Das Regierungspräsidium Tübingen besteht seit der Bildung des Südweststaates Baden-Württemberg im Jahr 1952. Die Behörde ist seit diesem Zeitpunkt im Wesentlichen für den südlichen Teil des ehemaligen Landes Württemberg sowie die ehemals preußischen Hohenzollerischen Lande bzw. für das ehemalige Bundesland Württemberg-Hohenzollern (Hauptstadt Tübingen) zuständig, das nach dem Zweiten Weltkrieg aus der französischen Besatzungszone hervorgegangen war.
Der Verwaltungsbezirk hieß daher zunächst Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern. Bei der Gebietsreform, die zum 1. Januar 1973 in Kraft trat, wurde der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Tübingen um ehemals badische Gebiete erweitert.
Im Gegenzug wurden auch Gebiete in die Zuständigkeit der Regierungspräsidien Freiburg und Karlsruhe abgegeben. Daher wurde der Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern seinerzeit in Regierungsbezirk Tübingen umbenannt.
Bevölkerungsentwicklung
Die Einwohnerzahlen sind Volkszählungsergebnisse (¹) oder amtliche Fortschreibungen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg (nur Hauptwohnsitze).