Dem Gerichtsbezirk wurde um die bis dahin zum Großherzoglich Hessischen Stadtgericht Gießen gehörigen, nun ebenfalls preußisch annektierten Gemeinden erweitert.[2] Es handelte sich um
Im Juni 1867 passte Preußen in den erbeuteten Gebieten die Gerichtsorganisation an die eigene Struktur an: Die bisherigen Landgerichte wurden aufgehoben[3] und durch Amtsgerichte ersetzt.[4] Nachfolger des Landgerichts Biedenkopf wurde das Amtsgericht Gladenbach.
Im Zuge dessen erfolgte am 1. September 1867 auch die Zuteilung zum Sprengel des Kreisgerichts Dillenburg.[5]
Ab dem 1. Oktober 1944 gehörte das Amtsgericht Gladenbach zum Bezirk des Landgerichts Limburg[10], was zum 1. Januar 1949 wieder rückgängig gemacht wurde.[11]
Ende
Zum 1. Juli 1968 wurde das Amtsgericht Gladenbach aufgelöst.[12] Es bildete nun eine Zweigstelle des Amtsgerichts Biedenkopf.[13] Am 1. November 2003 wurde auch diese Zweigstelle aufgelöst.[14]
Gerichtsgebäude
Sitz des Gerichts war zunächst das ehemalige großherzogliche Amtshaus (Marktstraße 9), das schon vom Landgericht Gladenbach genutzt worden war. Das dreistöckige Fachwerkhaus wurde 1757 für die Verwaltung des Amts Blankenstein errichtet. Im Jahre 1854 ging das Haus in die Nutzung der Justizverwaltung über. Es ist ein Kulturdenkmal aufgrund des Hessischen Denkmalschutzgesetzes.
Nachdem das Gebäude nicht mehr den Anforderungen entsprach, wurde 1906 bis 1907 ein Neubau errichtet (Gießener Straße 27). Auch dieses Gebäude steht heute unter Denkmalschutz.[15]
Richter
Folgende Richter wirkten am Gericht:
1867–1875: Amtsrichter Theodor Klingelhöfer (ab 1867: Oberamtsrichter)
1867–1878: Amtsrichter Julius Hess (ab 1874: Oberamtsrichter)
1876–1896: Amtsrichter Josef Gelhard (ab 1888: Amtsgerichtsrat)
↑Erlaß zur Änderung von Oberlandesgerichtsbezirken vom 20. Juli 1944 (RGBl. I S. 163)
↑Betrifft: Gerichtsorganisation (Änderung von Landgerichtsbezirken) vom 14. Dezember 1948. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1948 Nr.52, S.563, Punkt 728 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 3,4MB]).
↑Betrifft: Gerichtsorganisation (Errichtung von Zweigstellen der Amtsgerichte) vom 1. Juli 1964. In: Der Hessische Minister Justiz (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1968 Nr.28, S.1037, Punkt 777: § 1 Abs. 5 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 2,8MB]).