Cölpin liegt etwa zwölf Kilometer östlich von Neubrandenburg in einer hügeligen Endmoränenlandschaft, die vor allem durch Ackerflächen geprägt ist. An der südlichen Gemeindegrenze verläuft der Fluss Linde. Nordöstlich grenzen die Wüstung Katzenhagen und der Neetzkaer See an.
Der Ortsname Cölpin ist slawischen Ursprungs und bedeutet Schwanendorf (colpa=Schwan). Cölpin wird 1290 erstmals urkundlich erwähnt, als Markgraf Albrecht III. dem Kloster Wanzka acht Hufen in colpyn (Cölpin) übertrug.[2] Es gibt jedoch Hinweise, dass der Ort Cölpin bereits einige Jahre vorher gegründet wurde. In Urkunden wurden ein Neubrandenburger Ratsherr Arnoldus de Culpin 1287 und ein Neubrandenburger Bürger Arn. Culpin 1305 erwähnt. Heinrich II. der Löwe von Mecklenburg (1266–1329) belehnte 1306 Heinrich Schmidt (Hinricks Schmedess)[3][4][5] und dessen Söhne Arnt (vermtl. Ratsherr in Neubrandenburg), Jacob und Otten mit dem Ort Cölpin und dessen Schulzenamt.[6] Bis 1548 hatte diese Familie das Schultzengericht inne. Sie besaß bis 1945 in dem Straßenangerdorf drei von vier abgabefreien Freihufen (Höfe), die Hufen I, III und IV.[7] Ab 1480 war Cölpin im Besitz der Familie von Dewitz, die den Ort über Jahrhunderte als Gutsdorf prägte und das Privileg der Familie Schmidt beseitigen wollte. Auf einem Landtag 1558 wurde eine Art Bauernlegen der Schulzenfamilie Schmidt mit Erfolg für von Dewitz verhandelt. Herzog Ulrich zog die Lehnsschulzenstelle der Schmidts ein. Noch vor 1563 wurde wieder vom Herzog eine Setzschulzenstelle mit drei statt vier Freihufen übertragen.[8]
Die von Dewitz bildeten genealogisch eine eigene Familienlinie Cölpin heraus. Vorahnen waren Otto Balthasar von Dewitz-Cölpin und seine Frau Dorothea Elisabeth von Raven. 1749 ging das Gut an den Sohn Stephan Werner von Dewitz, der als Bauherr agierte und 1780 das imposante Herrenhaus als zweigeschossigen, massiven Putzbau errichten ließ. Cölpin[9] blieb bis 1945 Dewitzer Stammsitz. Die Größe des Lehngutes derer von Dewitz betrug nach der letzten amtlichen Ausgabe des Güter-Adressbuches Mecklenburg von 1928 1332 ha Land. Im Mittelpunkt stand, wie in vielen Regionen Nordostdeutschlands, eine große Schafsviehwirtschaft, hier mit über 1500 Tieren. Auf dem Gut standen 130 Pferde zur Verfügung. Zum Gesamtbesitz gehörten 253 ha Waldbestand. Als Verwalter agierte Administrator Friedrich Bertram zusammen mit seinem Statthalter Ratzow.[10] Dies spricht dafür, dass Kreditbelastungen auf dem Betrieb lagen. Administratoren wurden zumeist von den Ritterschafts- und Landwirtschaftsbanken den Gutsbesitzern „zur Seite“ gestellt.
1918 stellten die Schmidts den ersten frei gewählten Bürgermeister in Cölpin. Die Lehensnehmer-Familie Schmidt war Nutznießer der NS-Bauernpolitik. Der Landesbauernführer fragte 1935 im Auftrag des ReichsbauernführersWalther Darré das Grundbuchamt Neubrandenburg: Ob früher dort (in Cölpin) Bauern oder Lehnbauern oder Kossäten ansässig gewesen sind, welche im Lauf der Jahre gelegt wurden. Das Reichssippenamt dokumentierte daraufhin die ehemaligen bäuerlichen und herrschaftlichen Grundbesitzverhältnisse. Das Gut der von Dewitz musste infolgedessen 221 ha Land und das Vorwerk Hochkamp mit 84,77 ha abtreten. Ein Schmidt pachtete das Vorwerk.[11]
Letzter Gutsbesitzer war nach dem Genealogischen Handbuch des Adels der mecklenburg-schwerinsche Landdrost Friedrich von Dewitz (1883–1967), verheiratet mit Marie-Agnes von Wedel. Das Ehepaar hatte vier Töchter.
1945 wurde auf der Hufe I ein Schmidt-Haus vorübergehend geräumt, um eine russische Kommandantur und einen Kontrolldurchlass mit Schlagbaum einzurichten. 1946, nach der Bodenreform, erhielten 103 Neubauern Land aus dem ehemaligen Grundbesitz der Herren von Dewitz. Im Jahr 1953 wurden Örtliche Landwirtschaftsbetriebe und 1960 die Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG) „Vorwärts“ gegründet. Nach 1990 wurde die LPG aufgelöst; es entstanden wieder privat geführte Landwirtschaftsbetriebe.
Märkisch-fränkische Haus- und Gehöftsformen
Historische Gehöftsformen des 14. Jahrhunderts sind noch in den Plänen der Schmidtschen Hufen (rot) zu erkennen (Woldegker Chaussee 11–13). Die Gründerhöfe zeigen das Wohnhaus/Dielenhaus an der Längsseite. Charakteristisch ist eine Querdiele, der Eingang befand sich an der Traufseite zum Innenhof. Der Küchenkamin war im Zentrum des Hauses. Typisch für einen Dreiseitenhof wurden Stall und Scheune links und rechts des Wohnhauses angebaut, der Hof ist für den Lichteinfall nach Süd-Ost offen. Die Ställe zur Straße waren sogenannte Torställe, mit einer mittigen Tordurchfahrt auf die dreiseitig geschützten Höfe. Die Draufsicht von 1885 zeigt noch zwei und der Plan von 1912 noch eins dieser Beispiele der historischen Hofanordnung. In der Skizze von 1758 ist die Parzellierung der Schmidtschen Hufen gevierteilt; wahrscheinlich wurden zu dieser Zeit schon die ersten der historischen Hofanordnungen geändert und überbaut. Eine Familie Schmidt zog Mitte des 19. Jahrhunderts in die vom Wallteich nach Osten verlegte neue Ziegelei ein. Im Jahre 1943 gab es wieder eine Dreiteilung der Schmidtschen Höfe in Hufe I, III und IV. Die 650 Jahre alten Hofanordnungen aus der Märkischen Gründerzeit sind nicht mehr erkennbar und die Nachkommen des Lokators auch nicht mehr im Ort zu finden.
Anordnung Dreiseitenhof um 1300
Dreiseitenhof Hufe I Wohnhaus um 1908
Dreiseitenhöfe im Vergleich um 1758
Dreiseitenhöfe um 1885
Dreiseitenhöfe um 1912
Dreiseitenhof Hufe I Straßenseite um 1908
Huldigungsplatz zu Cölpin
Durch die zentrale Lage des Ortes wurde Cölpin zum Schauplatz von Entscheidungen des Landes Stargard. Auf einem Platz an der Kirche ließ sich der Fürst Heinrich II. der Löwe von Mecklenburg von den Stargarder Ständen huldigen. Auf dem Platz fanden bis ins 16. Jahrhundert Landtage statt[12], für 1488 ist ein Landtag der Stargarder Stände belegt. Hier wurden nach Claus Josias von Behr auch Musterungen im Stargardischen durchgeführt.[13]
Eingemeindungen
Hochkamp wurde am 1. Juli 1950 eingemeindet.[14] Neu Käbelich gehört seit dem 13. Juni 2004 zu Cölpin.[15]
Politik
Wappen
Blasonierung: „In Rot auf erniedrigtem blauem Wellenschildfuß, darin ein silberner Wellenfaden, ein schwimmender, golden beschnabelter und gezungter silberner Schwan, überhöht von drei goldenen Deckelbechern balkenweise.“[16]
Wappenbegründung: Im Wappen soll der Schwan den Bezug zu dem aus dem Slawischen stammenden Ortsnamen (kolp’ = Schwan) herstellen. Der Wellenschildfuß mit dem Wellenfaden verweist auf die in der Gemeindeflur liegenden kleinen Gewässer. Mit den aus dem Wappen der Familie von Dewitz, das in Rot drei (2:1) goldene Deckelbecher zeigt, entlehnten Figuren soll zum einen an die Familie erinnert werden, die nachweislich seit Ende des 13. Jh. Besitz in der Umgebung und seit 1417 auch in Cölpin hatte und deren Familiengeschichte über Jahrhunderte eng mit der Geschichte des Ortes verknüpft ist. Zum anderen sollen die Deckelbecher von der Anzahl her die drei Ortsteile versinnbildlichen.
Das Wappen wurde von dem Neubrandenburger Lothar Herpich gestaltet. Es wurde am 14. August 2007 durch das Ministerium des Innern genehmigt und unter der Nr. 316 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern registriert.
Flagge
Die Flagge wurde von dem Cölpiner Joachim Jünger gestaltet und am 14. Oktober 2008 durch das Ministerium des Innern genehmigt.
Die Flagge besteht aus weißem Tuch. Es ist in der Mitte mit dem Gemeindewappen belegt, das zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs einnimmt. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3:5.[17]
Dienstsiegel
Das Dienstsiegel zeigt das Gemeindewappen mit der Umschrift „GEMEINDE STAVEN • LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE •“.[17]
Die im Ort befindlichen Teiche wurden zur Tongewinnung ausgehoben. In den Kirchenbüchern/Einwohnerbüchern sind mehrere Zieglermeister genannt.
Nach der Tonausbeute Ende des 19. Jahrhunderts zogen die Zieglerfamilien weg, so auch der Zieglermeister Schmidt nach Woldegk, Sülte, Zinzow und schließlich nach Hagenow.
Landwirtschaft
Die riesigen Gutsscheunen zeugen von der florierenden Bewirtschaftungen der Gutsherren von Dewitz im 18. und 19. Jahrhundert. Zur Leitung des Gutes wurden Inspektoren und Statthalter eingesetzt. Bis auf die vier Freihufen der Familie Schmidt war in Cölpin und in Dewitz vor 1918 der Grund und Boden in Gutsbesitzerhand.
Verkehrsanbindung
Durch Cölpin verläuft die Bundesstraße 104. Das nördliche Gemeindegebiet wird von der Bahnstrecke Bützow–Szczecin tangiert, der nächste im Personenverkehr bediente Haltepunkt befindet sich in Neetzka. Die Bundesautobahn 20 ist über die Anschlussstellen Neubrandenburg-Ost und Friedland i. M. erreichbar.
Ehemalige Schultheiße, Schulzen, Gemeindevorsteher, Statthalter, Bürgermeister
1900 Ernst Ratzow, Statthalter des Schlossgutes Cölpin
1918 Johannes Schmidt, Gemeindevorsteher
Persönlichkeiten
Heinrich Schmidt (* um 1250; † vor 1320), Hinrichs Smeders, Lokator und erster Schultheiß zu Cölpin, erhielt das Dorf von Herzog Heinrich II. als Lehen[23]
Stephan Werner von Dewitz (1726–1800), Präsident des Geheimen Rates von Mecklenburg-Strelitz, später von Mecklenburg-Schwerin.
Friedrich von Dewitz (1813–1888), Gutsbesitzer und Mitglied des Deutschen Reichstags
Friedrich von Dewitz (* 19. Januar 1883; † 8. Juli 1967), Rittergutsbesitzer von Cölpin
Literatur
Das Land Stargard. In: Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Freistaates Mecklenburg-Strelitz. Im Auftrage des Ministeriums (Abteilung für Unterricht und Kunst). I. Band, III. Abteilung: Die Amtsgerichtsbezirke Friedland (2. Hälfte), Stargard und Neubrandenburg – bearbeitet von Georg Krüger, Oberkirchenrat zu Neustrelitz. Kommissionsverlag der Brünslowschen Verlagsbuchhandlung (E. Brückner), Neubrandenburg 1929, Amtsgerichtsbezirk Stargard – Cölpin, S.245ff. (online [abgerufen am 5. Juli 2017]).
Paul Steinmann: Bauer und Ritter in Mecklenburg, Wandlungen der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse im Westen und Osten Mecklenburgs vom 12./13. Jahrhundert bis zur Bodenreform 1945. Petermänken-Verlag Schwerin, Schwerin 1960, Lizenznummer 381/325/39/59, S.132–174.
Sabine Bock, Bodo von Dewitz, Thomas Helms: Die Dorfkirchen von Cölpin, Holzendorf und Krumbeck. Hrsg. Förderkreis Cölpin, Holzendorf und Krumbeck, Verein zur Förderung der Denkmalpflege in Mecklenburg e. V. Thomas Helms, Schwerin 2013, ISBN 978-3-944033-04-4.
↑Georg Krüger-Haye: Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Freistaates Mecklenburg-Strelitz. III. Abteilung: Die Amtsgerichtsbezirke Friedland (2. Hälfte), Stargard und Neubrandenburg. I. Das Land Stargard. Kommissionsverlag der Brünslowschen Verlagsbuchhandlung, Neubrandenburg 1929, S.245 (Digitalisat in der Universitätsbibliothek Rostock [abgerufen am 14. September 2015]).
↑Paul Steinmann: Bauer und Ritter in Mecklenburg: Wandlungen der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse im Westen und Osten Mecklenburgs vom 12./13. Jahrhundert bis zur Bodenreform 1945. Petermänken, Schwerin 1960, DNB454864094 (google.de).
↑Lehnsbrief in Staatsarchiv Schwerin, Grundbuchamt für ritterschaftliche Landgüter Neustrelitz 74, 4.12-5/2.
↑Paul Steinmann: Bauer und Ritter in Mecklenburg. Petermänken, Schwerin 1960, S. 132–136, 247.
↑Paul Steinmann: Bauer und Ritter in Mecklenburg. Petermänken, Schwerin 1960, S.140, 171.
↑Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Adeligen Häuser. 1903. Der in Deutschland eingeborene Adel (Uradel). In: „Der Gotha“. 4. Auflage. Drewitz, auch Dewitz-Krebs, II. Linie. 1. Ast. 1. Zweig: (K)Cölpin. Justus Perthes, Gotha 10. November 1902, S.254–255 (uni-duesseldorf.de [abgerufen am 29. Juni 2022]).
↑Ernst Seyfert, Hans Wehner: Niekammer’s Landwirtschaftliche Güter-Adreßbücher, Band IV, Mecklenburg, Amt Stargard. In: Niekammer (Hrsg.): Letzte Ausgabe. 4. Auflage. BandIV. Niekammer’s Güter-Adreßbuch GmbH, Leipzig 1928, S.257 (g-h-h.de [abgerufen am 29. Juni 2022]).
↑Carl Hegel: Geschichte der mecklenburgischen Landstände bis zum Jahr 1555. BoD – Books on Demand, 2015, ISBN 978-3-7340-0377-6 (google.de [abgerufen am 21. Mai 2020]).
↑Georg Christian Friedrich Lisch: Huldigungsplatz zu Cölpin im Lande Stargard. In: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburger Geschichte und Altertumskunde. Band11, 1846, S.495 (lbmv.de [abgerufen am 21. Mai 2020]).
↑Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Gemeinden 1994 und ihre Veränderungen seit 01.01.1948 in den neuen Ländern. Verlag Metzler-Poeschel, Stuttgart, 1995, ISBN 3-8246-0321-7.
↑Sabine Bock: Herrschaftliche Wohnhäuser auf den Gütern und Domänen in Mecklenburg-Strelitz. Architektur und Geschichte. Band 1. (= Beiträge zur Architekturgeschichte und Denkmalpflege, 7.1–3). Thomas Helms Verlag Schwerin 2008, ISBN 978-3-935749-05-3, S. 153–164.