Die nächstgelegene Wetterstation zur Messung von Temperatur und Sonnenstunden befindet sich in Hahn etwa neun Kilometer nordnordöstlich von Thalkleinich auf einer Höhe von 497 m ü. NHN.
Langjähriger Mittelwert (1981–2010) der Durchschnittstemperaturen und Sonnenscheindauer für Hahn
Vermutlich gab es in Thalkleinich bereits zu römischer Zeit eine Hofstelle. Das heutige Dorf wird 1390 erstmals als „in dem dale zu Kleinche“ erwähnt, 1399 als „ym dale zu Cleyniche“ und 1421 als „Cleynche ymme dale“ bezeichnet. 1790 nannte sich die Siedlung „Kleinicher Tal“.[2] Der Name „Thalkleinich“ wurde vermutlich erst nach 1800 gebräuchlich. Das Dorf wurde zu jener Zeit von Kleinich aus besiedelt, als das Hochgericht noch nicht als abgegrenzter Rechtsbezirk bestand.
Über Jahrhunderte hatte Thalkleinich eine enge Beziehung zu Irmenach und Beuren. Diese drei Orte bildeten eine Einheit, die sog. „Großgemeinde Irmenach“, die erst 1828 endgültig aufgelöst wurde.
In der Zeit der Weimarer Republik gehörte die Landwirtschaftsgemeinde Thalkleinich der niedrigsten Ortsklasse D an, die Gemeindevertretung umfasste sechs Sitze.[5]
Am 15. Mai 1936 wurde der Ortsname von Thal-Cleinich in Thalkleinich umgewandelt, der Ort gehörte dem Landkreis Zell (Mosel) an. Durch die Eingemeindung in die bestehende Gemeinde Kleinich am 7. Juni 1969 wechselte die Zuständigkeit zur Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues im neugegründeten Landkreis Bernkastel-Kues.[6] Durch die Umgliederung bedingt wechselte der Ort gleichzeitig vom Regierungsbezirk Koblenz in den Regierungsbezirk Trier.
Die SWR-Sendereihe Hierzuland drehte im August 2016 in Thalkleinich, nach Fronhofen (Oktober 2009)[7] und der Kleinicher Ortsstraße (November 2013)[8] die dritte Episode über einen Teil der Gemeinde Kleinich, die Ausstrahlung erfolgte am 9. September 2016.
Gerichtszuständigkeit
Nach Gründung des Département de Rhin-et-Moselle im Jahr 1798 gehörte Thalkleinich zum Justice de paix (ab 1821 Friedensgericht) Trarbach, im Jahr 1879 wurde das Amtsgericht Trarbach (ab 1904 Traben-Trarbach) eingerichtet.[9] Im Juni 1923 kam Thalkleinich zum Amtsgerichtsbezirk Kirchberg, der 1967 aufgelöst wurde und dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück zukam.[10] Zum 1. April 1971 wurde der Ort dem Amtsgericht Bernkastel-Kues (LG Trier, OLG Koblenz) zugelegt.[11] Die Neuordnung der Gerichtsbezirke im Jahr 1971 war Gegenstand einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 12. November 1979; die Umgliederung Thalkleinichs war dabei entscheidungserheblich.[12]
Religion
Früher war der Ort wegen des protestantischen Grafen von Sponheim evangelisch geprägt, 2008 waren 65,9 Prozent der Einwohner evangelischen Glaubens.
Ortsbürgermeister bis zur Eingemeindung 1969, seither als Ortsvorsteher.[2] Während der Weimarer Republik wurde der Ortsbürgermeister auch als „Gemeindevorsteher“ bezeichnet.[5]
Der amtierende Ortsvorsteher Wilfried Kirst wurde in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates von Kleinich am 17. Juni 2019 erstmals gewählt[22] und in der folgenden Wahlperiode am 9. Juli 2024 vom Gemeinderat für weitere fünf Jahre in seinem Amt bestätigt.[23]
Wappen
Aufgrund der Zugehörigkeit des Ortes zum Landkreis Zell vor der kommunalen Gebietsreform 1969, liegt für Thalkleinich als einziger Kleinicher Ortsbezirk kein amtliches Wappen vor. Das nebenstehende Wappen findet seit dem Jahr 2000 Verwendung auf der Gemeindefahne[24] sowie auf der Webseite der Grundschule Kleinich[25] und in der Gemeindechronik.[2]
Blasonierung: „Über grünem Schildfuß, darin eine silberne Wassermühle, dreireihig geschacht von Silber und Rot.“
Der Thalkleinicher Ortskern bildet wegen seiner ungewöhnliche Dichte an historischen Hofanlagen, die überwiegend aus dem 19. Jahrhundert stammen, eine sogenannte Denkmalzone. Neben dieser gemeinsamen Unterschutzstellung von sieben Anlagen sind die Gebäude mit den Hausnummern 8, 9, 16, 18 und 20 zusätzlich als Einzelbauwerk geschützt, ebenso wie das Backhaus.[26]
↑Dieter Strauch: Rheinische Gerichte in zwei Jahrhunderten. Droste Verlag, Düsseldorf 2007, ISBN 978-3-7700-7629-1, S. 424.
↑Dieter Strauch: Rheinische Gerichte in zwei Jahrhunderten. Droste Verlag, Düsseldorf 2007, ISBN 978-3-7700-7629-1, S. 337–338.
↑Dieter Strauch: Rheinische Gerichte in zwei Jahrhunderten. Droste Verlag, Düsseldorf 2007, ISBN 978-3-7700-7629-1, S. 273, 417.
↑BGH, Beschluss vom 12. November 1979, Az. AnwZ (B) 15/79, MDR 1980, 397 (Rn. 6).
↑Alexander August Mützell, Leopold Krug (Hrsg.): Neues topographisch-statistisch-geographisches Wörterbuch des preußischen Staats. Erster Band. A–F. Bei Karl August Kümmel, Halle 1821, S.567 (Digitalisat).
↑Statistische Nachrichten über den Regierungs-Bezirk Coblenz. Coblenz 1861, S. 102 (online).