Befestigungslinie unter Einschluss des unmittelbar vor der Ortsmauer liegenden Geländestreifens. – Der 915 zum ersten Mal erwähnte, im Laufe des Mittelalters auf die jetzige Größe angewachsene und im Spätmittelalter umwehrte Weinort baut sich auf dem rechten Mainufer am Hang auf. Die Ortsstruktur zeigt einige Eigentümlichkeiten, die Sulzfeld unter den Mainstädtchen und -weinbauerndörfern hervorstechen lassen: Die Hauptdurchgangsstraße führt nicht durch den Ortskern, sondern verläuft an der mainseitigen Ortsmauer vorbei; nur ein abzweigender Verbindungsweg von sekundärer Bedeutung, die Straße nach Erlach, durchquert das Ortsgebiet vom Main- zum Faltertor (Kettengasse). Dies hat zur Folge, dass der Ort keine übergeordnete Hauptstraße und auch keinen Marktplatz als Mittelpunkt besitzt, sondern sich scheinbar regellos aus einem Gewirr gleichwertiger Gassen zusammensetzt. In Wahrheit lässt sich aus dem Grundriss ein klares Ordnungsnetz herauslesen, das aus drei untereinander parallelen, den Hang senkrecht zu den Höhenlinien erklimmenden Gassenzügen und diese untereinander quer verbindenden Gässchen besteht; die vom Maintor zum Faltertor zielende Durchgangsstraße nach Erlach (Kettengasse) zeigt einen mehrfach gebrochenen, zum übrigen Gassennetz schräg gerichteten Verlauf; in der Nähe des Maintors liegt exzentrisch der nur mäßig große, annähernd quadratische Marktplatz. Die nicht nach dem rechten Winkel ausgelegten Gabelungen und Kreuzungen ergeben, verbunden mit den teilweise beträchtlichen Niveauunterschieden, Ecklösungen von malerischem Reiz. Die Gassen sind durchwegs mit alter Pflasterung versehen. Der Ort ist in einem unregelmäßigen Fünfeck ummauert, dessen Spitze die höchste Hangstelle einnimmt und dessen gelängte Basisseite parallel zum Main verläuft. Monumentale Schwerpunkte klerikaler und säkularer Macht bilden die ehem. Würzburgische Kellerei, die an einer platzartigen Erweiterung der Kettengasse eine zentrale Stelle innerhalb des Ortsbereichs einnimmt, das Rathaus am Marktplatz, dessen hoher Spätrenaissance-Giebel die Dachlandschaft weithin überragt, sowie der auf dem höchsten Erhebungspunkt gelegene Pfarrbezirk mit der beherrschenden Pfarrkirche aus der Julius-Echter-Zeit. Der von Weinbau und Landwirtschaft geprägte Ort besitzt eine kleinteilige Hofbebauung, bei der sich die Wohnhäuser, dem fränkischen Hoftypus gemäß, meist giebelseitig zur Straße wenden, begleitet von einem seitlichen, freistehenden Tor, das den Zugang zu den rückwärtigen Wirtschaftsgebäuden bildet. In den ansteigenden Gassen ergeben sich geschlossen wirkende, rhythmische Reihungen solcher Hofstirnseiten, während in den Quergässchen die unregelmäßige Setzung verschiedenartiger Baukörper vorherrschend ist. Die Häuser sind oft noch Fachwerkbauten des 17. und 18. Jahrhunderts, vielfach mit zugeputzten Obergeschossen. Sie sind meist schlicht, aufwendigere Gestaltungen sind selten. Unter den Privatbauten hervorzuheben sind die Häuser Langgasse 14 mit massiver Giebelseite, Schwalbenschwanzgiebel und profilierten Fensterrahmungen, bezeichnet 1568 sowie Papiusgasse 7, ein stattlicher Walmdachbau des 17./18. Jahrhunderts. Die Bebauung ist durchsetzt mit Häusern aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts in der landschaftstypischen Kalkbruchsteinbauweise. Für die Straßenbilder wichtig sind die zahlreichen barocken Hausfiguren, die vielfach beherrschend an Hausecken auf Konsolen angebracht sind. Die Geschlossenheit der Ortsstruktur, die weitgehend intakte, historische Bebauung, verbunden mit einer adäquaten Nutzung (Weinbau, Landwirtschaft) machen aus Sulzfeld a. Main ein besonders sinnfälliges Ortsensemble. Hervorzuheben sind weiterhin die landschaftsgebundene Fernwirkung des Ortsbildes und die unmittelbare Beziehung des Städtchens zum Main, die sich im breiten, unbebauten Ländestreifen zwischen Ortsmauer und Fluss kundtut. Umgrenzung: mainseitige Durchgangsstraße (Kitzingen-Segnitz) – Raiffeisenstraße – Rand des nordwestlichen Ortsgrabens – Fußweg entlang der Nordostseite der Ortsbefestigung. Aktennummer: E-6-75-170-1.
Die Ortsmauer ist auf einer Länge von ca. 900 m mit drei Toren und 18 Türmen fast vollständig erhalten. Sie wurde im 15. Jahrhundert errichtet und unter Julius Echter von Mespelbrunn am Ende des 16. Jahrhunderts erneuert. Aktennummer: D-6-75-170-2.
Beginnend an der Maingasse im Nordosten besteht die Ortsbefestigung im Uhrzeigersinn aus folgenden Objekten.
Peuntgraben: Ortsmauer, entlang des Straßenzugs, 15./16. Jahrhundert (Lage)
Peuntgraben 1: Ortsmauer, 15./16. Jahrhundert (Lage)
Peuntgraben 1: Eingebauter runder Turmstumpf, 15./16. Jahrhundert (Lage)
Peuntgraben 3: Ortsmauer, 15./16. Jahrhundert (Lage)
Peuntgraben 5: Russentürmle, runder Befestigungsturm, zum Wohnturm ausgebaut, 15./16. Jahrhundert (Lage)
Peuntgraben 7: Ortsmauer, 15./16. Jahrhundert (Lage)
Peuntgraben 9: Befestigungsturm, über polygonalem Grundriss mit gebrochenem Kegeldach und Zwerchhäusern, zum Wohnturm ausgebaut, 15./16. Jahrhundert(Lage)
Peuntgraben 11: Ortsmauer, 15./16. Jahrhundert (Lage)
Peuntgraben 15: Ortsmauer, 15./16. Jahrhundert (Lage)
Graben West 1: Erlacher Tor, Torturm, 15./16. Jahrhundert (Lage)
Graben West: Ortsmauer entlang des Straßenzugs, 15./16. Jahrhundert (Lage)
Graben West 1: Ortsmauer, 15./16. Jahrhundert (Lage)
Graben West 3: Jocklerturm, Rundturm der Ortsbefestigung, 15./16. Jahrhundert (Lage)
Raiffeisenstraße 6: Befestigungsturm, Rundturm der Ortsbefestigung mit aufgesetztem Mansarddachhäuschen, 15./16. Jahrhundert (Lage)
Graben West 7: Gefängnisturm, Rundturm der Ortsbefestigung, 15./16. Jahrhundert (Lage)
Graben West 9: Befestigungsturm, Rundturm der Ortsbefestigung mit Kegeldach, die oberen Teile im 19. Jahrhundert ergänzt (Lage)
Zweigeschossiges Giebelhaus mit überbauter Toreinfahrt, im massiven Erdgeschoss geohrte Fensterrahmungen, Obergeschoss verputztes Fachwerk, bezeichnet „1570“, im 17./18. Jahrhundert erneuert
Zweigeschossiger giebelständiger Satteldachbau mit Schwalbenschwanzgiebel und profilierten Fensterrahmungen, die offene Traufseite mit Fachwerkobergeschoss, bezeichnet „1568“
Zweigeschossiges Giebelhaus mit Satteldach und verputztem Fachwerkobergeschoss, 16. Jahrhundert; mit zugehörigem anschließenden spätmittelalterlichen Keller
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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