Die Liste der Mitglieder der Mecklenburgischen Abgeordnetenversammlung verzeichnet die in der Revolution in Mecklenburg 1848 gewählten Abgeordneten. Gewählt wurde gemäß dem Wahlgesetz vom 15. Juli 1848 in 85 Wahlkreisen in Mecklenburg-Schwerin, in Mecklenburg-Strelitz in 15 Wahlkreisen des Kernlands Mecklenburg-Stargard und drei Wahlkreisen in der westlichen Exklave Fürstentum Ratzeburg. Es wurden zunächst Wahlmänner gewählt. Über die Zusammensetzung der Abgeordnetenkammer entschieden die Wahlmänner am 3. Oktober 1848 in Schwerin und am 9. Oktober in Strelitz. Die Kandidaten konnten in mehreren Wahlkreisen antreten und etliche wurden dann auch in mehreren Wahlkreisen gleichzeitig gewählt. Um alle Wahlkreise zu besetzen zu können, wurden deshalb Nachwahlen erforderlich. Das kurze Experiment in Sachen Demokratie kostete einigen Mecklenburgern in der Reaktionsära die Existenz. Zur Auswanderung in die Vereinigten Staaten gezwungen, wurden sie dort als Forty-Eighters bekannt. Friedrich Franz II. löste die Abgeordnetenversammlung am 22. August 1849 auf.
Nach den politischen Säuberungen des Jahres 1849 fand in Mecklenburg-Schwerin noch eine Wahl zum Mecklenburgischen Abgeordnetenhaus im Jahr 1850 statt. Nach dessen Auflösung war das Experiment der Demokratie in Mecklenburg zunächst beendet. Erst die Novemberrevolution 1918 brachte mit den sich anschließenden Wahlen zu den Landtagen der nunmehr mecklenburgischen Freistaaten eine Statusänderung.
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