Krumbach (Biebertal)

Krumbach
Gemeinde Biebertal
Koordinaten: 50° 40′ N, 8° 36′ OKoordinaten: 50° 40′ 6″ N, 8° 35′ 54″ O
Höhe: 252 (249–309) m ü. NHN
Fläche: 5,16 km²[1]
Einwohner: 850[2]
Bevölkerungsdichte: 165 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Dezember 1970
Postleitzahl: 35444
Vorwahl: 06409
Bild von Krumbach

Krumbach ist ein Ortsteil der Gemeinde Biebertal im mittelhessischen Landkreis Gießen. Das Dorf liegt im Gleiberger Land im nördlichen Teil der Gemeinde.

Geschichte

Evangelische Kirche

Ortsgeschichte

Krumbach entstand im 9. Jahrhundert und wurde erstmals 1261 urkundlich erwähnt. Damals hieß der Ort Chrumpbach, später Krumpbach und heute Krumbach, also am krummen Bach, der tatsächlich um Krumbach einen Bogen zieht. In erhaltenen Urkunden wurde Krumbach auch unter den folgenden Ortsnamen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[1] Crumbach (1261, 1263) und Krombach (1502).

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Krumbach:

„Krumbach (L. Bez. Giessen) evangel. Pfarrdorf; liegt 212 St. von Giessen, hat 46 Häuser und 265 Einwohner, die außer einem Katholiken evangelisch sind. Die Einwohner sind mit Ausnahme einiger Handwerker alle Bauern.“[3]

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen fusionierte die selbstständige Gemeinde Krumbach am 1. Dezember 1970 freiwillig mit den Gemeinden Fellingshausen, Krumbach, Rodheim-Bieber und Vetzberg zur neuen Großgemeinde Biebertal.[4][5] Für Krumbach wurde wie für alle ehemals eigenständigen Gemeinden ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.[6] Der Sitz der Gemeindeverwaltung wurde Rodheim-Bieber.

Verwaltungsgeschichte im Überblick

Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Krumbach angehört(e):[1][7][8]

Gerichte seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Krumbach das „Amt Blankenstein“ zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. „Stadtgericht Gießen“ war daher von 1821 bis 1866 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Krumbach zuständig war.

Nach der Abtretung des nordwestlichen Teil des Landkreises Gießen und mit ihm auch Krumbach an Preußen, infolge des Friedensvertrags vom 3. September 1866 zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Königreich Preußen, wurde Krumbach vom Stadtgericht Gießen abgetrennt.[14] Im Juni 1867 erging eine königliche Verordnung, die die Gerichtsverfassung im vormaligen Herzogtum Nassau und den vormals zum Großherzogtum Hessen gehörenden Gebietsteilen neu ordnete. Die bisherigen Gerichtsbehörden sollten aufgehoben und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt werden.[15] Im Zuge dessen erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Landgerichts in Amtsgericht Gladenbach und die Zulegung Krumbach zu diesem Gericht. Die Gerichte der übergeordneten Instanzen waren das Kreisgericht Dillenburg und das Appellationsgericht Wiesbaden.[16] Aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes 1877 kam es mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 zum Wechsel des Amtsgerichts in den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Marburg.[17] Mit dem Wechsel Frankenbachs 1932 in den Kreis Wetzlar wechselte es auch in den Bereich des Amtsgerichts Wetzlar.

Am 1. August 1979 wechselte Krumbach mit der Gemeinde Biebertal zum Bereich des Amtsgerichts Gießen.

Bevölkerung

Einwohnerstruktur 2011

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Krumbach 759 Einwohner. Darunter waren 15 (2,0 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 111 Einwohner unter 18 Jahren, 300 zwischen 18 und 49, 186 zwischen 50 und 64 und 165 Einwohner waren älter.[18] Die Einwohner lebten in 333 Haushalten. Davon waren 99 Singlehaushalte, 105 Paare ohne Kinder und 105 Paare mit Kindern, sowie 18 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 75 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 217 Haushaltungen lebten keine Senioren.[18]

Einwohnerentwicklung

Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
• 1502: 016 Hausgesesse
• 1577: 039 Haushaltungen
• 1629: 026 Haushaltungen
• 1742: 049 Haushaltungen
• 1806: 225 Einwohner, 44 Häuser[12]
• 1829: 265 Einwohner, 46 Häuser[3]
Krumbach: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2011
Jahr  Einwohner
1791
  
204
1800
  
190
1806
  
225
1829
  
265
1834
  
286
1840
  
303
1846
  
318
1852
  
326
1858
  
327
1864
  
291
1871
  
306
1875
  
312
1885
  
352
1895
  
397
1905
  
426
1910
  
433
1925
  
425
1939
  
472
1946
  
610
1950
  
596
1956
  
598
1961
  
634
1967
  
649
1970
  
684
1990
  
?
2000
  
?
2011
  
759
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [1]; Zensus 2011[18]

Historische Religionszugehörigkeit

Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
• 1829: 264 evangelische, ein katholischer Einwohner[3]
• 1885: 352 evangelische (= 100 %) Einwohner
• 1961: 481 evangelische (= 75,87 %), 81 katholische (= 12,78 %) Einwohner

Sehenswürdigkeiten

Verkehr

Durch den Ort führt die Landesstraße 3061. Den öffentlichen Personennahverkehr stellt der RMV sicher.

Literatur

Commons: Krumbach (Biebertal) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen und Einzelnachweise

Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Infolge der Rheinbundakte.
  3. Trennung zwischen Justiz (Stadtgericht Gießen) und Verwaltung.
  4. Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs.
  5. Infolge des Deutschen Krieges.
  6. Infolge des Zweiten Weltkriegs.
  7. Am 1. Dezember 1970 wurde Krumbach als Ortsteil der neu gebildeten Gemeinde Biebertal eingegliedert.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f Krumbach, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 24. Mai 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Krumbach. In: Webauftritt. Gemeinde Biebertal, archiviert vom Original am 19. September 2015; abgerufen im September 2015.
  3. a b c Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 150 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  4. Zusammenschluß der Gemeinden Fellingshausen, Königsberg, Krumbach, Rodheim-Bieber und Vetzberg im Landkreis Wetzlar zu der neuen Gemeinde „Biebertal“ vom 13. November 1970. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1970 Nr. 48, S. 2254, Punkt 2253 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 5,6 MB]).
  5. Karl-Heinz Gerstemeier, Karl Reinhard Hinkel: Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Hrsg.: Hessischer Minister des Inneren. Bernecker, Melsungen 1977, OCLC 180532844, S. 282.
  6. Hauptsatzung der Gemeinde Biebertal. (PDF; 22 kB) S. §5, abgerufen im Februar 2019.
  7. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  8. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  9. Die Zugehörigkeit des Amtes Blankenstein anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866.
  10. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 7 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  11. a b Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 27 ff., § 40 Punkt 6c) (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  12. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 245 (Online in der HathiTrust digital library).
  13. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 416 (online bei Google Books).
  14. Art. 14 des Friedensvertrages zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreiche Preußen vom 3. September 1866 (Hess. Reg.Bl. S. 406–407http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10510194~SZ%3D412~doppelseitig%3D~LT%3DHess.%20Reg.Bl.%20S.%20406%E2%80%93407~PUR%3D)
  15. Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim vom 26. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1094–1103)
  16. Verfügung vom 7. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen, mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim, zu bildenden Gerichte (Pr. JMBl. S. 218–220http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509837~SZ%3D234~doppelseitig%3D~LT%3DPr.%20JMBl.%20S.%20218%E2%80%93220~PUR%3D)
  17. Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878 (PrGS 1878, S. 275–283)
  18. a b c Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,a MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 4 und 44, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.