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Die territoriale Gliederung des Vereinigten Königreichs ist seit dem späten 19. Jahrhundert mehrmals stark verändert worden, was zum Teil zu vollständig neuen Verwaltungsbezirken und später auch wieder zu Auflösungen solcher Bezirke führte. Dennoch werden bis heute zum Teil immer noch die Namen der alten Grafschaften im Alltagsgebrauch verwendet, wenngleich der Ort gar nicht mehr zu dieser Grafschaft gehört. Die folgende Übersicht gibt den Stand von 2013 wieder.
Auf oberster Ebene besteht das Vereinigte Königreich aus vier „Nationen“ (englischnations): Den drei britischen Landesteilen England, Wales und Schottland sowie Nordirland. Sie treten bei internationalen Sportveranstaltungen auch regelmäßig mit eigenen Nationalmannschaften auf. Dennoch handelt es sich nicht um teilsouveräneGliedstaaten, da das Vereinigte Königreich kein Bundesstaat ist. Ihre Rechte hängen von der Zentralregierung in London ab, die den Landesteilen jedoch im Rahmen der Devolution zunehmend eigene Kompetenzen übertragen hat.
Politisch wird England, anders als die anderen drei Landesteile, in allen Angelegenheiten von denselben Institutionen wie der Gesamtstaat (also Unterhaus, Oberhaus und königliches Kabinett) regiert, wobei sich die Abgeordneten der anderen Regionen in solchen Fällen nach Gewohnheitsrecht enthalten (West Lothian Question).
In Nordirland gibt es seit dem 1. April 2015 elf Distrikte mit dem Status einer Unitary Authority. Es gibt keine über- oder untergeordneten Verwaltungseinheiten.
Die Northern Ireland Assembly ist das nordirische Parlament, das jedoch, wie alle provinzialen Parlamente, nur beschränkte Befugnisse hat.