Bracht war 1923/1924 als Staatssekretär in der Reichskanzlei tätig und wurde am 18. Dezember 1924 zum Oberbürgermeister der Stadt Essen ernannt. Im Zuge des sogenannten „Preußenschlags“ am 27. Juli 1932 wurde Bracht zum stellvertretenden Reichskommissar für Preußen ernannt. Er war seit 21. Juli 1932[2] mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Preußischen Ministers des Innern beauftragt. Am 31. Oktober 1932 legte er sein Oberbürgermeisteramt nieder.
Bracht zeichnete für die letzte Polit-Posse der Weimarer Republik verantwortlich. Am 28. September 1932 erließ er die Polizeiverordnung zur Ergänzung der Badepolizeiverordnung vom 18. August 1932, den sogenannten „Zwickelerlass“.[3]
Bereits zuvor hatte Bracht im August 1932 einen „Kreuzzug gegen die Unsittlichkeit“ gestartet und wollte gegen die „Nacktkultur“ vorgehen. Fortan waren alle Nacktdarstelluugen in Theatern, Revuen, Kabaretts usw. verboten. Frauen in „dürftigster Kleidung“ sollten keinen Anreiz mehr zum Besuch solcher Lokalitäten bieten. Damit wurden nicht nur Schönheitswettbewerbe, sondern de facto auch Auftritte von tätowierten Damen unmöglich.[4] Der Erlass führte unter anderem aus:
„Deutsche Frauen, nur mit dem Badekostüm bekleidet, durch Preisgerichte oder vielhundertköpfiges Publikum auf ihre körperlichen Reize taxieren zu lassen, um sie dann als Schönheitsköniginnen zu prämieren, ist ein Zeichen kulturellen Niederganges. Derartige Dinge werden daher in Zukunft verhindert werden.“
Angeblich regte Bracht auch einen Erlass gegen die Prostitution an. Spöttisch wurde die Frage aufgeworfen, ob hierzu lediglich ein „Zwickel notverordnet“ werden müsse.[6]
Erwin Dickhoff: Essener Straßen – Stadtgeschichte im Spiegel der Straßennamen. Richard Bacht, Essen 1979, ISBN 3-87034-030-4.
Ernst Schröder: Essener Persönlichkeiten – Biographische Aufsätze zur Essener Verwaltungs- und Kulturgeschichte. Schmidt, Neustadt/Aisch 1986, ISBN 3-87707-060-4.
↑Bracht hat die Amtsgeschäfte übernommen. In: Grazer Tagblatt / Grazer Tagblatt. Organ der Deutschen Volkspartei für die Alpenländer / Neues Grazer Tagblatt / Neues Grazer Morgenblatt. Morgenausgabe des Neuen Grazer Tagblattes / Neues Grazer Abendblatt. Abendausgabe des Neuen Grazer Tagblattes / (Süddeutsches) Tagblatt mit der Illustrierten Monatsschrift „Bergland“, 22. Juli 1932, S. 1 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/gtb