Der Kreuzweiher
Das Gebiet Moore und Weiher um Neukirch war ein durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ausgewiesenes Schutzgebiet (SG-Nummer DE-8324341) im Südosten des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg . Es wurde 2015 in das FFH-Gebiet Argen und Feuchtgebiete bei Neukirch und Langnau integriert.
Lage
Das 240 Hektar (ha) große Schutzgebiet Moore und Weiher um Neukirch gehörte naturräumlich zum Bodenseebecken und Westallgäuer Hügelland . Seine etwa fünfzehn Teilflächen lagen auf einer Höhe von 478 bis 580 m ü. NHN und erstreckten sich zu 84 Prozent (= 201,6 ha) im Bodenseekreis (Gemeinde Neukirch , Stadt Tettnang ) und zu 16 Prozent (=38,4 ha) im Landkreis Ravensburg (Gemeinden Amtzell und Bodnegg ).
Im Wesentlichen umfassten die Teilflächen das Gebiet um Neukirch, von Obereisenbach im Nordwesten, Gebhards- und Rappertsweiler im Südwesten, der Haslach im Osten und dem Herzogenweiher im Norden.
Schutzzweck
Wesentlicher Schutzzweck war die Erhaltung der Vielzahl von Mooren , Weihern und Seen in den Senken der Jungmöränenlandschaft um Neukirch, teils im Offenland, teils im Wald.
Lebensräume
Die Vielzahl von Lebensraumtypen mit Bächen, Stillgewässern und einer weitgehend unverfälschten Siedlungsstruktur mit Elementen traditioneller Landnutzung zeichnet sich hauptsächlich durch folgende Lebensräume aus: feuchtes und mesophiles Grünland (45 %), melioriertes Grünland (12 %) sowie Moore, Sümpfe und Uferbewuchs (11 %).
Zusammenhängende Schutzgebiete
Folgende 13 Schutzgebiete sind Bestandteil des FFH-Gebiets:
Nr.
Name
Ort/e
GesamtflächeHektar
Flächenanteil [%]
Bild
NSG 4.219
Buchbach
Neukirch , Tettnang
7,08
3
NSG 4.259
Ebersberger Weiher
Amtzell , Neukirch
25,75
10
LSG 4.35.008
Endmoränenwall und Flachmoor nördlich Rappertsweiler
Tettnang
37,00
1
NSG 4.210
Gemsenweiher
Neukirch
11,56
4
NSG 4.182
Herzogenweiher
Amtzell , Bodnegg
34,10
14
NSG 4.247
Hüttensee
Neukirch
17,37
7
NSG 4.224
Hüttenwiesen
Neukirch
7,80
3
NSG 4.211
Igelsee
Neukirch
16,86
7
NSG 4.119
Jägerweiher
Neukirch
6,20
2
LSG 4.36.072
Jungmoränenlandschaft zwischen Amtzell und Vogt
Amtzell , Bodnegg
5176,00
1
NSG 4.070
Kreuzweiher-Langensee
Neukirch
74,93
30
NSG 4.232
Loderhof-Weiher
Tettnang
10,40
4
NSG 4.220
Matzenhauser Mahlweiher
Tettnang
9,20
4
Flora und Fauna
Flora
Pflanzen , die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG [ 1] aufgeführt sind:
Fauna
Tierarten , die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind:
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
↑ Liste der in Deutschland vorkommenden Arten des Anhangs II der Fauna Flora Habitatrichtlinie
47.67 9.6963888888889 Koordinaten: 47° 40′ 12″ N , 9° 41′ 47″ O