Die Hessische Landesregierung ist die Regierung des Landes Hessen.
Nach Artikel 101 der Verfassung des Landes Hessen (HV) wird der Ministerpräsident vom Hessischen Landtag gewählt. Die übrigen Mitglieder der Landesregierung, die Minister, werden vom Ministerpräsidenten ernannt. Sie benötigen das besondere Vertrauen des Landtages, das ihnen durch Beschluss ausgesprochen wird (Art. 101 IV HV). Nach Artikel 111 leistet der Ministerpräsident seinen Amtseid vor dem Landtag, die Minister vor dem Ministerpräsidenten in Gegenwart des Landtags. Die Rechtsverhältnisse der Regierungsangehörigen sind im Gesetz über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung vom 27. Juli 1993[1] geregelt.
Amtssitz des Ministerpräsidenten und Sitzungsort der Landesregierung ist die Hessische Staatskanzlei, die seit 2004 im ehemaligen Hotel Rose am Kranzplatz in Wiesbaden residiert. Zuvor hatte die Staatskanzlei ihren Sitz in einer Villa in der Bierstadter Straße unweit des Warmen Damms und der Wilhelmstraße. Vor dem Zweiten Weltkrieg hatte die Landesregierung des damaligen, nur Teile des heutigen Landes umfassenden Volksstaates Hessen ihren Sitz in Darmstadt.
Vor der Novemberrevolution 1918 war der Großherzog das hessische Staatsoberhaupt. Er ernannte nach der Verfassung von 1820 die Mitglieder der Staatsregierung und legte den aus zwei Kammern (von denen nur die Mitglieder der zweiten gewählt waren) bestehenden Landständen die Gesetzentwürfe vor. Der Staatsregierung („Gesamt-Ministerium“) stand ein Präsident vor, jedoch nur als Regierungschef, nicht als Staatsoberhaupt.
Unter Großherzog Ernst Ludwig, bis zur Novemberrevolution
Bis 1866 existierten außer dem Großherzogtum noch zwei weitere hessische Staaten, das Kurfürstentum Hessen-Kassel und die Landgrafschaft Hessen-Homburg. Der westliche Teil des heutigen Hessen war Teil des Herzogtums Nassau.
Landesregierungen des Volksstaats Hessen
In der Zeit des Volksstaates Hessen zwischen 1919 und 1945 trug der Hessische Ministerpräsident gemäß Artikel 37 der Hessischen Verfassung die Amtsbezeichnung Staatspräsident, das Kabinett die Bezeichnung „Gesamtministerium“. Wie heute wurde die Regierung vom Hessischen Landtag gewählt.
Nach der Machtergreifung des NS-Regimes wurden die Landesregierungen weitgehend entmachtet.
Am 31. März 1933 trat das erste Gleichschaltungsgesetz in Kraft. Die regionalen Gliederungen der NSDAP („Reichsgaue“) gewannen an Bedeutung.
Die Liste der Ministerpräsidenten des Volksstaats Hessen verzeichnet die Regierungschefs des Volksstaats Hessen (1918–1934).
Seit der Gründung des heutigen Bundeslandes Hessen waren sieben Parteien an Hessischen Landesregierungen beteiligt. Von 1946 bis 1987 sowie 1991–1999 führte die SPD die jeweiligen Landesregierungen, 1987–91 und seit 1999 die CDU. Seit 1945 bekleideten neun Politiker das Amt des Hessischen Ministerpräsidenten, davon gehörten fünf der SPD und vier der CDU an, einer war parteilos. Georg-August Zinn (SPD) war 19 Jahre lang Ministerpräsident und ist damit der Amtsinhaber mit der bisher längsten Dienstzeit.