Ministerium für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus
Das Ministerium für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus (engl.Ministry of Land, Infrastructure, Transport and Tourism für jap.国土交通省Kokudokōtsūshō, wörtlicher „Ministerium für Staatsland und Verkehr“; vor 2008 vom Ministerium nur als Ministry of Land, Infrastructure and Transport ins Englische übersetzt; beides kurz MLIT) ist ein Ministerium der japanischenZentralregierung.
Das Ministerium ist für einen großen Teil der Infrastrukturausgaben der Regierung verantwortlich. Im Fiskaljahr 2006 betrug das reguläre Budget des Ministeriums über 6 Billionen Yen (rund 36 Mrd. Euro).[1]
Dem Minister (kokudo-kōtsū-daijin) unterstehen als Staatssekretäre zwei Vizeminister und drei parlamentarische Sekretäre sowie ein beamteter Staatssekretär. Ebenfalls Beamte der Staatssekretärsebene sind der technische Staatssekretär, gikan, und drei shingikan. Das Ministerium gliedert sich neben dem Ministersekretariat (daijin kambō) in 13 Sachabteilungen (kyoku), darunter eine „allgemeine politische Abteilung“ (sōgō seisaku-kyoku), sowie das Büro der beiden seisaku-tōkatsu-kan (etwa „Beamte für Überwachung der politischen Maßnahmen“) und ein Büro für internationale Beziehungen.
Daneben sind dem Ministerium mehrere Beratungsgremien (shingikai), Forschungsinstitutionen, „Sonderorgane“ (tokubetsu no kikan, darunter das zentralstaatliche Vermessungsamt, Kokudo Chiriin) und „Außenämter“ (gaikyoku) zugeordnet; letztere sind namentlich die Kommission für Verkehrssicherheit, die Verkehrsunglücke untersucht, die 2008 gegründete Tourismusbehörde, die Meteorologische Behörde und die Behörde für maritime Sicherheit, die die Küstenwache organisiert. Das Ministerium hat acht regionale Zweigstellen für „Entwicklung“ (chihō-seibi-kyoku), neun für Verkehr (chihō-un’yu-kyoku), zwei für Luftfahrt und als Nachfolger der Hokkaidō-Entwicklungsbehörde eine eigene für Hokkaidō; vier regionale Zentren überwachen den japanischen Luftraum. Außerdem sind dem Ministerium eine Vielzahl von Stiftungen (zaidan-hōjin) und Selbstverwaltungskörperschaften (dokuritsu gyōsei hōjin) zugeordnet, und es hat auch die Aufsicht über mehrere große „Sonderkörperschaften“ (tokushu hōjin), darunter die privaten Nachfolger der Staatsbahn, der staatlichen Autobahngesellschaft Nihon Dōro und mehrerer Flughafenbetreiber.
*: mit einem zuständigen Minister für besondere Aufgaben beim Kabinettsamt im Kabinett vertreten **: per Sondergesetz durch einen Minister im Kabinett vertreten ***: per Verfassung unabhängig vom Kabinett