Asoziale (griechisch-lateinisch für „Ungemeinschaftliche“, Kompositum aus α privativum und lateinischsocius „gemeinsam, verbunden, verbündet“, verwandt mit „Asozialität“) war im Sprachgebrauch der Nationalsozialisten die Bezeichnung für Individuen oder soziale Gruppen – in der Regel aus den Unterschichten – als „unfähig oder unwillig“ zur geforderten Einordnung in eine imaginär als „Kollektiv“ konstruierte soziale Gemeinschaft.[1] In der Zeit des Nationalsozialismus war der Begriff „Asoziale“ eine übliche Sammelbezeichnung für als „minderwertig“ bezeichnete Menschen aus den sozialen Unterschichten („Ballastexistenzen“), die nach nationalsozialistischer Auffassung sozialen Randgruppen zugehörten oder schwere Leistungs- und Anpassungsdefizite aufzuweisen hätten. Menschen und Menschengruppen wurden so als ressourcenverbrauchende „Schädlinge“ (Parasiten) und „unnütze Esser“ etikettiert, für die die als „gutwillig“ und „fleißig“ bezeichnete Mehrheit der „Volksgemeinschaft“ zu ihrem Nachteil aufkommen müsse.
Anders als der Begriff Lumpenproletariat, wie er in abschätzigem Sinn von Karl Marx geprägt und von der organisierten Arbeiterbewegung zur Bezeichnung subproletarischer Gruppen (also als soziale Kategorie) übernommen wurde, war asozialvölkisch-rassistisch geprägt mit erbbiologischer Erklärung. Dies gilt auch für „Lumpenproletariat“, wenn es synonym gelegentlich von NS-Ideologen und „Asozialen“-Forschern verwendet wurde.
Ein NS-Synonym, das „Asoziale“ ablöste, war Gemeinschaftsfremde.[2] Ein „Gemeinschaftsfremden-Gesetz“ gegen marginalisierte Sozialgruppen war geplant und in Vorbereitung, wurde aber durch die Niederlage des NS-Regimes 1945 verhindert.[3]
Die Gesamtzahl aller als „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ eingestuften Häftlinge in Konzentrationslagern wird auf 60.000 bis 80.000 geschätzt[4].
„Unter den als asozial Verhafteten [gab es] auch genug Leute, denen nichts anderes vorzuwerfen war, als daß sie etwa zweimal zur Arbeit zu spät gekommen waren oder unberechtigt Urlaub genommen, ohne Genehmigung des Arbeitsamtes den Arbeitsplatz gewechselt, ihr nationalsozialistisches Dienstmädchen ‚schlecht behandelt‘, als Eintänzer ihr Brot verdient hatten, und was dergleichen ‚Vergehen‘ mehr waren.“[5]
Weiterhin zählten zu den „Asozialen“ „Frauen, die sich in irgendeiner Form nicht in den NS-Staat einfügten, beispielsweise den Bund Deutscher Mädel ablehnten oder nicht zum Reichsarbeitsdienst gingen“.[6] Die Kategorien überschnitten sich. Mittels massiver nationalsozialistischer Propaganda verbreitete sich so die Vorstellung, dass die faktische Diskriminierung einem „gesunden Volksempfinden“ entsprechen würde.
Roma, in nationalsozialistischer Terminologie „Zigeuner“ (mit den beiden Subgruppen der „stammechten Zigeuner“ und „Zigeunermischlinge“), galten als geborene „fremdrassige Asoziale“.
Zu den „Asozialen“ wurden auch Jenische gezählt.[7]
Bei der Eröffnung des Konzentrationslagers Dachau im März 1933 wurde noch behauptet, dass dort Personen lediglich in Verwahrung genommen werden, die „die Sicherheit des Staates gefährdeten“. Kurz danach wurden jedoch die Konzentrationslager als Stätten der „Umerziehung“ von „Verbrechern“ immer stärker betont, sodass sämtliche politischen Gegner und wahrgenommenen Feinde des NS-Staates öffentlich und nachhaltig als „Kriminelle“ diskriminiert wurden.[12] In Bremen wurde 1936 die Wohnungsfürsorgeanstalt Hashude eingerichtet, die die Stadt von Bettlern und „Asozialen“ freimachen sollte. 1940 wurde sie geschlossen, weil sie nicht den gewünschten Erfolg hatte.
In der Zeit vor dem Krieg stellten die sogenannten Asozialen die größte Opfergruppe in den Konzentrationslagern dar.[14]
„Vernichtung durch Arbeit“
In der zweiten Jahreshälfte 1942 gewann eine Strömung in der NS-Führung an Einfluss, die in der „Asozialenfrage“ feinere völkische und rassische Differenzierungen einschließlich der sich daraus ergebenden Vernichtungs- beziehungsweise Schonungsentscheidungen ablehnte. So erklärte Joseph Goebbels dem Reichsjustizminister Otto Thierack im September 1942 zur „Vernichtung asozialen Lebens“, es seien „Juden und Zigeuner schlechthin, Polen, die etwa 3–4 Jahre Zuchthaus zu verbüßen hätten, Tschechen und Deutsche, die zum Tode, lebenslangem Zuchthaus oder Sicherungsverwahrung verurteilt“ seien, zu „vernichten“. Der „Gedanke der Vernichtung durch Arbeit“ sei „der beste“. Einige Tage später vereinbarten Himmler und Thierack die „Auslieferung asozialer Elemente aus dem Strafvollzug an den Reichsführer SS zur Vernichtung durch Arbeit“. Alle „Sicherungsverwahrten, Juden, Zigeuner, Russen und Ukrainer“, ferner Polen mit einer Strafe über drei Jahren sollten demnach „restlos“, „Tschechen oder Deutsche über 8 Jahre Strafe nach Entscheidung des Reichsjustizministers“ ausgeliefert werden.[15] Thierack teilte dies im Oktober 1942 dem Leiter der Reichskanzlei, Bormann, mit, der seinerseits Hitler informierte, der ausdrücklich zustimmte.[16]
Nach der NS-Herrschaft
Im Mai 1946 gaben die beiden ehemaligen KZ-Häftlinge Georg Tauber und Karl Jochheim-Armin eine Zeitschrift mit dem Titel: Wahrheit und Recht! „Schwarz-Grün“. Internes Informationsblatt der Konzentrationäre Deutschlands der Schwarzen und Grünen heraus, von der insgesamt drei Ausgaben bekannt sind. Ihr Ziel war die moralische Anerkennung des Leidens von „Asozialen“ und „Berufsverbrechern“ sowie der Kampf um materielle Entschädigung dieser beiden KZ-Häftlingskategorien. In späteren Ausgaben der Zeitschrift wurde die Zulassung von „Grünen“ und „Schwarzen“ zur Verwaltung der Betreuungsstellen verlangt, der Titel der dritten Ausgabe lautet: Halbmonatsschrift für Wahrheit und Recht aller ehem. Konzentrationäre und Naziopfer. In der Zeitschrift wurde auch heftige Kritik am Verhalten der ehemaligen politischen Häftlinge und der negativen Darstellung „schwarzer“ und „grüner“ Häftlinge in deren Publikationen geübt, obwohl man sich über die Problematik öffentlicher Konflikte unter den Häftlingsgruppen bewusst war.[17]
Wirkungsgeschichte
Nachhaltige Stereotype
Auch nach 1945 blieb der Begriff mit den dahinter befindlichen Vorstellungskomplexen („Saboteur im Aufbau des Sozialismus“, „gesellschaftsschädigend (…), nicht gewillt (…), sich in die Gesellschaft einzufügen“) Bestandteil des stereotypen Alltagsdenkens der deutschen öffentlichen Meinung. „Asoziale“ wurden als NS-Verfolgte selbst von anderen NS-Verfolgten nicht anerkannt. In Hamburg wurden die Überlebenden der KZs in drei Kategorien eingeteilt: Kategorie „I A“ waren „politische Überzeugungstäter“, „I B“ waren nicht-kriminelle Verfolgte, unter Kategorie „I C“ wurden „Kriminelle“ und „Asoziale“ subsumiert, diese erhielten unmittelbar nach der Befreiung lediglich Sachleistungen, die ihnen nachträglich teilweise entzogen wurden, und wurden von jeder Entschädigung ausgeschlossen, ferner mussten sie sich bei den Arbeitsämtern melden. Die Beratungsstellen und Verbände, in denen sich auch ehemalige KZ-Häftlinge engagierten, waren oft der Meinung, „Kriminelle“ und „Asoziale“ schädigten das Ansehen aller Überlebenden, dies galt in Ost- wie Westdeutschland.[18] Im westdeutschen Entschädigungsgesetz wurden „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ nicht als Verfolgte mit Anspruch auf Entschädigung anerkannt.[19]
In der DDR kam diese Tradition im Strafgesetzbuch von 1968 im § 249 „Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten“, dem Asi-Paragrafen,[20] zum Tragen. Zuvor hatten die Gerichte die Verordnung über Aufenthaltsbeschränkungen vom 24. August 1961 so ausgelegt, dass sie Personen, „die nicht in die sozialistische Gesellschaft integrierbar waren“, zur Arbeitserziehung verurteilen konnten.[21] Wer so verurteilt wurde, kam ins Arbeitserziehungslager und später (ab 1977) in Haft.[22] Unter den zwischen 1960 und 1990 rund 230.000 aus politischen Gründen in der DDR Inhaftierten sind 130.000 wegen unangepasster Lebensweise als „Asoziale“ verurteilt worden.[23]
Entschädigung
„Asoziale“ wurden weder in der Bundesrepublik noch in der DDR von der Wiedergutmachungspolitik als NS-Opfer anerkannt. Daher kam es auch nicht zu einer zielgerichteten Entschädigung dieser Gruppe. Auch in der DDR verhinderte eine verbreitete negative Haltung gegenüber den „Asozialen“ deren vollgültige Anerkennung als NS-Opfer.[24]
Die Gruppe der sogenannten Asozialen war in West-Deutschland nicht anspruchsberechtigt nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG).[25] Als „aus Gründen politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus“ verfolgt waren von vornherein Fälle ausgeschlossen, „in denen es sich lediglich um gelegentliche Unmutsäußerungen, um sittlich nicht gerechtfertigte Gewalttaten, um Asoziale sowie um solche Personen gehandelt hat, die jede staatliche Ordnung, welche es auch sei, zu bekämpfen entschlossen sind.“ Die Regelung von Schäden, die jemand aus anderen als in § 1 BEG abschließend genannten Gründen in nationalsozialistischer Zeit erlitten hatte, sollten nach dem Willen des Gesetzgebers von 1955 an anderer Stelle erfolgen.[26]
Erst ein auf den Härterichtlinien des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) basierender Fonds gewährt überlebenden Opfern seit 1988 unter bestimmten Umständen eine einmalige Beihilfe, laufende Leistungen sowie ergänzende laufende Leistungen in besonderen finanziellen Notlagen.[27] Nach Auskunft der Bundesregierung erhielten im Jahr 2008 insgesamt 205 überlebende Opfer aus der Gruppe der „Asozialen“ eine Einmalzahlung in Höhe von 2.556,46 Euro.[28]
Neben den Opfern von Sterilisation und Euthanasie zählen zum berechtigten Personenkreis auch solche Personen, die von NS-Staats- oder Parteiorganen als „Arbeitsscheue“, „Arbeitsverweigerer“, „Asoziale“, „Homosexuelle“, „Kriminelle“ oder „Landstreicher“ angesehen und deshalb nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen ausgesetzt waren. Auch Fälle psychiatrischer Verfolgung und der sogenannte Jugendwiderstand kommen in Betracht. Als Unrecht gelten ebenfalls gesetzmäßig verhängte Strafen, wenn sie – unter Berücksichtigung der Zeit- und insbesondere der Kriegsumstände – als übermäßig bewertet werden müssen. Leistungen erhalten auch Personen, die in den Jahren zwischen 1933 und 1945 Freiheitsstrafen verbüßt haben, sofern diese auf strafrechtlichen Entscheidungen beruhen, die durch Gesetz aufgehoben wurden, etwa nach dem Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege von 1998. Personen, die einen Freiheitsschaden erlitten haben, erhalten für jeden angefangenen Haftmonat einen einmaligen Betrag in Höhe von 76,69 Euro, höchstens insgesamt 2.556 Euro.[29]
Der Deutsche Bundestag beschloss am 13. Februar 2020, die Verfolgung der von den Nationalsozialisten als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ bezeichneten Opfer anzuerkennen und ihrer besonders zu gedenken. Zugleich wurde die Regierung beauftragt, eine Reihe einschlägiger Maßnahmen zu treffen.
Die damals angekündigte Ausstellung ist seit Juni 2022 online einzusehen, einschlägige Forschungen stehen noch aus.[33]
Erinnerungsarbeit in der Gedenkstätte Sachsenhausen
Am 18. Juli 2023 stellte der Opferverband in der Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen eine von Ines Dietrich gestaltete Gedenkstele auf, die an die Häftlinge, die als „Asoziale“ verfolgt wurden, erinnern soll.[35]
Film
Der Dokumentarfilm der Initiative für einen Gedenkort ehemaliges KZ Uckermark e.V. in Kooperation mit der Österreichischen Lagergemeinschaft: …dass das heute noch immer so ist – Kontinuitäten der Ausgrenzung schildert exemplarisch die Geschichte von Verfolgung und Stigmatisierung sogenannter Asozialer im Nationalsozialismus.[36]
Theaterstück
Der Theatermacher Harald Hahn entwickelte ein Theaterstück Monolog mit meinem „asozialen“ Großvater – Ein Häftling in Buchenwald.[37]
Literatur
Nationalsozialistische Quellentexte
Irmgard Andrees: Untersuchungen über eine asoziale Sippe in Münster (Westf.). In: Der Öffentliche Gesundheitsdienst. Zeitschrift des Reichsausschusses für Volksgesundheitsdienst, der Staatsakademie des Öffentlichen Gesundheitsdienstes Berlin und der Wissenschaftlichen Gesellschaft der deutschen Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Ausgabe A, 5, H. 3, 1939, ZDB-ID 216948-4, S. 81–101.
Fred Dubitscher: Der Schwachsinn. Sammelwerk: Handbuch der Erbkrankheiten, Bd. 1. Hg. des Gesamtwerks Arthur Gütt. Thieme, Leipzig 1937 (passim).
Eine „Familie Kallikak“ in Deutschland. In: Völkischer Wille. Kampfblatt für Bevölkerungspolitik und Familie. Nr. 46, 1935, ZDB-ID 717052-x.
Albert Friehe: Was muß der Nationalsozialist von der Vererbung wissen? Die Grundlagen der Vererbung und ihre Bedeutung für Mensch, Volk und Staat. Diesterweg, Frankfurt 1934.
Heinrich Wilhelm Kranz, Siegfried Koller: Die Gemeinschaftsunfähigen. Ein Beitrag zur wissenschaftlichen und praktischen Lösung des sogenannten „Asozialenproblems“. 2 Teile. Verlag K. Christ, Gießen 1939–1941.
Wilhelm Langenbach: Die Gefahr der Asozialen. Mit einer Stammtafel. In: Volk und Rasse. Illustrierte Monatsschrift für deutsches Volkstum, Rassenkunde, Rassenpflege. Zeitschrift des Reichsausschusses für Volksgesundheitsdienst und die Deutsche Gesellschaft für Rassehygiene. H. 1, 1939, ZDB-ID 201180-3, S. 15–19.
Robert Ritter: Die Aufgaben der Kriminalbiologie und der kriminalbiologischen Bevölkerungsforschung in Deutschland. In: Kriminalistik. 15, 1941, ZDB-ID 206468-6, S. 38–41.
Anne Allex (Hrsg.): Sozialrassistische Verfolgung im deutschen Faschismus : Kinder, Jugendliche, Frauen als sogenannte „Asoziale“ – Schwierigkeiten beim Gedenken. AG-SPAK-Bücher, Neu-Ulm 2017, ISBN 978-3-945959-21-3.
Wolfgang Ayaß: „Gemeinschaftsfremde“. Quellen zur Verfolgung von „Asozialen“ 1933–1945. Koblenz 1998. Digitalisat
Wolfgang Ayaß: „Asozial“. Aufstieg und Niedergang eines Kernbegriffs sozialer Ausgrenzung, Freiburg i.Br. 2023. ISBN 978-3-7841-3682-0.
Wolfgang Benz (Hrsg.): Legenden, Lügen, Vorurteile. Ein Wörterbuch zur Zeitgeschichte. 8. Auflage (Sonderauflage), Deutscher Taschenbuch-Verlag, München 1996, ISBN 3-423-04666-X (dtv 4666).
Julia Hörath: »Asoziale« und »Berufsverbrecher« in den Konzentrationslagern 1933 bis 1938.Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2017, ISBN 978-3-525-37042-1 (Zugleich: Berlin, Freie Universität, Diss., 2013), Rezension.
Thomas Irmer, Barbara Reischel, Kaspar Nürnberg: Das Städtische Arbeits- und Bewahrungshaus Rummelsburg. Zur Geschichte eines vergessenen Ortes der Verfolgung von „Asozialen in der NS-Zeit“. In: Gedenkstättenrundbrief. Nr. 144, 8, 2008, ZDB-ID 1195828-5, S. 22–31.
Jens Kolata: Zwischen Sozialdisziplinierung und „Rassenhygiene“. Die Verfolgung von „Asozialen“, „Arbeitsscheuen“, „Swingjugend“ und Sinti. In: Ingrid Bauz, Sigrid Brüggemann, Roland Maier (Hrsg.): Die Geheime Staatspolizei in Württemberg und Hohenzollern. Schmetterling-Verlag, Stuttgart 2013, ISBN 3-89657-138-9, S. 321–337.
Detlev Peukert: Volksgenossen und Gemeinschaftsfremde: Anpassung, Ausmerze und Aufbegehren unter dem Nationalsozialismus. Bund-Verlag, Köln 1982, ISBN 3-7663-0545-X.
Thomas Roth: Von den „Antisozialen“ zu den „Asozialen“. Ideologie und Struktur kriminalpolizeilicher „Verbrechensbekämpfung“ im Nationalsozialismus. In: Dietmar Sedlaczek u. a. (Hrsg.): „minderwertig“ und „asozial“. Stationen der Verfolgung gesellschaftlicher Außenseiter. Chronos, Zürich 2005, ISBN 3-0340-0716-7, S. 65–88.
Christa Schikorra: Kontinuitäten der Ausgrenzung. „Asoziale“ Häftlinge im Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück. Metropol, Berlin 2001, ISBN 3-932482-60-3 (Reihe Dokumente, Texte, Materialien 41), (Zugleich: Berlin, Techn. Univ., Diss., 2000), Rezension.
Dietmar Sedlaczek u. a. (Hrsg.): „minderwertig“ und „asozial“. Stationen der Verfolgung gesellschaftlicher Außenseiter. Chronos, Zürich 2005, ISBN 3-0340-0716-7.
Biographisches
Frank Nonnenmacher (Hrsg.): Die Nazis nannten sie "Asoziale" und "Berufsverbrecher" – Geschichten der Verfolgung vor nach 1945, Campus Verlag, Frankfurt 2024, ISBN 978-3-593-51838-1.
Frauke Steinhäuser: Als "asozial" im KZ inhaftierte Prostituierte: Zwei Fallbeispiele sozialrassistischer und geschlechtsspezifischer Verfolgung. In: WerkstattGeschichte, Heft 87, 2023, S. 85–101 (pdf).
Alfons L. Ims: Eine »asoziale« Pfälzer Familie. Wie in der NS-Zeit aus einem Sozialfall moralische Minderwertigkeit gemacht wurde. Llux Agentur & Verlag, Ludwigshafen 2022, ISBN 978-3-938031-87-2.
Daniel Haberlah: Als »Asoziale« nach Ravensbrück. Das kurze Leben der Irmgard Plättner. Eine Spurensuche. Einert & Krink, Schellerten 2021, ISBN 978-3-947803-10-1.
Robert Domes: Nebel im August. Die Lebensgeschichte des Ernst Lossa, mit Vorwort von Michael von Cranach, cbt-Verlag München 2008, ISBN 978-3-570-30475-4.[38]
↑Wolfgang Müller-Funk, Hans Ulrich Reck (Hrsg.): Inszenierte Imagination. Beiträge zu einer historischen Anthropologie der Medien. Wien / New York 1996, ISBN 3-211-82772-2; Cornelius Castoriadis: Gesellschaft als imaginäre Institution. Entwurf einer politischen Philosophie. Frankfurt am Main 1990, ISBN 3-518-28467-3.
↑Hannah Arendt: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. München 1986, ISBN 3-492-21032-5, S. 853. Zum Gesetzentwurf auch: Detlev Peukert: Arbeitslager und Jugend-KZ: die "Behandlung Gemeinschaftsfremder" im Dritten Reich. In: Ders.:(gemeinsam mit Jürgen Reulecke und unter Mitarbeit von Adelheid Gräfin zu Castell Rüdenhausen) (Hrsg.): Die Reihen fast geschlossen. Peter Hammer Verlag, Wuppertal 1981, S. 413–434 (hier S. 415–422).
↑R. Amy Elman PhD: Triangles and Tribulations: The Politics of Nazi Symbols. In: Journal of Homosexuality. 30. Jahrgang, Nr.3, 1996, ISSN0091-8369, S.1–11 (englisch).
↑Claudia Schoppmann: Nationalsozialistische Sexualpolitik und weibliche Homosexualität. (Dissertation, FU Berlin, 1990.) Centaurus, Pfaffenweiler 1991 (überarb. 2. Auflage. 1997).
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↑ abBarbara Distel: „Asoziale und Berufsverbrecher“. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Legenden, Lügen, Vorurteile. Ein Wörterbuch zur Zeitgeschichte, 5. Aufl., München 1992, ISBN 3-423-03295-2, S. 29–31.
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↑Wolfgang Ayaß: „Gemeinschaftsfremde“. Quellen zur Verfolgung von „Asozialen“ 1933–1945 (Dokument-Nr. 132). Koblenz 1998.Digitalisat
↑Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“, Hamburg 1996, S. 300.
↑Dagmar Lieske: Unbequeme Opfer? „Berufsverbrecher“ als Häftlinge im KZ Sachsenhausen, Forschungsbeiträge und Materialien der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Band 16, Berlin 2016, ISBN 978-3-86331-297-8, S. 312–316.
↑Philipp Dreesen: Typen und Funktionen sprachlichen Widerstands auf den Straßen der DDR. De Gruyter, Berlin, Boston 2015, ISBN 978-3-11-036557-3, S. 149.
↑Zitat bei Uta Falck: VEB Bordell. Geschichte der Prostitution in der DDR. Links, Berlin 2012, ISBN 978-3-86284-021-2, S. 81 f.
↑Wolfgang Ayaß: Den im Nationalsozialismus verfolgten Wohnungslosen wurde bislang jede Entschädigung verweigert. Sachverständigengutachten zur Anhörung des Innenausschusses des Bundestags am 24. Juni 1987 zur Entschädigung aller Opfer des Nationalsozialismus. In: Deutscher Bundestag. 11. Wahlperiode, Innenausschuß, Stenographisches Protokoll über die 7. Sitzung des Innenausschusses. Anlage 6, S. 283–291, veröffentlicht in: Beiträge zur nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik. Band 5, Berlin 1987, S. 159–163 (urn:nbn:de:hebis:34-2007020917102).