Das japanischeVerteidigungsministerium (jap.防衛省, Bōei-shō) entstand am 9. Januar 2007 aus der Verteidigungsbehörde (防衛庁, Bōei-chō). Diese wurde 1954 geschaffen um die defensiv ausgerichtete Wiederbewaffnung Japans nach dem Zweiten Weltkrieg in Form der Selbstverteidigungsstreitkräfte durchzuführen.
Als Teil des Kabinetts ist der Verteidigungsminister gemäß Artikel 66 der japanischen Verfassung dem Parlament verantwortlich und steht somit unter voller ziviler Kontrolle. Dem Minister unterstehen die Stabschefs der Teilstreitkräfte, die Staatssekretäre und die Generaldirektoren der (nach einer Umstrukturierung im Oktober 2007) sechs internen Abteilungen des Ministeriums.[1]
Minister
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Name
Kanji
Kabinett
Amtsantritt
Partei
Staatsminister, Leiter der Sicherheitsbehörde (国務大臣保安庁長官, kokumu-daijin hoanchō-chōkan)
*: mit einem zuständigen Minister für besondere Aufgaben beim Kabinettsamt im Kabinett vertreten **: per Sondergesetz durch einen Minister im Kabinett vertreten ***: per Verfassung unabhängig vom Kabinett