Geiler hatte seinen Wohnsitz bereits während des Krieges nach Heidelberg verlegt. Gleich nach Kriegsende nahm er seine Anwalts- und Dozententätigkeit in Mannheim wieder auf. Die Handelshochschule ernannte ihn im Januar 1919 zum Professor. Die Universität Heidelberg sprach ihm aufgrund seiner vorliegenden Arbeiten 1921 die Habilitation zu und ernannte ihn zum apl. Professor für Finanz- und Wirtschaftsrecht. Seit 1928 ordentlicher Honorarprofessor, wurde er 1929 von der Fakultät einstimmig zum Ordinarius für Handelsrecht bestimmt. Anders als die Universität wünschte das Badische Kultusministerium die Aufgabe der Anwaltstätigkeit. Vermutlich aus finanziellen Gründen lehnte Geiler dieses Ansinnen ab; denn er war zu einem der angesehensten Wirtschaftsanwälte Deutschlands geworden. Von 1921 bis 1939 las er an der Heidelberger Universität in jedem Semester Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Er verfasste zahlreiche Publikationen, gab Kommentare zum Handelsrecht heraus und nahm an vielen internationalen Kongressen teil.[2] Bei ihm schrieb Fritz Bauer seine Dissertation.[3]
Auch während des Zweiten Weltkrieges wurde Geiler immer wieder von der Gestapo und der SS behelligt. Ob sich das nach dem Tode seiner Frau (Januar 1942 in Baden-Baden) änderte, ist nicht bekannt.[2]
Ministerpräsident in Groß-Hessen
Gleich nach Kriegsende wurde Geiler von der Universität Heidelberg gebeten, seine alten akademischen Rechte wieder wahrzunehmen. Geiler, der sofort an Veranstaltungen bürgerlicher Parteien teilnahm, war jedoch für höhere Aufgaben vorgesehen. Die US-amerikanische Militärregierung hatte sich bei der Suche nach unbelasteten Persönlichkeiten an Karl Jaspers gewandt. Er empfahl Kontakt zu Alfred Weber und Geilers Sozius Zutt in Mannheim aufzunehmen. Zutt lehnte die Berufung zum Ministerpräsidenten ab, empfahl jedoch – wie andere – seinen Partner Geiler.[2] Der 67-jährige Heidelberger Rechtsanwalt und Professor schien alle Eigenschaften zu besitzen, die für die Leitung eines ersten Allparteienkabinetts erforderlich waren. Zudem war er politisch unbelastet und parteilos.[2]
So wurde Geiler am 16. Oktober 1945 in Wiesbaden in sein Amt als Ministerpräsident von Groß-Hessen eingeführt. Innerhalb von zwei Wochen war die Suche nach den Kabinettsmitgliedern abgeschlossen. Justizminister wurde Georg August Zinn. Das Kultusministerium übernahm Franz Böhm, ein Corpsbruder, der während der NS-Zeit seines Lehramtes an der Friedrich-Schiller-Universität Jena enthoben worden war und jetzt als Prorektor an der Universität Freiburg lehrte. Zwar bekundeten alle vier in der Regierung vertretenen Parteien (SPD, CDU, FDP und KPD) ihre Unterstützung der Interimsregierung; doch besonders die SPD, die sich um den Posten des Ministerpräsidenten betrogen sah, zeigte sich Geiler gegenüber äußerst kritisch. Nach den ersten Kommunalwahlen in Hessen 1946 brachte sie das Kabinett Geiler in eine schwere Krise, indem sie ihre Minister aus der Regierung zurückzog. Auf Druck der Amerikaner kehrte die SPD zwar in die Regierung zurück; sie verlangte aber ultimativ die Ablösung des der CDU zugerechneten Kultusministers Böhm. Als Jurist schien er ihr für die so wichtige Umerziehung in den Schulen ungeeignet. Die Amerikaner entließen Böhm. Geiler drohte mit sofortigem Rücktritt, sollte sich ein solcher Fall wiederholen. Es gelang ihm noch, das Ausscheiden Böhms als einen freiwilligen Verzicht und nicht als Nachgeben gegenüber der SPD erscheinen zu lassen; der sozialdemokratische Ministerialdirektor wurde gleich mitentlassen.[2]
Die SPD drängte nach der Landtagswahl in Hessen 1946 an die Macht und wollte Geiler, der sich inhaltlich mehr auf CDU und FDP stützte, loswerden. Geiler hatte gehofft, als Ministerpräsident einer Großen Koalition im Amt bleiben zu können. Am 20. Dezember 1946 trat er enttäuscht zurück.[2] Zu seinem Nachfolger wurde Christian Stock (SPD) gewählt.
Geiler kehrte an die Universität Heidelberg zurück, die ihn auf Antrag der juristischen Fakultät zum Persönlichen Ordinarius für Internationales Recht berief. Da er wirtschaftlich unabhängig war, übertrug ihm das Ministerium keine Beamtenstelle. Trotzdem wählte ihn der Große Senat im Juni 1948 zum Rektor. In seiner Rektoratsrede am 22. November 1948 befasste er sich mit Macht und Recht.[4] Er wandte sich Völkerrechtsfragen zu, arbeitete auf seinem alten Gebiet des Wirtschaftsrechts und veröffentlichte einen Kommentar zum D-Mark-Bilanzgesetz.[2]
Die 1948 von Rhenania angebotene Wiederaufnahme des Bandes lehnte er ab. Die Bundesrepublik Deutschland ehrte Geiler als Pionier des demokratischen Neubeginns mit der Verleihung des Großkreuzes des Bundesverdienstkreuzes, das ihm Bundespräsident Theodor Heuss im Januar 1953 überreichte. Einen Tag nach der Rückkehr vom Juristentag in Hamburg, der ihn zum Ehrenmitglied ernannt hatte, starb Geiler mit 75 Jahren an einem Herzinfarkt. Bei der Beisetzung auf dem Bergfriedhof Heidelberg hielt der Bundesjustizminister Thomas Dehler die erste Grabrede. Er legte auch Trauerkränze des Bundespräsidenten und des Bundeskanzlers nieder. Vertreter Baden-Württembergs, der Heidelberger Universität und ihrer Juristischen Fakultät ehrten den Verstorbenen ebenfalls.[2]
Geiler war Präsident der am 10. Juni 1949 im Schlüchterner Schlösschen gegründeten Arbeitsgruppe „Europäisches Gesundheitswesen“ (Sektion innerhalb einer die „Schaffung der Grundlagen für eine Vereinigung der Völker Europas auf föderativer Basis“ erstrebenden „Europäischen Akademie“; Generalsekretär war der Jurist Maximilian Karl Graf zu Trauttmansdorff).[5]
Ehrenämter
Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages (1932/33 und 1947–1953), seit 1949 im Geschäftsführenden Ausschuss
Badische Biographie. VI. Teil (1901–1910), Heidelberg 1935.
Badische Biographie. Neue Folge, Bd. III, Stuttgart 1990.
Karl E. Demandt: Geschichte des Landes Hessen. Kassel 1972.
Dagmar Drüll: Heidelberger Gelehrtenlexikon 1803–1932. Hrsg. v. Rektorat der Ruprecht-Karls-Universität-Heidelberg. Springer, Berlin/Heidelberg/Tokio 2012, ISBN 978-3-642-70761-2.
Eintrag Prof. Dr. Karl Hermann Friedrich Geiler In: Norbert Giovannini; Claudia Rink; Frank Moraw: Erinnern, bewahren, gedenken : die jüdischen Einwohner Heidelbergs und ihre Angehörigen 1933 – 1945. Das Wunderhorn, Heidelberg 2011, ISBN 978-3-88423-353-5, S.127.
Die Kabinettsprotokolle der Hessischen Landesregierung. Kabinett Geiler 1945–1946. Hrsg. von Andreas Hedwig in Zusammenarbeit mit Jutta Scholl-Seibert. Historische Kommission für Nassau: Wiesbaden 2000, ISBN 978-3-930221-07-3.
Jochen Lengemann: Das Hessen-Parlament 1946–1986. Biographisches Handbuch des Beratenden Landesausschusses, der Verfassungsberatenden Landesversammlung und des Hessischen Landtags (1.–11. Wahlperiode). Hrsg.: Präsident des Hessischen Landtags. Insel-Verlag, Frankfurt am Main 1986, ISBN 3-458-14330-0, S.260–261 (hessen.de [PDF; 12,4MB]).
Jochen Lengemann: MdL Hessen. 1808–1996. Biographischer Index (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen. Bd. 14 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen. Bd. 48, 7). Elwert, Marburg 1996, ISBN 3-7708-1071-6, S. 141.
Walter Mühlhausen: Karl Geiler und Christian Stock. Hessische Ministerpräsidenten im Wiederaufbau. Schüren Presseverlag, Marburg 1999, ISBN 978-3-89472-167-1.
Klaus-Peter Schroeder: „Eine Universität für Juristen und von Juristen“. Die Heidelberger Juristische Fakultät im 19. und 20. Jahrhundert. Mohr Siebeck, Tübingen 2014, ISBN 978-3-16-150326-9, S. 584–601.
Geiler, Karl, Hermann, Friedrich. In: Robert Volz: Reichshandbuch der deutschen Gesellschaft. Das Handbuch der Persönlichkeiten in Wort und Bild. Band 1: A–K. Deutscher Wirtschaftsverlag, Berlin 1930, DNB453960286, S. 529.
Stefanie Weis: Leben und Werk des Juristen Karl Hermann Friederich Julius Geiler. Hamburg 2013.