und 129 weitere Gemeinden. Am 17. Mai 1939 hatte der Landkreis 68.513 Einwohner. Nach Kriegsende wurde das Gebiet wieder Teil der Tschechoslowakei, die Deutschen wurden aufgrund der Beneš-Dekrete vertrieben.[1]
In der Zeit vom 1. bis 10. Oktober 1938 besetzten deutsche Truppen das Sudetenland. Der politische Bezirk Stříbro trug fortan die frühere deutsch-österreichische Bezeichnung Mies. Er umfasste die Gerichtsbezirke Dobrzan, Mies, Stab und Tuschkau. Der Bezirk unterstand bis zum 20. Oktober 1938 Tage dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst Walther von Brauchitsch, als Militärverwaltungschef. Seit dem 20. November 1938 führte der politische Bezirk Mies die Bezeichnung „Landkreis“.[2]
Deutsches Reich
Am 21. November wurde das Gebiet des Landkreises Mies förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und kam zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein. Sitz der Kreisverwaltung wurde die Stadt Mies.
Ab dem 15. April 1939 galt das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetenland (Sudetengaugesetz). Danach kam der Landkreis Mies zum Reichsgau Sudetenland und wurde dem neuen Regierungsbezirk Eger zugeteilt.
Zum 1. Mai 1939 wurde eine Neugliederung der teilweise zerschnittenen Kreise im Sudetenland verfügt. Danach blieb der Landkreis Mies im Wesentlichen in seinen bisherigen Grenzen erhalten. Hinzu traten aber noch:
der Gerichtsbezirk Pilsen, soweit er in das Deutsche Reich eingegliedert worden war,
die Gemeinden Hurkau und Zahradka vom Gerichtsbezirk Manetin, früherer politischer Bezirk Kralovice.
Bei diesem Zustand blieb es bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.
Tschechische Republik
Nach 1945 gehörte das Gebiet wieder zur Tschechoslowakei und seit 1993 zur Tschechischen Republik.
Bereits am Tag vor der förmlichen Eingliederung in das Deutsche Reich, nämlich am 20. November 1938, wurden alle Gemeinden der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Es galten fortan die im bisherigen Reichsgebiet üblichen Bezeichnungen, nämlich statt:
Ortsgemeinde: Gemeinde,
Marktgemeinde: Markt,
Stadtgemeinde: Stadt,
Politischer Bezirk: Landkreis.
Ortsnamen
Es galten die bisherigen Ortsnamen weiter, und zwar in der deutsch-österreichischen Fassung von 1918. Die Stadt Dobrzan erhielt allerdings den frei erfundenen Namen Wiesengrund.
Gemeinden
Tschechische Namen sind in Klammern genannt. Wenn es sich um diese Zeit um eine Stadt oder um ein Dorf handelte, ist dieses ebenso vermerkt.
Karl Storch: Sagen des Kreises Mies. Gesammelt von Karl Storch. Selbstverlag „Heimatkreis Mies-Pilsen“, Dinkelsbühl 1958.
Anton Herzig (†), Siegfried Dolleisch: Die Gemeinden des Landkreises Mies. Ihre Geschichte bis 1945 und das Schicksal ihrer deutschen Bevölkerung. Selbstverlag „Heimatkreis Mies-Pilsen“, Dinkelsbühl 2008, ISBN 978-3-9812414-0-2.
Landkreis Mies Verwaltungsgeschichte und die Landräte auf der Website territorial.de (Rolf Jehke), Stand 31. August 2013.
Michael Rademacher: Landkreis Mies (tschech. Stríbro). Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
D. Selig: Genealogie Sudetenland. Liste der Gemeinden mit deutschen und tschechischen Namen. In: www.genealogienetz.de. 8. August 2011, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 22. Mai 2018; abgerufen am 3. November 2024.
↑Franz-Josef Sehr: Vor 75 Jahren in Obertiefenbach: Die Ankunft der Heimatvertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg. In: Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg (Hrsg.): Jahrbuch für den Kreis Limburg-Weilburg 2021. Limburg 2020, ISBN 3-927006-58-0, S.125–129.