Unmittelbar nordwestlich des Kernortes entspringt der Frankenbach, ein Nebenfluss des Salzböde-Zuflusses Vers, während der südöstlich entspringende Bieber-Quellfluss Dünsbergbach auf direkterem Wege zur Lahn gelangt.
Geschichte
Ortsgeschichte
Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Frankenbach erfolgte im Jahr 1285, im Urkundenbuch der Deutschordensballei Hessen.[1] In erhaltenen Urkunden späterer Zeit wurde Frankenbach auch unter den folgenden Ortsnamen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[1]Frangenbach (1432) und Franckenbach (1548).
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Frankenbach:
„Frankenbach (L. Bez. Giessen) evangel. Filialdorf; liegt 3 St. von Giessen, hat 63 Häuser und 330 Einw., die alle evangelisch sind. – Durch den Hauptvergleich zwischen Hessen und Solms, vom 30. Oktober 1629 kam der Ort ausschließend an Hessen. Im Jahr 1732 wurde hier nach Silber geschürft.“[3]
Am 1. Januar 1977 wurde die bis dahin selbstständige Gemeinde Frankenbach im Rahmen der Gebietsreform in Hessen kraft Landesgesetz in die 1970 neu gegründete Großgemeinde Biebertal eingemeindet.[4] Für Frankenbach wurde wie für alle ehemals eigenständigen Gemeinden wurden Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.[5] Der Sitz der Gemeindeverwaltung wurde Rodheim-Bieber.
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Frankenbach angehört(e):[1][6][7]
ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Lahn-Dill-Kreis, Gemeinde Biebertal[Anm. 7]
ab 1979: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen, Gemeinde Biebertal
ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Gießen, Gemeinde Biebertal
Gerichte seit 1803
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Frankenbach das „Amt Königsberg“ zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. „Stadtgericht Gießen“ war daher von 1821 bis 1866 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht das für Frankenbach zuständig war.
Nach der Abtretung des nordwestlichen Teil des Landkreises Gießen und mit ihm Frankenbach an Preußen, infolge des Friedensvertrags vom 3. September 1866 zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Königreich Preußen, wurde Frankenbach vom Stadtgericht Gießen abgetrennt.[14] Im Juni 1867 erging eine königliche Verordnung, die die Gerichtsverfassung im vormaligen Herzogtum Nassau und den vormals zum Großherzogtum Hessen gehörenden Gebietsteilen neu ordnete. Die bisherigen Gerichtsbehörden sollten aufgehoben und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt werden.[15] Im Zuge dessen erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Landgerichts in Amtsgericht Gladenbach und die Zulegung Frankenbach zu diesem Gericht. Die Gerichte der übergeordneten Instanzen waren das Kreisgericht Dillenburg und das Appellationsgericht Wiesbaden.[16] Aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes 1877 kam es mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 zum Wechsel des Amtsgerichts in den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Marburg.[17] Mit dem Wechsel Frankenbach 1932 in den Kreis Wetzlar, wechselte es auch in den Bereich des Amtsgerichts Wetzlar. Am 1. August 1979 wechselte Frankenbach mit der Gemeinde Biebertal zum Bereich des Amtsgerichts Gießen.
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Frankenbach 963 Einwohner. Darunter waren 23 (2,4 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 126 Einwohner unter 18 Jahren, 411 zwischen 18 und 49, 210 zwischen 50 und 64 und 216 Einwohner waren älter.[18] Die Einwohner lebten in 438 Haushalten. Davon waren 132 Singlehaushalte, 132 Paare ohne Kinder und 117 Paare mit Kindern, sowie 51 Alleinerziehende und 9 Wohngemeinschaften. In 99 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 282 Haushaltungen lebten keine Senioren.[18]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Zensus 2011[18]
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑ abGrossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.27ff., § 40 Punkte 1&1#41; und 6b&1#41; (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.8f., 428 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.420 (online bei Google Books).
↑Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim vom 26. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1094–1103)