Das ehemalige Reichsdorf, 1367 an die Krone Böhmens verpfändet, erhielt 1382 Stadtrechte und wurde in der Folgezeit durch eine Ummauerung befestigt. Dennoch bewahrte Mainbernheim den Charakter einer dörflichen Siedlung. Der Ort hat einen etwa langrechteckigen Umfang und wird von einer zwischen zwei Stadttoren eingespannten Hauptstraße in der Längsachse durchzogen. Die Hauptstraße hat in ihrer Mitte eine leichte Abknickung, aus der einige Quergassen sternförmig abzweigen; die so entstehende, platzartig wirkende Erweiterung der Straße ist durch den Stadtbrunnen betont. Die Nebengassen verlaufen durchweg in Querrichtung. Der Kirchenbezirk liegt nördlich, von der Hauptstraße abgerückt. Die Bebauung der Hauptstraße (Herrnstraße) besteht aus der Reihung großer Bauernhöfe, die der Straße ihr Wohngebäude teils in Traufseit-, teils in Giebelstellung zuwenden. Im ersten Fall sind die langen Fronten durch breite Einfahrtstore gekennzeichnet, im zweiten sind die Giebelfassaden durch Hofmauern miteinander verbunden, in denen die Hofportale angebracht sind. Die Häuser stammen meist aus dem 17./18. Jahrhundert und haben Fachwerkobergeschosse, vielfach unter Verputz, oder aus der Mitte des 19. Jahrhunderts und sind in Bruchsteinmauerwerk errichtet. Im nördlichen Teil der Hauptstraße ist die Giebelfront des Rathauses von bestimmender Wirkung, für das Straßenbild wichtig sind ebenfalls die beiden, Abschlüsse bildenden Tortürme. An der Langseite des Rathauses erstreckt sich ein ansteigender Platz bis zur Portalfront der Pfarrkirche. In den Seitengassen herrscht eine lockere Bebauung von kleinen Bauernhöfen und Handwerkerhäusern vor, durchmischt mit Wirtschaftsgebäuden und Scheunen. Umgrenzung: Stadtmauer unter Einschluss der Grabenzone. Aktennummer: E-6-75-144-1.
Nach der Stadterhebung 1382 wurde Mainbernheim mit Mauer und Graben umgeben. Die Mauer, mit ehemals 27 runden und halbrunden Befestigungstürmen, von denen noch 21 überliefert sind, ist bis auf zwei Durchbrüche in ihrem gesamten Verlauf, teilweise noch in voller Höhe, erhalten. Die Tortürme des Oberen und des Unteren Tores fassen die Herrnstraße ein. Aktennummer D-6-75-144-1. Beginnend am Unteren Tor sind im Uhrzeigersinn folgende Objekte der Stadtmauer erhalten.
Fünfgeschossiger Turm mit Satteldach und spitzbogiger Durchfahrt, verputztes Bruchsteinmauerwerk mit hervortretender Eckquaderung, fünftes Geschoss Fachwerk, im Kern um 1400, Aufstockung im 16. Jahrhundert
Torturm mit spitzbogiger Tordurchfahrt mit Abfassung für Zugbrücke, Erdgeschoss aus Quadermauerwerk, darüber liegende Geschosse aus verputzten Mauerwerk mit aufgeputzter Eckquaderung und Turmuhr, massiver oktogonaler Aufsatz mit Lisenengliederung und Okuli, Mansarddach, im Kern um 1400, Umbau durch Inschrift in Holzbalken 1648 dokumentiert, im 18. Jahrhundert umgestaltet, Durchbruch der Stadtmauer für Fußgänger in den 1930er Jahren
in Teilen erhalten, ursprünglich entlang der gesamten Gemarkungsgrenze der Stadt Iphofen verlaufende Landwehr in Form eines Weges mit einem angrenzenden 1,5 Meter tiefen Graben, 13./14. Jh., an der westlichen, südlichen und teilweise südöstlichen Gemarkungsgrenze von Iphofen (Lage) (Lage)
Zweigeschossiger Steilsatteldachbau mit Fachwerkobergeschoss, vorkragender Giebel, hofseitige Holzaltane, vorderer Gebäudeteil dendrochronologisch datiert 1483, spätere Veränderungen, hinterer Gebäudeteil bezeichnet „1591“; zwischen 1977 und 1979 umfassende Renovierung mit Rekonstruktion des historischen Fachwerkgefüges und Rückgriff auf historische Farbfassungen
Rechtwinklig anschließender zweigeschossiger Flügel mit hofseitiger Holzaltane, Fachwerkobergeschoss, im Obergeschoss Fachwerkfeld mit aufgemaltem Ansbachischem Wappen und Bezeichnung „1593“
Steinerner Laufbrunnen mit sechseckigem Becken, Brunnensäule, Pfeiler mit vier Auslässen, darüber gewundene Säule mit ionisierendem Kapitell, darauf ein stehender Bär mit Fahne, errichtet 1863
Zweigeschossiger giebelständiger Satteldachbau mit Fachwerkobergeschoss (an der Giebelseite verputzt), vorderer Teil zweite Hälfte 18. Jahrhundert, hinterer Teil 19. Jahrhundert
Zweigeschossiger Satteldachbau mit vorkragendem Fachwerkobergeschoss, Giebelwand massiv mit renaissancezeitlichen Fenstergewänden, Anfang 17. Jahrhundert
Zweigeschossiger traufseitiger Satteldachbau mit verputztem Fachwerkobergeschoss, Fassade erste Hälfte 19. Jahrhundert, im Kern älter; barocker Türsturz
Doppelhaushälfte, zweigeschossiger traufseitiger Satteldachbau mit Krüppelwalm, verputztes Fachwerkobergeschoss, im Kern zweite Hälfte 16. Jahrhundert, barock überformt 18./19. Jahrhundert
Zweigeschossiger traufseitiger Satteldachbau mit Treppengiebeln, rundbogiger Tordurchfahrt und verputztem Fachwerkobergeschoss, zweite Hälfte 16. Jahrhundert
Zweigeschossiger Satteldachbau mit Zwischengeschoss, Treppengiebeln und weit vorkragendem von Steinsäulen getragenem Obergeschoss, Bruchsteinmauerwerk, teilweise Fachwerk, 16./17. Jahrhundert
Wohngebäude, zweigeschossiger Putzbau, teils mit Fachwerkobergeschoss, im Kern spätmittelalterlich, 1465 und 1515 (dendro.dat.), Gurtgesims, obergeschossige Ecklisenen und Abwalmung um 1730 (dendro.dat.)
Zweigeschossiger giebelständiger Satteldachbau mit großer rundbogiger Tordurchfahrt und vorkragendem verputztem Fachwerkobergeschoss, 16./17. Jahrhundert
Mit rundbogiger Tordurchfahrt, aus verputztem Bruchsteinmauerwerk mit vorkragendem Zierfachwerkobergeschoss und hofseitigem Laubengang, Mitte 17. Jahrhundert
Zweigeschossiger traufseitiger Satteldachbau, im Erdgeschoss neubarocke und im Obergeschoss klassizistische Fenstergewände, am Türsturz bezeichnet „1848“
Zweigeschossiger giebelständiger Satteldachbau, im Obergeschoss renaissancezeitliche profilierte Fensterrahmungen, 17. Jahrhundert, Erdgeschoss stark überformt und im Innern entkernt
Zweigeschossiger traufseitiger Satteldachbau mit vorkragendem verputztem Fachwerkobergeschoss auf L-förmigem Grundriss, im Erdgeschoss Fensterrahmungen mit Korbbogen, geohrtes Türgewände mit gezackt gestaffeltem Sturz, bezeichnet „1743“; im Kern älter
Zweigeschossiger traufseitiger Satteldachbau mit Zwerchhaus, vorkragendes Obergeschoss aus verputztem Fachwerk, 17. Jahrhundert; modern überformt, Ladeneinbau im Erdgeschoss, Mitte 20. Jahrhundert
Zweigeschossiger Satteldachbau mit rundbogiger Toreinfahrt und Renaissanceportal mit Sitznischen, im Kern 16. Jahrhundert, nach Bombentreffer Obergeschoss und Dachgeschoss um 1950 erneuert, polygonaler Treppenturm auf der nordöstlichen Seite, 1610–1614
Zweigeschossiger traufseitiger Satteldachbau, verputztes Fachwerkobergeschoss, Erdgeschoss nachträglich massiv erneuert, mit geohrtem und gestaffeltem Türgewände, 18./19. Jahrhundert; Schaufenster im Erdgeschoss Anfang 20. Jahrhundert
Zweigeschossiger Walmdachbau mit verputztem Fachwerkobergeschoss, im Kern 17. Jahrhundert, nachträglich massiv erneuertes Erdgeschoss, Bezeichnung „1724“ am Eingangsportal
Zweigeschossiger, zur Herrnstraße hin dreigeschossiger Renaissancebau mit Treppengiebeln, Vorhangbogenfenstern und traufseitigem Fachwerkobergeschoss, 1548, Dachstuhl 1709 erneuert, Renovierung 1998
Saalbau mit Mansarddach und eingezogenem Polygonchor, seitlich angeschlossener Glockenturm, Turmuntergeschoss 13. Jahrhundert, Langhaus und Chor 1732 wohl von Johann David Steingruber; mit Ausstattung
Zweigeschossiger Satteldachbau mit Fachwerkobergeschoss, im Erdgeschoss renaissancezeitliche Fenstergewände, zweite Hälfte 16. Jahrhundert, frühbarocke Überformung Ende 17. Jahrhundert, bezeichnet „1696“
Zweigeschossiger Walmdachbau mit Putzgliederung, profilierte und geohrte Fenster- und Türgewände mit gestaffeltem Sturz, im frühen 18. Jahrhundert barock überformt, im Kern älter
Zweigeschossiger Walmdachbau mit verputztem leicht vorkragendem Fachwerkobergeschoss, rundbogiges Durchfahrtsportal mit Rusticabossen und Kämpferkapitell, Steintafel mit Bezeichnung „(1)608“ und Wappenschild mit Inschrift
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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