Der Sudetendeutsche Kulturpreis wurde 1955 von der Sudetendeutschen Landsmannschaft e. V. gestiftet. 1965 beschloss der Freistaat Bayern auf Vorschlag des Ministerpräsidenten, sich als Schirmherr der sudetendeutschen Volksgruppe ideell und finanziell an der Preisverleihung zu beteiligen.
Mit dem Sudetendeutschen Kulturpreis sollen die schöpferischen Kräfte der Volksgruppe auf künstlerischen und wissenschaftlichen Gebieten gefördert und dadurch das kulturelle Erbe bewahrt werden. Alljährlich im Rahmen des Sudetendeutschen Tages wird der Sudetendeutsche Kulturpreis in Form von sechs Einzelpreisen verliehen:
Der Große Sudetendeutsche Kulturpreis für ein Lebenswerk oder für ein überragendes Einzelwerk,
der Sudetendeutscher Kulturpreis für Literatur,
der Sudetendeutscher Kulturpreis für Musik,
der Sudetendeutscher Kulturpreis für bildende Kunst und Architektur,
der Sudetendeutscher Kulturpreis für darstellende und ausübende Kunst sowie
der Sudetendeutscher Kulturpreis für Wissenschaft
für Leistungen auf den genannten Gebieten. Die Preise beinhalten eine Urkunde und ein Preisgeld.
Die Sudetendeutsche Stiftung verleiht gleichzeitig mit dem Kulturpreis den Sudetendeutschen Volkstumspflegepreis. Dieser wird an Personen, Kulturgruppen oder Gemeinschaften vergeben, die auf dem Gebiet der Volkstumspflege hervorragend und beispielgebend wirkten. Der Preis wird als ein Diplom, verbunden mit einem Preisgeld, verliehen.
Zusätzlich verleiht die Sudetendeutsche Stiftung jährlich seit 1985 zur Nachwuchsförderung an Personen mit sudetendeutschem Hintergrund, die nicht älter als 35 Jahre sind und aufgrund ihrer bisherigen Erfolge künftig außergewöhnliche Leistungen erhoffen lassen, je einen
Förderpreis für Schrifttum und Publizistik,
Förderpreis für Musik,
Förderpreis für bildende Kunst und Architektur,
Förderpreis für darstellende und ausübende Kunst,
Förderpreis für Wissenschaft sowie einen
Förderpreis für Volkstumspflege.
Die Preise beinhalten eine Urkunde und ein Preisgeld und werden mit Ablauf jedes Jahres verliehen.