Die erste Institution für grenzüberschreitenden Warenaustausch der Sowjetischen Besatzungszone hieß Deutsche Zentralverwaltung für Interzonen- und Außenhandel bei der Deutschen Wirtschaftskommission. Aus der bestehenden Organisationsstruktur dieser Zentralverwaltung ging mit der Gründung der DDR 1949 das Ministerium für Außenhandel und Materialversorgung hervor. Das Amt des Leiters des Ministeriums war das eines Ministers und bedeutete wie in vielen anderen Staaten, gleichzeitig ein Regierungsmitglied zu sein. Im Falle von Minister Georg Ulrich Handke war dies anfänglich die Provisorische Regierung der DDR.
Per Gesetz vom 11. November 1949[1] bekam das Ministerium den Namen: Ministerium für Innerdeutschen Handel, Außenhandel und Materialversorgung. Knapp ein Jahr später änderte sich wiederum die Bezeichnung in Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel[2], 1967 in Ministerium für Außenwirtschaft[3] und 1973 in Ministerium für Außenhandel.[4]
Zum Umzug des Bundestages von Bonn nach Berlin im Jahr 1999 waren die Neubauten im Regierungsviertel zum Teil noch im Bau. Die Abgeordneten bezogen zunächst Bestandsbauten aus der DDR - unter anderem das ehemalige Ministerium für Außenhandel, das für den Zweck saniert wurde.
↑Gesetz über die Änderung der Bezeichnung des Ministeriums für Außenhandel und Materialversorgung vom 11. November 1949 Online-Veröffentlichung documentarchiv.de, abgerufen am 13. August 2013
↑Gesetz über die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. November 1950 Online-Veröffentlichung documentarchiv.de, abgerufen am 13. August 2013
↑Bekanntmachung über die Bildung von Ministerien im GBl II der DDR Nr. 81 vom 23. August 1967. Einsehbar in den SAPMO-Akten des Bundesarchiv „ZB 20049 a /“ SAPMO
↑Bekanntmachung über die Umbenennung des Ministeriums für Außenwirtschaft in Ministerium für Außenhandel im GBl I der DDR Nr. 55 vom 6. Dezember 1973. Einsehbar in den SAPMO-Akten des Bundesarchivs „ZB 20049 a /“ SAPMO