Nach dem Krieg von 1866, bei der das Großherzogtum Hessen auf der Seite der Verlierer stand, nahm er als Bevollmächtigter an den Verhandlungen mit Preußen teil, die zum Friedensvertrag vom 3. September 1866 führten. Anschließend war er ab 1866 Großherzoglich Hessischer Gesandter in Berlin und dessen Vertreter im Bundesrat des Norddeutschen Bundes. Hier entstand ein enger Kontakt zu Otto von Bismarck. Ab der Gründung des Deutschen Reiches 1871 war er weiterhin der Gesandte des Großherzogs von Hessen beim preußischen König, zugleich aber auch Bevollmächtigter des Großherzogtums beim Bundesrat.[4]
Hessischer Ministerpräsident
Mit Gründung des Deutschen Reichs war der hessische Ministerpräsident, Karl Friedrich Reinhard von Dalwigk, der zäh an einer pro-österreichischen Politik festgehalten hatte, ein Gegner der Kleindeutschen Lösung und langjähriger Gegner Bismarcks gewesen war, aber den festen Rückhalt seines ähnlich eingestellten Landesherren, Ludwig III., genoss, unhaltbar geworden. Bei einem Besuch in Berlin wurde Ludwig III. dann so unter Druck gesetzt, dass er Dalwigk entließ.[5] Für ihn gesichtswahrend wurde zunächst der langjährig amtierende, bereits 77 Jahre alte Justizminister, Friedrich von Lindelof, als neuer Ministerpräsident installiert, bevor diesem dann ein Jahr später Karl Hofmann folgte. Dessen offizieller Titel war: Minister des Auswärtigen und Präsident des Gesamtministeriums.[3]
Im Bundesrat vor allem mit seiner deutschnationalen Einstellung auffällig, führte Hofmann im Großherzogtum lang ersehnte Reformen durch, unter anderem regelte er im Sinne der preußischen Maigesetze 1875 das Verhältnis zur römisch-katholischen Kirche neu.
Spitzenbeamter im Reich
Am 18. Mai 1876 wurde er auf eigenes Nachsuchen als hessischer Ministerpräsident entlassen, um zum 1. Juni 1876 zum Reichskanzleramt zu wechseln, wo er Rudolph von Delbrück als Präsident ablöste.[4] Seine Stellung war aber weitaus weniger selbständig als die Delbrücks, er sollte immer nach Bismarcks Intentionen und Direktiven zur inneren Politik verfahren. Am 23. Mai 1878 brachte Hofmann für den krankheitsbedingt verhinderten Otto von Bismarck das Sozialistengesetz in den Reichstag ein und verteidigte den Entwurf energisch.
Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I: Politiker, Teilband 2: F–H. Winter, Heidelberg 1999. ISBN 3-8253-0809-X, S. 378–379.
Rudolf Morsey: Die oberste Reichsverwaltung unter Bismarck. Münster 1957.
Florian Tennstedt / Heidi Winter: „Der Staat hat wenig Liebe – activ wie passiv“. Die Anfänge des Sozialstaats im Deutschen Reich. Ergebnisse archivalischer Forschungen zur Entstehung der gesetzlichen Unfallversicherung, Teil 1. In: Zeitschrift für Sozialreform 39 (1993), S. 362–392.
Frank Zimmer: Karl von Hofmann und die deutsche Frage. Zur hessen-darmstädtischen Politik in der Reichsgründungszeit. Phil. Diss. Mainz 1992.
Frank Zimmer (Hg.): Vom Norddeutschen Bund ins Deutsche Reich. Gesandtschaftsberichte und Briefe des großherzoglich hessischen Gesandten Karl Hofmann aus Berlin 1866–1872 = Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission N.F. Bd. 16. Hessische Historische Kommission Darmstadt 2001, ISBN 978-3-88443-037-8.