Liste der Baudenkmäler in Martinsheim

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Martinsheim zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 1. Mai 2020 wieder und enthält 12 Baudenkmäler.

Baudenkmäler nach Gemeindeteilen

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Am Graben 2
(Standort)
Hausrelief Zwei Löwen und Zimmermannssymbole, um 1830 D-6-75-150-2 BW
Kirchgasse 1
(Standort)
Evangelisch-lutherische Pfarrkirche Sandsteinquaderbau mit eingezogenem Chor, in neuromanischen Formen unter Verwendung alter Mauerteile, 1949 D-6-75-150-1 Evangelisch-lutherische Pfarrkirche
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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Enheim 19
(Standort)
Ehemaliges Rathaus Zweigeschossiger Walmdachbau mit Dachreiter, bezeichnet „1786“ D-6-75-150-6 Ehemaliges Rathaus
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Enheim 35a
(Standort)
Evangelisch-lutherische Pfarrkirche Neuromanischer Saalbau mit eingezogenem Halbrundchor und Westturm, Sandstein, von Eduard Bürklein 1859; mit Ausstattung D-6-75-150-3 Evangelisch-lutherische Pfarrkirche
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Enheim 35
(Standort)
Pfarrhaus Zweigeschossiger Halbwalmdachbau, 19. Jahrhundert, Ecksteine, bezeichnet „1557“ und „1756“ D-6-75-150-5 Pfarrhaus
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Enheim 35
(Standort)
Hoftorpfosten Sandstein, 19. Jahrhundert D-6-75-150-5 Hoftorpfosten
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In Enheim
(Standort)
Friedhof alte Kirchhofmauer und Friedhofsmauer, 1845 D-6-75-150-4 Friedhof
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In Enheim
(Standort)
Leichenhaus Sandsteinquaderbau, neugotisch, um 1900; im Innern Epitaphien des 17. Jh. und ein neugotisches von 1866 für Johann Kaspar Trabert D-6-75-150-4 Leichenhaus
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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Gnötzheim 10
(Standort)
Ehemalige Zehentscheune des Seinsheimschen Schlosses Dreigeschossiger zweiflügeliger Sandsteinbau mit Walmdach und Treppenturm, bezeichnet „1562“ D-6-75-150-8 Ehemalige Zehentscheune des Seinsheimschen Schlosses
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Gnötzheim 10
(Standort)
Südöstlicher Rundturm der ursprünglichen Wallgrabenanlage 15./16. Jahrhundert D-6-75-150-8 BW
Gnötzheim 35
(Standort)
Evangelisch-lutherische Pfarrkirche St. Johannes Saalbau mit eingezogenem Rechteckchor und Westturm, im Kern zweite Hälfte 12. Jahrhundert, 1480 und 1612 verändert; mit Ausstattung D-6-75-150-7 Evangelisch-lutherische Pfarrkirche St. Johannes
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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Kreisstraße KT 17
(Standort)
Wirtshausschild Mit Doppeladler, 18./19. Jahrhundert D-6-75-150-10 Wirtshausschild
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Kreisstraße KT 17; am nördlichen Ortsausgang
(Standort)
Steinkreuz Sandstein, spätmittelalterlich D-6-75-150-12 Steinkreuz
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Schildwach
(Standort)
Steinkreuz Sandstein, mittelalterlich D-6-75-150-11 BW
Unterickelsheim 30
(Standort)
Evangelisch-lutherische Pfarrkirche St. Nikolaus Chorturmkirche, Untergeschoss des Turmes und Umfassungsmauern des Langhauses Ende 13. Jahrhundert, Erneuerung und Erhöhung 1759; mit Ausstattung D-6-75-150-9 Evangelisch-lutherische Pfarrkirche St. Nikolaus
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Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

Commons: Baudenkmäler in Martinsheim – Sammlung von Bildern