Rodheim-Bieber liegt am Ufer der Bieber, eines Nebenflusses der Lahn, etwa 7 km nordwestlich der Stadt Gießen.
Geschichte
Historische Namensformen
In erhaltenen Urkunden wurde Rodheim-Bieber unter den folgenden Ortsnamen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[1]
Rudeheim, de (um 1150) [Wyss, Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei 3, S. 313 f. Nr. 1337]
Rodeheim (1263)
Roddeheym under Foczberg (1428)
Rodheim-Bieber (1954) [Am 1. April 1954 Umbenennung aus Rodheim an der Bieber in Rodheim-Bieber]
Ortsgeschichte
Rodheim wurde zum ersten Mal um 1150 urkundlich unter dem Namen Rudeheim erwähnt.[1] Während Bieber im Laufe des 17. Jahrhunderts aus einigen Mühlen und einer Eisenhütte entstand deren erste Erwähnung auf das Jahr 1660 zurückgeht. Zu dieser Zeit musste zur Aufrechterhaltung des Hüttenbetriebes der Bieberhütte Eisenerz aus Wommelshausen angefahren werden[3]. Bieber war nie eine eigenständige Gemeinde noch hatte es eine eigene Gemarkung. Im Jahr 1854 gehörte Bieber zu 2⁄3 zu Fellingshausen und zu einem Drittel Rodheim. 1932 erfolgte die Eingemeindung nach Rodheim.[1]
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Rodheim:
„Rodheim (L. Bez. Giessen) evangel. Pfarrdorf; liegt an dem Bieberbach 11⁄2 St. von Giessen, hat mit von Bieber 150 Häuser und 827 Einwohner, die außer 1 Katholiken und 23 Juden evangelisch sind. – Nach dem Dorfe nannte sich eine Familie. Ernst von Rodheim und seine nächsten Verwandten trugen 1261, der Landgräfin Sophie die Burg Blankenstein zu Lehen auf. Ludwig von Rodheim war 1352 Burgmann zu Königsberg. Rodheim war zwischen Hessen und Nassau gemeinschaftlich, wurde aber bei der 1585 vorgenommenen Abtheilung ausschließend Hessisch.“[4]
Die Gemeinde Rodheim a. d. Bieber wurde im Jahr 1954 in Rodheim-Bieber umbenannt.[5] Im Jahr 1970 wurde Rodheim-Bieber mit den bis dahin ebenfalls unabhängigen Gemeinden Vetzberg, Fellingshausen, Königsberg und Krumbach zur Gemeinde Biebertal zusammengeschlossen. Frankenbach folgte dann 1977.
Von 1898 bis 1963 verkehrte hier die Biebertalbahn, „Bieberlieschen“ genannt, eine schmalspurige Kleinbahn zum Transport von Personen und Eisenerz.
ab 1970: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Kreis Wetzlar, Gemeinde Biebertal[Anm. 7]
ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Lahn-Dill-Kreis, Gemeinde Biebertal
ab 1979: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen, Gemeinde Biebertal
ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Gießen, Gemeinde Biebertal
Gerichte seit 1803
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Rodheim das „Landamt Gießen“ zuständig.
Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. „Stadtgericht Gießen“ war daher von 1821 bis 1866 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Rodheim zuständig war.
Nach der Abtretung des nordwestlichen Teil des Landkreis Gießen und mit ihm Rodheim an Preußen, infolge des Friedensvertrags vom 3. September 1866 zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Königreich Preußen wurde Rodheim vom Stadtgericht Gießen abgetrennt.[16] Im Juni 1867 erging eine königliche Verordnung, die die Gerichtsverfassung im vormaligen Herzogtum Nassau und den vormals zum Großherzogtum Hessen gehörenden Gebietsteilen neu ordnete. Die bisherigen Gerichtsbehörden sollten aufgehoben und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt werden.[17] Im Zuge dessen erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Landgerichts in Amtsgericht Gladenbach und die Zulegung Rodheim zu diesem Gericht. Die Gerichte der übergeordneten Instanzen waren das Kreisgericht Dillenburg und das Appellationsgericht Wiesbaden.[18] Aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes 1877 kam es mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 zum Wechsel des Amtsgerichts in den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Marburg.[19] Mit dem Wechsel Rodheim 1932 in den Kreis Wetzlar, wechselt es auch in den Bereich des Amtsgerichts Wetzlar.
Am 1. August 1979 wechselt Rodheim mit der Gemeinde Biebertal zum Bereich des Amtsgerichts Gießen. Die übergeordneten Instanzen sind jetzt das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Rodheim-Bieber 5022 Einwohner. Darunter waren 159 (3,2 %) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 738 Einwohner unter 18 Jahren, 1968 zwischen 18 und 49, 1140 zwischen 50 und 64 und 1176 Einwohner waren älter.[20]
Die Einwohner lebten in 2265 Haushalten. Davon waren 732 Singlehaushalte, 702 Paare ohne Kinder und 603 Paare mit Kindern, sowie 192 Alleinerziehende und 32 Wohngemeinschaften. In 516 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 1452 Haushaltungen lebten keine Senioren.[20]
Rodheim(-Bieber): Einwohnerzahlen von 1791 bis 2011
Jahr
Einwohner
1791
496
1800
571
1806
658
1829
827
1834
824
1840
845
1846
899
1852
889
1858
941
1864
990
1871
1.024
1875
1.103
1885
1.268
1895
1.409
1905
1.706
1910
1.787
1925
1.934
1939
2.483
1946
3.336
1950
3.484
1956
3.589
1961
3.796
1967
4.159
1970
4.430
1980
?
1990
?
2000
?
2011
5.022
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Zensus 2011[20]
Seit der Kommunalwahl 2016 besteht der Ortsbeirat aus drei Vertretern der FW, zwei Vertretern der SPD, einem Vertreter der CDU und einem Vertreter der GRÜNEN. Ortsvorsteher ist derzeit Rainer Bodson (SPD).[23]
Wappen und Flagge
Am 20. März 1968 wurde der Gemeinde Rodheim-Bieber im damaligen Landkreis Wetzlar ein Wappen und eine Flagge mit den folgenden Beschreibungen genehmigt.[24]
Blasonierung: „In Schwarz über einem rotbezungten und -bewehrten goldenen Biber eine goldene Hacke und eine goldene Axt schräggekreuzt.“
Bezüglich des Bibers handelt es sich um ein „redendes Wappen“.
Flaggenbeschreibung: „Zwischen schmalen roten Seitenbahnen eine breite goldene Mittelbahn, im oberen Drittel belegt mit dem Gemeindewappen.“
Sehenswürdigkeiten
Gail’scher Park: Landschaftsgarten mit Villa, errichtet in den Jahren 1882 bis 1896 unter Mitwirkung der Gartenarchitekten Heinrich Siesmayer und Andreas Weber von Wilhelm und Anna Gail, unmittelbar neben einer (mittlerweile abgerissenen) Tabakfabrik der Unternehmerfamilie.
Hof Schmitte (1412 zum ersten Mal urkundlich erwähnt, als Waldschmiede zur Burg Gleiberg, dann zum adligen Hofgut ausgebaut, bestehend aus 15 unterschiedlichen Gebäuden, seit 1974 unter Denkmalschutz; letzte Besitzerin aus der Familie van der Hoop, die das Gut nach Erbschaft von Johann Conrad Firnhaber von Eberstein (1776–1849) über fünf Generationen besaß, war Dr. med. dent. Dorothea Freifrau van der Hoop, geb. Sinner (1908–2007), Witwe des Generalmajors Adrian Freiherr van der Hoop (1898–1967))
Johann Conrad Firnhaber von Eberstein (1776–1849), hessischer Landtagsabgeordneter war Eigentümer von Hof Schmitte und Namensgeber des Naturschutzgebietes Eberstein
↑Änderung des Namens der Gemeinde Rodheim a. d. Bieber im Landkreis Wetzlar, Regierungsbezirk Wiesbaden vom 15. Februar 1954. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1954 Nr.9, S.199, Punkt 183 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 4,1MB]).
↑Zusammenschluß der Gemeinden Fellingshausen, Königsberg, Krumbach, Rodheim-Bieber und Vetzberg im Landkreis Wetzlar zu der neuen Gemeinde „Biebertal“ vom 13. November 1970. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1970 Nr.48, S.2254, Punkt 2253 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 5,6MB]).
↑Karl-Heinz Gerstemeier, Karl Reinhard Hinkel: Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Hrsg.: Hessischer Minister des Inneren. Bernecker, Melsungen 1977, OCLC180532844, S.282.
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.6 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑ abGrossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.27ff., § 40 Punkt 6a) (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.413 (online bei Google Books).
↑Art. 14 des Friedensvertrages zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreiche Preußen vom 3. September 1866 (Hess. Reg.Bl. S. 406–407)
↑Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim vom 26. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1094–1103)
↑Verfügung vom 7. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen, mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim, zu bildenden Gerichte (Pr. JMBl. S. 218–220)
↑Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878 (PrGS 1878, S. 275–283)
↑Genehmigung eines Wappens und einer Flagge der Gemeinde Rodheim-Bieber, Kreis Wetzlar, Regierungsbezirk Wiesbaden vom 20. März 1968. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1968 Nr.15, S.611, Punkt 459 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 4,0MB]).