den bereits betitelten Hervorragenden Wissenschaftler des Volkes sowie
den zentralen Organen der Partei und Massenorganisationen der DDR[1]
Die Vorschlagsberechtigten forderten daher in jedem Jahr die Bevölkerung durch Presse, Rundfunk und Versammlungen auf, ihnen begründete Empfehlungen für Vorschläge zur Verleihung des Ehrentitels zu unterbreiten.[1] Verleihungsvorschläge, die von nachgeordneten Organen der volkseigenen und ihr gleichgestellten Wirtschaft oder den Parteien und Massenorganisationen oder von Arbeitskollektiven oder von Dozentenkollektiven sowie von Einzelpersönlichkeiten ausgingen, konnten nur berücksichtigt werden, wenn diese auch vom vorschlagsberechtigten Personenkreis eingereicht wurden.[1] Die Vorschlagsberechtigten waren bei ihren Vorschlägen nicht an ihre territoriale oder fachliche Zuständigkeit gebunden. Die so entstanden Vorschläge mussten folgende Formerfordernisse erfüllen:
a) Angaben über die Person des Vorgeschlagenen
b) eine Übersicht über die Gesamtleistung des Vorgeschlagenen
c) eine Benennung der Arbeiten, die zur Weiterentwicklung der Wissenschaften ganz besonders beigetragen haben sowie
d) ein Gutachten von sachkundiger Seite über die Bedeutung der bisherigen Arbeit des Vorgeschlagenen.[1]
Die vollständigen Vorschläge wurden sodann an das Büro des Förderungsausschusses beim Ministerpräsidenten der DDR eingereicht. Das Büro des Förderungsausschusses beim Ministerpräsidenten der DDR leitete nach Prüfung der Unterlagen die Vorschläge an dem vom Ministerrat der DDR ernannten Ausschuss für die Verleihung des Nationalpreises für Wissenschaft und Technik zur Beurteilung weiter. Diesem Ausschuss oblag es dann, ihre nochmals sondierten Vorschläge zu begründen und dem Ministerrat der DDR zur endgültigen Entscheidung zuzuleiten.
Verleihungsprozedere
Die Verleihungen des Ehrentitels fanden in der Regel am 7. Oktober, dem Tag der Republik, oder einem besonderen Tag im Leben des Ausgezeichneten (z. B. runder Geburtstag) statt. Sie erfolgten dabei in feierlicher Weise durch das Staatsoberhaupt der DDR durch die Überreichung einer Urkunde und einer Medaille. Mit der Verleihung des Ehrentitels war die Auszahlung einer Prämie in Höhe von 40.000 Mark verbunden. Die Prämie war steuerfrei und wurde durch den Haushalt des Förderungsausschusses bereitgestellt.[1]
Aussehen und Trageweise der Medaille zum Ehrentitel
Die Medaille mit einem Durchmesser von 26 mm bestand bis 1972 aus 750er Gold. Ab 1973 wurde sie nur noch aus vergoldetem Buntmetall gefertigt. Auf dem Avers ist das vom Betrachter aus gesehen nach links blickende Porträt des Physikers Max Planck zu sehen. Das Revers der Medaille zeigt mittig die dreizeilig erhaben geprägte Inschrift: HERVORRAGENDER / WISSENSCHAFTLER / DES VOLKES. Umschlossen wird die Inschrift von zwei gekreuzten Lorbeerzweigen, die sich am oberen Medaillenrand befinden, sowie der Umschrift: DEUTSCHE DEMOKRATISCHE REPUBLIK, die etwa 2/3 des Randes ausmacht. Die Medaille wurde an einer 25 × 15 mm breiten, bandbezogenen und mit goldfarbenen Metallkanten versehenen Tragespange verliehen. Das Band der Spange ist mit gelbem Stoff bezogen. Zusätzlich ist ein 8 mm breiter waagerechter, schwarz-rot-schwarzer Mittelbalken eingewebt. Die dazugehörige Interimsspange ist von gleicher Beschaffenheit. Bis 1972 waren die Spangen aus vergoldetem 900er Silber gefertigt worden.
Die Medaille war auf der rechten oberen Brustseite zu tragen.[2][3]
↑ abcdefghiVerordnung über die Verleihung des Ehrentitels Hervorragender Wissenschaftler des Volkes vom 8. November 1951, § 11, abgedruckt im Gesetzblatt der DDR vom 17. November 1951, Nr. 132, Seite 1035/1036
↑Taschenlexikon Orden und Medaillen - Staatliche Auszeichnungen der DDR, 2. Auflage VEB Bibliographisches Institut Leipzig 1983, Autor Günter Tautz, Seite 33
↑Auszeichnungen der Deutschen Demokratischen Republik Bartel/Karpinski, Militärverlag der DDR 1979, Seite 121–122