Ursprünglich war Barlt ein Teil des Kirchspiels Meldorf. In der Zeit der Bauernrepublik Dithmarschen war das Dorf vergleichsweise reich, wie der Bau der Barlter Kirche 1428 zeigt. Sie wurde unter der vermutlich vorgeschobenen Begründung, dass die Hovetkerke (Hauptkirche) in Meldorf aufgrund der schwierigen Wetter- und Bodenbedingungen oft nicht erreichbar war, gebaut – für die Dithmarscher Marschbauern gehörte es zum Alltag, beim häufigen nassen Wetter über durchweichte Kleiböden und überschwemmte Entwässerungsgräben zu ihren Zielen gelangen zu müssen.
Die Barlter schafften es in der Folge, alleine aus Dorfmitteln eine Kirche zu errichten, zeitweise zwei Pastoren zu bezahlen und weiterhin ihre Abgaben an das Kirchspiel Meldorf zu zahlen. Der Kirchbau gehört damit auch in eine spätere Generation der Kirchbauten, als diese nicht mehr zur Gründung von regional ausgedehnten Kirchspielen führten, sondern in ihrer Wirkung und in ihrem Bau lokal begrenzt blieben.
Am 1. April 1934 wurde die Kirchspielslandgemeinde Barlt aufgelöst. Ihre beiden Bauerschaften Barlt und Barlter Alten- und Neuendeich wurden zu selbständigen Gemeinden/Landgemeinden.[2]
Eingemeindungen
Am 1. Juli 1964 wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Barlter Alten- und Neuendeich eingegliedert.[3]
Bei der Kommunalwahl am 14. Mai 2023 wurden insgesamt elf Sitze vergeben. Von diesen erhielt die Unabhängige Wählergemeinschaft Barlt fünf Sitze, die CDU vier Sitze und die SPD zwei Sitze.
Wappen
Blasonierung: „Über mit einer Spitze ohne Giebel versehenen blauem Schildfuß, darin ein silberner Wellenbalken, von Rot und Silber durch eine abgerundete Schrägstufe geteilt. Oben ein silbernes Flügelkreuz einer holländischen Windmühle, unten ein blaues Kreuz.“[5]
↑Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein (Hrsg.): Die Bevölkerung der Gemeinden in Schleswig-Holstein 1867–1970. Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein, Kiel 1972, S.250.
↑Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein (Hrsg.): Die Bevölkerung der Gemeinden in Schleswig-Holstein 1867–1970. Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein, Kiel 1972, S.40.